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Paralleljustiz durch private Schiedsgerichte: Spanien zeigt aktuell den ganzen Irrsinn zum Nutzen internationaler Konzerne

Spanien hatte jahrelang riesige Subventionssummen in die Solarenergie gepumpt, was den Sektor im Land enorm aufblähte. Dann kam die Finanzkrise, und das Land konnte/wollte sich diesen "Spaß" nicht mehr leisten. Im Jahr 2012 strich der...

FMW-Redaktion

Wir haben das Thema schon oft behandelt, aber am aktuellen Beispiel Spanien wird der brutale Irrsinn von internationalen Schiedsgerichten mehr als deutlich. Sie überlaufen als private Kasperle-Theather (veranstaltet von privaten Anwälten) unabhängige Gerichte im Inland und benachteiligen darüber hinaus inländische Investoren gegenüber ausländischen Investoren. Wie das geht? Hier das aktuelle Beispiel.


Das Hauptquartier der Weltbank in Washington DC. Hier ist auch der ICSID angesiedelt. Foto: Shiny Things/Wikipedia (CC BY 2.0)

Spanien hatte jahrelang riesige Subventionssummen in die Solarenergie gepumpt, was den Sektor im Land enorm aufblähte. Dann kam die Finanzkrise, und das Land konnte/wollte sich diesen „Spaß“ nicht mehr leisten. Im Jahr 2012 strich der neue Regierungschef Rajoy diese Einspeisevergütungen für Neuanlagen komplett. Gleichzeitig kürzte man ebenfalls die Vergütungen für Altanlagen. Und genau diese Kürzungen sehen spanische und ausländische Investoren offenbar als Beeinträchtigung ihrer Investition, die sie zu Schadenersatzansprüchen berechtigt. So weit, so gut. Eine Ansichtssache, die vor einem ordentlichen Gericht geklärt werden sollte, so meinen wir!

Spanische Kläger haben vor ordentlichen spanischen Gerichten in dieser Angelegenheit eine Abfuhr erhalten. Denn dort war man der Annahme, dass die Subventionskürzung der Regierung rechtens war. Damit ist die Sache für die spanischen Kläger erledigt. Ausländische Kläger aber haben eine Art zweite Chance oder Klagemöglichkeit „reloaded“. Als Ausländer können sie vor internationalen privaten Schiedsgerichten die angeblich neutrale Möglichkeit wahrnehmen fair und unbeeinflusst zu ihrem Recht zu kommen.

Das geht natürlich nur, wenn Spanien und das Land in dem das ausländische Unternehmen sitzt, vorher beide in Handelsabkommen so einer privaten Klagemöglichkeit zugestimmt haben. Solche Abkommen kann man auch kündigen, aber was soll´s. Es passiert ja nichts? Und Verträge sind Verträge? Insgesamt sind derzeit beim „Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten“ (ICSID) in Washington DC 26 Klagen ausländischer privater Investoren gegen Spanien in dieser Sache anhängig – der gesamte Streitwert geht in die Milliarden.

Der erste Investor hat nun gegen Spanien gewonnen. Das luxemburgische Unternehmen Eiser Infrastructure erhält nun dank dieses privaten „Schiedsspruchs“ 128 Millionen Euro Entschädigung vom spanischen Staat. Man investierte nämlich im Jahr 2007 935 Millionen Euro in Solar-Kraftwerke, und sah durch die Änderungen bei den Vergütungen eine Benachteiligung – berufen hat man sich auf die internationale Energie-Charta, die auch Spanien unterzeichnet hat. Komisch. Ordentliche spanische Gerichte lehnen so eine Entschädigung ab. Der Kasperle-Schiedsgerichtshof in Washington aber gibt sein OK. Eine Entschädigung, die spanische Investoren nicht erhalten können, weil vor Schiedsgerichten eben nur ausländische Unternehmen klagen können.

Die „taz“ sagt zu diesem aktuellen Fall, dass eine Paralleljustiz für ausländische Konzerne etabliert wird. Auch wenn wir Kleingeister bei FMW weit entfernt von vielen Sichtweisen der taz sind, so stimmen wir doch in diesem Fall ganz klar damit überein. Es ist eine Paralleljustiz, die dazu noch auf keinen richtigen Gesetzen beruht, und auch nicht von Richtern, sondern privaten Anwälten „veranstaltet“ wird. Man könnte über solche Zirkus-Veranstaltungen lachen, wenn dadurch nicht am Ende des Tages reale Kosten für Steuerzahler entstehen würden. Richtige offizielle Gerichte im Inland mit hauptamtlichen Richtern werden damit ausgehebelt und de facto überstimmt von privaten Anwälten, die offiziell „Schiedsrichter“ spielen.

Warum nutzen diese Schiedsgerichte vor allem globalen Konzernen? Der kleine Handwerker oder Mittelständler um die Ecke hat nur seinen inländischen Betrieb. Der global aufgestellte und finanziell gut ausgerüstete Konzern hat weltweit diverse Tochtergesellschaften, die oft kreuz und quer über den Globus verteilt Verträge schließen. So kam es in der Vergangenheit zum Beispiel dazu, dass Kanada aufgrund von Umweltauflagen wegen Beeinträchtigung von Investitionen verklagt werden sollte. Aber der Kläger, ein kanadisches Unternehmen, konnte ja nicht vor einen Schiedsgericht klagen, da es im selben Land ansässig war wie der Beklagte, nämlich der kanadische Staat.

