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Quirin Privatbank: BaFin ordnet ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und Eigenmittelanforderungen an

Beispielbild für Bankentürme in Frankfurt

Gerade erst letzte Woche wurde das „wundersame Comeback“ von Karl Matthäus Schmidt und der Quirin Privatbank AG bei finanz-szene.de besprochen. Heute aber trübt eine aktuelle Meldung der BaFin den Blick auf die Bank. Obwohl die Daten schon einige Wochen her sind, stammt die Meldung von heute 11:31 Uhr. Hier im Wortlaut von der BaFin:

Quirin Privatbank AG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Januar 2022 gegenüber der Quirin Privatbank AG angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen. Am 1. März 2022 hat die BaFin zudem zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 KWG angeordnet.

Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 KWG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.

Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 25a Abs. 2 Satz 2 KWG sowie des § 10 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Abs. 1 KWG.

Die Bescheide sind seit dem 28. Februar 2022 bzw. dem 11. April 2022 bestandskräftig.

Die Aktie der Bank ist heute mit 2,25 Prozent im Minus.



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