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P-Konto – ein menschenwürdiges Leben trotz Überschuldung

Geldmünze und Scheine - Beispielfoto

In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der überschuldeten Deutschen tendenziell weiter angestiegen. Genauso lange gibt es auch schon das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt. Wegen seiner Vorteile für die Schuldner gewinnt es stark an Popularität – zum Leidwesen der Banken.

Dank P-Konto ist die Privatinsolvenz kein Weltuntergang mehr

Die Vorstellung, keinen Zugriff mehr auf das eigene Konto zu haben, ist beängstigend. Doch wenn wichtige Fristen eingehalten werden, kann der Zugriff auf das Guthaben trotz Insolvenz und Kontopfändung sichergestellt werden. Jeder Bankkunde kann seit dem 1. Juli 2010 gemäß § 850k Absatz 7 Satz 2 ZPO ein normales Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Dazu genügt ein schriftlicher Antrag bei der kontoführenden Bank. Eine Pfändung oder Insolvenz muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Präventiv kann man so z. B. der Kontoauflösung durch einen Insolvenzverwalter vorbeugen und das Kontoguthaben sichern. Die am 9. August 2019 von Statista veröffentlichten Daten zeigen, dass etwa jeder zehnte Deutsche seine Rechnungen nicht mehr dauerhaft bezahlen kann. Mehrheitlich sind Männer mit einem Anteil von 61 Prozent an den überschuldeten Personen betroffen. Die Überschuldungsquote betrug zum Stichtag 1. Oktober 2018 10,04 Prozent (letzte verfügbare Daten).

P-Konto - Anzahl überschuldeter Privatpersonen Grafik

Selbst viele Erwerbstätige kommen mit ihrem Einkommen oft nicht über die Runden und sind im Fachjargon „nachhaltig zahlungsgestört“. In der Konsequenz geraten immer mehr Menschen in Deutschland in eine Schuldenfalle, die schlussendlich eine Kontopfändung durch die Gläubiger zur Folge hat. Neben Überkonsum sind die häufigsten Ursachen für eine Überschuldung Steuerschulden oder ausstehende Anwaltshonorare. Bis vor zehn Jahren war diese Situation noch existenzbedrohend. Der Weg zurück in ein normales Erwerbsleben war sehr schwierig und langwierig.
Doch der Gesetzgeber hat diese, sich im Zuge der Finanzkrise verschärfende Problematik erkannt und den Schutz der Schuldner deutlich verbessert. Durch die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ist die Finanzierung des Lebensunterhalts überschuldeter Personen inklusiver ihrer Familienmitglieder sichergestellt.

Ein Antrag mit Nebenwirkungen

Um in den Genuss der Vorteile eines P-Kontos zu gelangen, müssen die Betroffenen schnell aktiv werden. Spätestens nach dem Eingang eines Bescheids zur Kontopfändung durch den Gläubiger läuft die Zeit. Ab dann muss innerhalb einer Frist von vier Wochen die Bank schriftlich beauftragt werden, das normale Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Jedem Bürger steht gesetzlich ein P-Konto zu. Die Bank darf den Antrag nicht ablehnen. Verpasst man diese Frist, wird sämtliches noch vorhandenes Guthaben von der Bank eingezogen und dem Insolvenzverwalter bzw. Gläubiger zugeordnet. Dies geschieht, bis alle Schulden beglichen sind. Damit wäre die finanzielle Existenz der Schuldner tatsächlich gefährdet, denn alle Gehaltszahlungen und sogar Sozialleistungen würden ab diesem Zeitpunkt beschlagnahmt. Dies gilt für alle Konten in Deutschland und der EU. Unterhalten die Schuldner jedoch beispielsweise ein Konto in Georgien, wäre dieses Stand heute nicht automatisch betroffen.

Von dem Moment an, in dem das P-Konto durch die Bank eingerichtet wurde, kann man trotz Kontopfändung jeden Monat über einen Freibetrag verfügen. Aktuell sind dies 1.179,99 Euro für Ledige ohne Unterhaltspflichten pro Monat. Diese Pfändungsfreigrenze wird regelmäßig angehoben, das nächste Mal im Jahr 2021. Der Gesetzgeber möchte so den Schutz der Schuldner trotz steigender Preise gewährleisten, also inflationsadjustieren.

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