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Neue Niederlage für Trump Rückschlag für Trump: Gericht kippt umstrittene Zölle

Bundeshandelsgericht kippt Trump-Zölle
Container im Hafen von Savannah in Georgia, USA. Foto: Elijah Nouvelage/Bloomberg

Donald Trump kassiert den nächsten Rückschlag im Streit um seine Zölle: Ein US-Bundeshandelsgericht hat die umstrittenen Abgaben in einem Verfahren kleiner Unternehmen und mehrerer Bundesstaaten für rechtswidrig erklärt. Damit gerät ein zentraler Teil seiner Handelspolitik erneut unter Druck. Noch ist allerdings offen, welche Folgen das Urteil nun für andere Importeure und bereits gezahlte Zölle haben wird.

Zölle vor Gericht gestoppt

Die von US-Präsident Donald Trump verhängten globalen Zölle in Höhe von 10 % sind von einem amerikanischen Bundeshandelsgericht für rechtswidrig erklärt worden. Das stellt einen neuen Rückschlag für die wirtschaftspolitische Agenda der Regierung dar, nachdem bereits der Oberste Gerichtshof der USA frühere sogenannte „Notstands-Zölle“ aufgehoben hatte, die Trump über das Gesetz IEEPA eingeführt hatte.

Ein gespaltenes Gremium aus drei Richtern am US Court of International Trade in Manhattan gab am Donnerstag einem Antrag einer Gruppe kleiner Unternehmen sowie von zwei Dutzend überwiegend demokratisch geführter Bundesstaaten statt und erklärte die Zölle für ungültig, wie Bloomberg berichtet. Trump hatte die Abgaben im Februar auf Grundlage von Section 122 des Trade Act von 1974 verhängt – eine Regelung, die zuvor nie angewendet worden war.

Das Gericht untersagte der Regierung zunächst lediglich, die Zölle gegenüber den beiden klagenden Unternehmen und dem Bundesstaat Washington durchzusetzen. Gleichzeitig machten die Richter deutlich, dass es keine sogenannte „universelle Verfügung“ gebe. Die übrigen Bundesstaaten seien laut Gericht nicht direkt klagebefugt, da sie keine Importeure seien. Stattdessen argumentierten diese, höhere Preise würden Verbraucher und Unternehmen belasten, weil die zusätzlichen Zollkosten weitergegeben würden.

US-Gericht kippt die Zölle von Donald Trump nach Klagen von Unternehmen
Das US-Handelsgericht in New York, USA.

Trumps Reaktion auf Urteil

Auf die Entscheidung angesprochen, sagte Trump am Donnerstagabend vor Reportern: „Wir hatten zwei radikale linke Richter, die dagegen gestimmt haben. Also überrascht mich bei den Gerichten nichts.“ Zugleich kündigte er an, die Regierung werde andere Wege finden, ihre wirtschaftspolitischen Ziele durchzusetzen.

Welche kurzfristigen Auswirkungen das Urteil für andere Importeure hat, die die umstrittenen Abgaben bereits zahlen, bleibt vorerst offen. Jeffrey Schwab, leitender Anwalt des Liberty Justice Center und Vertreter der klagenden kleinen Unternehmen, erklärte, die nächsten Schritte hingen davon ab, wie die Regierung reagiere und ob das US-Justizministerium Berufung einlege.

Ein Sprecher des Justizministeriums reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage von Bloomberg.

Unternehmen kritisieren Zölle

Jay Foreman, Chef von Basic Fun Inc. und eines der klagenden Unternehmen, begrüßte die Entscheidung ausdrücklich. Es habe „viel Mut und Rückgrat“ erfordert, dass kleine Unternehmen dieses Risiko eingingen. Sein Unternehmen habe seit Inkrafttreten der Zölle fast täglich Zahlungen leisten müssen und bislang mehr als 100.000 Dollar entrichtet, erklärte Foreman gegenüber Reportern.

Die US-Zollbehörden nahmen allein im März rund 8 Milliarden Dollar aus Zöllen nach Section 122 ein. Das zeigen Regierungsdaten, die von der Initiative „We Pay the Tariffs“, einem Zusammenschluss kleiner Unternehmen, ausgewertet wurden.

FMW/Bloomberg



Stefan Jäger
Über den RedakteurStefan Jäger
Stefan Jäger berichtet als Finanzjournalist über das aktuelle Geschehen an den Aktien- und Edelmetallmärkten. Mit fundierter Fundamentalanalyse und präziser Technischer Analyse beleuchtet er zudem Chancen und Risiken verschiedenster Assets.
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3 Kommentare

  1. Vielleicht ist es hierbei ja möglich, daß das US-Justizministerium Berufung im Zusammenhang mit dem Supreme Court einlegt.

  2. Das ist ein Muster, das man bei vielen Finanzmedien beobachten kann – nicht nur bei Finanzmarktwelt.
    Warnungen, Krisenszenarien und „die große Wahrheit, die sonst niemand sieht“ erzeugen Aufmerksamkeit. Daueroptimismus verkauft sich schlechter als das Gefühl, vor einem kommenden Crash gewarnt zu werden.

    Das Problem für Anleger ist genau das.

    * Wer permanent auf den großen Einbruch wartet, sitzt oft zu lange an der Seitenlinie.
    * Märkte steigen historisch die meiste Zeit trotz schlechter Nachrichten.
    * Permanente Skepsis kann rational wirken, führt aber häufig zu Opportunitätskosten.

    Viele Kommentatoren verwechseln dabei „irgendwann recht haben“ mit „investierbar recht haben“.
    Wenn jemand fünf Jahre lang vor einem Crash warnt und er dann im sechsten Jahr kommt, haben andere in der Zwischenzeit vielleicht ihr Vermögen verdoppelt.

    Natürlich braucht man kritische Stimmen. Euphorie ohne Risikoanalyse ist genauso gefährlich. Aber als Anleger bringt dir langfristig meist mehr:

    * nüchterne Wahrscheinlichkeiten statt Dauer-Alarmismus,
    * Szenarien statt Prophezeiungen,
    * konkrete Chancen-Risiko-Abwägungen statt permanenter Untergangsstimmung.

    Man kann Medien wie Finanzmarktwelt weiterhin als Kontraindikator oder Makro-Stimmungsquelle nutzen — aber wahrscheinlich nicht als alleinige Grundlage für Investmententscheidungen.

    Viele erfahrene Investoren konsumieren deshalb bewusst eine Mischung aus:

    * kritischen Makro-Stimmen,
    * datenorientierten Analysten,
    * und konstruktiven, langfristigen Anlegerperspektiven.

    Denn dauerhaft investiert zu bleiben ist oft wichtiger als dauerhaft „recht zu haben“.

    1. @Ronald Krause

      Sehr richtig, guter Kommentar!
      Die tägliche Angst vor dem Zusammenbruch des Finanzsystems oder vor dem ultimativen Crash lähmt und bringt häufig nur hohe entgangene Gewinne ein. Oder verführt zu All In-Investments in vermeintlich sichere Häfen, die aber in Wirklichkeit renditeschwach und riskant sind.
      Die Seitenlinie ist der gefährlichste Ort an der Börse.
      Es gibt nur einen Weltuntergang, den eigenen am Sterbebett.

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