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Paul Kirchhof erklärt die verfassungswidrige Enteignung der Sparer durch die EZB

EZB-Zentrale in Frankfurt

Die „Enteignung der Sparer“ hatte ich gerade erst am Montag angesprochen. Ein ZEIT-Redakteur stellte es so dar, als gebe es gar keine Enteignung. Ganz im Gegenteil, die Sparer hätten doch satte Gewinne gemacht. Denn der Autor und einige seiner Follower erläuterten mir gegenüber in einem klitzekleinen Twitter-Geplänkel, dass Sparen eben das ist, was beim Bürger nach Abzug aller Ausgaben vom Gehalt übrig bleibt. Und alles was er zurücklegt, ist Sparen. Folglich ist alles Geld was angelegt wird, mit Sparen zu definieren?

Enteignung der Sparer

Ich erwiderte, dass ich nicht irgendwelchen Definitionen folge, die Ökonomen sich ausdenken, sondern mich eher am gesunden Menschenverstand orientiere. Und wer bei der „Enteignung der Sparer“ an das Wort „Sparen“ oder „Sparer“ denkt, der meint (so meine bescheidene Meinung) eben keine Geldanlagen in Aktien, sondern Geldanlagen auf dem Sparkonto, Festgeld oder in Anleihen und Lebensversicherungen. Und es sind eben diese klassischen Zinsanlagen, wo die Bürger Jahr für Jahr viel Geld verlieren, weil bei einem Zins von Null die Inflation (aktuell 3,8 Prozent) für satte Realverluste sorgt.

Es ging um ursprünglich um eine Meldung der Bundesbank, wonach die deutschen Haushalte zuletzt im Jahresvergleich im Schnitt 7,2 Prozent Portfoliogewinne gemacht haben. Diese Zahl kam aber nur zustande, weil man alle Zinsanlagen mit Aktienanlagen in einen Topf gepackt und einen Durchschnittswert gebildet hat. Die massiv gestiegenen Aktienkurse konnten so die nicht mehr vorhandenen Renditen auf Zinsanlagen quasi unsichtbar machen. Daher möchte ich betonen, dass es in der Tat eine Enteignung der Sparer gibt, wenn man sie als Gruppe von Anlegern definiert, die ihr Geld in Zinsanlagen anlegt. Und wie die Bundesbank auch zeigte, betrifft dies den größten Teil der von deutschen Hauhalten angelegten Gelder.

Paul Kirchhoff über die verfassungswidrige Enteignung durch die EZB

Paul Kirchhof ist Rechtsprofessor und ehemaliger Bundesverfassungsrichter. Man darf also annehmen, dass er weiß wovon er redet, wenn er über Rechtsnormen spricht. Der „Mission Money“ hat er aktuell ein Interview zur Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) gegeben. Und er spricht konkret von der Enteignung der Sparer durch die EZB. Es sei eine verfassungswidrige Enteignung. Zwar habe der Sparer kein gesetzliches Anrecht auf die Zahlung von Zinsen.

Ich möchte sagen: Die Ausführungen von Paul Kirchhof im folgenden Video zur Enteignung der Sparer sind brillant und für jedermann einfach verständlich. Das Inflationsziel der EZB liege bei 2 Prozent. Aber sie habe eigentlich für Geldstabilität zu sorgen. Durch das Inflationsziel von 2 Prozent und einem Zins von 0 Prozent nehme die EZB dem Geldeigentümer Jahr für Jahr ein Stück Substanz weg. Dies sei ein Grundrechtseingriff, der nur dem Gesetzgeber zustehe, nicht aber der EZB! Sie nutze ihre Unabhängigkeit vom Gesetz, um das zu tun was eigentlich nur der Gesetzgeber darf. Die Notenbank werde damit vom Garanten des Geldwerts zum Gegner des Geldwerts. Sie habe ihren Auftrag eigenmächtig erweitert. Es lohnt sich etwas Zeit zu nehmen und seinen Ausführungen zu lauschen!



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