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Prämiensparverträge: BaFin jetzt der „harte Hund“? Man will Banken zu Infos zwingen

Die BaFin ist eine Behörde des Desasters. Noch nicht mal ein zahnloser Tiger – gar kein Tiger, gar nichts, so spottet man in der Bankenszene. Eine reine Verwaltungsbehörde ohne jeden aktiven Drang zu Ermittlungen bei Finanzverbrechen oder Ähnlichem. Das sieht man immer wieder bei fast wöchentlich veröffentlichten BaFin-Meldungen, wo Ein-Mann-Betrieben oder Emittenten Verbote oder sonstige Maßnahmen angedroht und ausgesprochen werden, weil man Formalien wie Prospektpflichten nicht genau umgesetzt hat. Da ist man benibel, bei Formalien. Aber inhaltlich, ob ein Finanzdienstleister betrügt, das überlässt die BaFin Polizei und Staatsanwaltschaften.

Man kann endlos Fälle aufzählen, wo die BaFin überhaupt nichts von mitbekam oder untätig blieb, weil man sich oft noch nicht einmal zuständig fühlte. Das Wirecard-Desaster brachte das Fass lediglich zum Überlaufen. Und so müssen Felix Hufeld und die gute Frau Roegele die BaFin verlassen. Aber wird sich inhaltlich wirklich etwas ändern? Wenn man sieht… der oberste Aufseher und „Bestimmer“ der BaFin ist letztlich Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der bei Problemen entweder die Schuld von sich weist, oder gleich gar nichts mitbekommen haben will (G20, Warburg Cum Ex-Skandal, Steuergesetze für Kapitalanleger uvm). Kann jemand wie Olaf Scholz überhaupt aktiv eine verstaubte Behörde in eine schlagkräftige Truppe gegen Finanzbetrüger umbauen? Will er das, kann er das überhaupt? Zweifel sind mehr als angebracht.

Seit geraumer Zeit plagt sich die BaFin mit den deutschen Banken und Sparkassen herum. Es geht um die Prämiensparverträge, und hohe Zinsansprüchen von Kunden mit Altverträgen. Diese hohen Zinslasten drücken auf die Bücher der Banken. Sie haben dank EZB keine Zinsmarge mehr, und wollen nun zusehen wie sie alte hohe Zinsansprüche los werden. Will die BaFin hier nun endlich mal beweisen, wie hart man im Sinne der Verbraucher „durchgreift“? So titelt die BaFin ganz aktuell mit der Mitteilung „Prämiensparverträge: BaFin will Kreditinstitute zu Kundeninformation verpflichten“. Dazu sagt die BaFin im Wortlaut:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will Kreditinstitute verpflichten, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Dazu hat sie heute eine Anhörung für eine geplante Allgemeinverfügung veröffentlicht. Betroffen sind langfristige Verträge, die Banken zwischen 1990 und 2010 eingesetzt hatten. Diese enthielten Klauseln, die ihnen das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung einseitig abzuändern. Derartige Vertragsgestaltungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2004 für unwirksam erklärt.

Betroffene Bankkunden sollen nicht nur erfahren, welche Zinsanpassungsklausel in ihrem Fall verwendet wurde. Die Institute müssen ihnen auch erklären, ob sie dadurch zu geringe Zinsen erhalten haben. Darüber hinaus müssen sie den Sparern auch anbieten, die entstandene Vertragslücke zu schließen. Dafür können sie ihnen entweder unwiderruflich eine Nachberechnung zusagen. Diese muss sich an der Vertragsauslegung orientieren, die von den Zivilgerichten noch zu erwarten ist. Alternativ können sie ihren Kunden einen individuellen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten, die die Rechtsprechung des BGH aus 2010 berücksichtigt.

„Wir wollen erreichen, dass alle betroffenen Sparer informiert werden und ein Lösungsangebot erhalten“, verdeutlicht BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele. Bis zum 26. Februar 2021 bestehe nun Gelegenheit, sich bei der BaFin zur beabsichtigten Allgemeinverfügung zu äußern. Ein Runder Tisch, den die Aufsicht Ende November 2020 zum Thema Prämiensparen unter anderem mit den Verbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen einberufen hatte, habe leider keine kundengerechten Lösungen gebracht. Die BaFin hatte daraufhin Anfang Dezember 2020 einen Verbraucheraufruf gestartet und angekündigt, konkrete verwaltungsrechtliche Optionen zu prüfen. Bereits im Februar 2020 hatte sie die Banken aufgefordert, auf ihre Kunden zuzugehen und ihnen eine Lösung anzubieten.

Haupteingang bei der BaFin in Bonn
Haupteingang bei der BaFin in Bonn. Foto: © BaFin



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