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Olaf Scholz will die Privatanleger „noch besser“ schützen – hier die neuen Maßnahmen

Das „noch besser“ im Titel dieses Artikel heißt im Original-Wortlaut vom Bundesfinanzministerium „An­le­ger­schutz wird wei­ter ge­stärkt“. Olaf Scholz (Sparbuch-Olaf) lässt heute verkünden, dass er die Privatanleger noch besser beschützen möchte. Man wagt es fast gar nicht seinen persönlichen Kommentar zu lesen. Aber da müssen Sie nun durch. Zitat:

„Mir ist es wichtig, gerade Kleinanleger zu schützen und ihnen den Zugang zu fairen Kapitalmarkt-Produkten zu ermöglichen. Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein. Das Thema Verbraucherschutz im Finanzsektor ist mir dabei wichtig. Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und regulieren den Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver und stärken so den Anlegerschutz.“
Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Was es mit Anlegerschutz zu tun hat, dass man als Privatanleger bei Termingeschäften seit dem 1. Januar Steuern zahlen kann, obwohl man gar keine Gewinne im Gesamtjahr gemacht hat (mehr dazu hier), darauf geht Olaf Scholz natürlich überhaupt nicht ein. Es wirkt fast so, als wolle der gutmütige Vater die unbedarften Kinder vor der bösen unsicheren Welt da draußen beschützen wollen – denn die unmündigen Kinder wissen ja nicht, was gut für sie ist? Der folgende Gesetzentwurf wurde heute von der Bundesregierung beschlossen, die Verabschiedung im Bundestag ist also nur noch reine Formsache. Hier vom Ministerium die Punkte in Kurzform:

Anlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen (sog. Blindpool-Anlagen), werden verboten. Damit soll sichergestellt werden, dass für Anleger*innen eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Anlage besteht.

Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf nur durch beaufsichtigte Anlageberater*innen und Finanzanlagevermittler*innen erfolgen. Damit wird sichergestellt werden, dass die Angemessenheit und im Rahmen der Beratung die Geeignetheit der Vermögensanlage für die Anleger*innen berücksichtigt und geprüft wird.

Die Möglichkeiten zur Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten werden verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.

Bestehen Anlegerschutzbedenken seitens der BaFin, wird die Prüfung von Anlageprospekten ausgesetzt werden, um eine mögliche Produktinterventionsmaßnahme zu prüfen. Damit stärken wir das Produktinterventionsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Um die Transparenz für Anleger*innen weiter zu erhöhen, werden Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht.

Olaf Scholz
Olaf Scholz. Foto: Olaf Kosinsky CC BY-SA 3.0 de



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3 Kommentare

  1. Moin, moin,

    für mich ist das ein klassischer Hafensänger.

    Wer möchte, dass Menschen im Alter einen kleinen Bonus zur gesetzlichen Rente haben, der muss ihnen auch gestatten, während des Arbeitslebens, diesen Bonus in Form von Wertpapieren aufzubauen. Dann erst wird die Sache rund und die Leute können im Rentenalter dieses angesparte Kapital sukzessive abbauen, um die gesetzliche Rente aufzubessern. Leider brauchen die Sozis immer Geld. Wer etwas hat wird geplündert ohne das er es merkt, aber immer zu dessen „Vorteil“. Mogelpackung.

  2. Ich habe den Ministerialtext erst in einen Editor kopiert, um ihn dort zu entgendersternen. Degoutant, aber sei’s drum.

    Ich vermute mal, bei all den betreuten Beratern steht dem Minister auch der Sinn danach, die FinTechs stärker zu regulieren, die ins Kraut schießen. Es ist ja nicht so, dass ihnen jetzt ganz plötzlich wieder Lehmann-Omas vor die Füße fallen. In der Welt von 2021 wetteifert man v.a. darum, die besseren Daten bzw. die bessere KI zu haben oder die potentere Crowd. Für konservativere Anleger ist das nichts, aber für die hält 2021 auch nichts bereit, außer Aktien, die sie am ATH kaufen können. Sie müssen mit einem Regime umgehen, das politische Finanzen betreibt und dem sie nicht trauen können.

  3. Wie ist das eigentlich mit den Möglichkeiten für Engagements im Ausland? Es werden wohl (z.B. England) neue Dienstleistungen, wie z.B. ganze Depots als Einheit und Wertermittlung im Ausland angeboten werden, so dass das Auseinanderdröseln der Bestandteile rein offiziell gar nicht mehr möglich ist. Damit kann dem Ganzen wieder marktorientierte Logik und Handlungsfähigkeit als Grundlage gegeben werden. Dass Engagements im Ausland den Bürger untersagt werden kann, dürfte wohl in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sein, nicht?

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