Also klagte einfach eine Tochtergesellschaft des kanadischen Konzerns, die ihren Sitz in den USA hatte. So gab es einen „ausländischen“ Kläger, der den Staat Kanada verklagen konnte. Daher konnte er vor einen internationalen Schiedsgerichtshof (privates Kasperle-Gericht) gehen, wo Streitigkeiten zwischen Staaten und Unternehmen aus dem Ausland ausgefochten werden. Inlands-Kläger mit den selben Forderungen gehen dann eben leer aus. Das sind alle, die eben keine Auslandstöchter haben. Kleine Betriebe und Mittelständler können sich so einen Luxus eben nicht leisten.



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12 Kommentare

  1. genau deswegen waren ja viele Leute gegen CETA und sind gegen TTIP, etc. Hauptpunkt waren die Schiedsgerichte plus die Mitbestimmung bei der Gesetzgebung. Diese Leute wurden dann von den Medien und Politikern als Globalisierungsgegner und Protektionisten gebrandmarkt. Warum die Politiker so stark für die Aushebelung der Judikative sind, muss man wohl die Lobbyisten fargen, die sie dazu gebracht haben. Und die fragen sich wirklich noch warum die Leute die EU nicht lieben…hahah

  2. @Christoph, genau darum geht es, Der Konzern kann in irgend einer Form klagen und wird auch gewinnen. Die EU mit Schulz und der kleine Dicke stand/steht für diesen Kasperle Gericht. Keiner der Menschen ist gegen Europa nur gegen die Lobbyisten-EU.

  3. …Spanien braucht doch einfach nicht zahlen.
    Welche Vollstreckungsmaßnahmen haben diese Kasperle Gerichte? Vermutlich keine, deshalb müßte der Konzern seine eigene Armee nach Spanien schicken und „eintreiben“ :-)

  4. @Renegade: Das Eintreiben wird dann der selbst ernannte „Weltpolizist“ USA übernehmen ;-)

  5. Wenn Spanien dem Schiedsgericht nicht zugestimmt hat, ist das Urteil wertlos. Kein US Gericht kann daraus vollstrecken. Die Gefahr dieser privat betriebenen Schiedsgerichte in den USA, wenn man sich darauf einlässt, liegt darin, dass es keine Berufung gegen das Urteil gibt. In der Regel werden nicht Rechtsanwälte, sondern erfahrene Richter eingesetzt. Das US Richter im Zweifelsfall für die Interessen des eigenen Landes eintreten ist wohl kein Geheimnis.

    1. Natürlich kann die Forderung vollstreckt werden durch Kontopfändung in den USA. Das geschieht doch ständig bei Staaten, mit denen die USA in Konflikt liegen, siehe Iran, Libyen, Syrien und viele andere mehr.

      1. Erstens stimme ich dem Kommentar von @Renegade absolut zu.
        Zweitens sollte man es tunlichst vermeiden, in den USA Konten zu unterhalten, die aufgrund eines Kasperletheaters gepfändet werden können.

  6. Den Kommentar von Rüdiger Raus verstehe ich nicht ganz. Es ist ein Unterschied ob ein Konto (Beispiel Iran) eingefroren oder gepfändet ist. Zur Pfändung von einem Konto in den USA ist immer ein Titel eines ordentlichen Gerichtes (State, Federal) erforderlich.

    1. Da haben Sie sicherlich Recht und meine Aussage war etwas ungenau. Es ist richtig, dass die Konten der erwähnten und anderer Staaten eingefroren sind, nicht gepfändet. Aber die andere Frage ist, was müssen diese Staaten tun, um ihre Konten wieder frei zu bekommen? Das wird sicherlich mit der Forderung im oben beschriebenen Falle zusammengehen, die Forderungen des Gläubigers zu bedienen.
      Ich bin kein Rechtsexperte, schon gar nicht für amerikanisches Recht. Aber ich vermute, dass diese Schiedsgerichte ihre Entscheidung auf Vergleichsbasis, also aufgrund der Zustimmung beider Seiten, treffen, da sie ja nicht über staatliche Macht zur Umsetzung des Urteils verfügen. Zudem wird wohl jeder Schuldner einem Vergleich zustimmen, um einerseits Kontopfändung oder Einfrieren zu verhindern und andererseits den reibungslosen Fortgang der Geschäfte zu ermöglichen.

  7. Fred, der Titel eines privaten Schiedsgerichts muss nach meiner Kenntnis von einem ordentlichen Gericht mit Rechtskraft bestätigt werden um vollstreckbar zu werden. Ist aber dann eine Formsache. Schiedsgerichte müssen zwischen den Parteien formgültig vereinbart sein, sind also zustimmungspflichtig. Wenn eine solche Vereinbarung nicht besteht, wären solche Urteile, ein Fall der nach meiner Kenntnis von mir bekannten Schiedsgerichten wie „Jams Endisput, Park Avenue NY 212-751-2700“ gar nicht erst angenommen werden würden, wertlos.

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