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Rundfunkbeitrag in bar zahlen: Ablehnung ein Justizskandal? Eine Hoffnung bleibt!

Darf man seinen Rundfunkbeitrag in bar zahlen? Das sollte doch eigentlich möglich sein? Bislang lehnen die Öffentlichen Rundfunkanstalten und Gerichte dies ab. Es sei einfach nicht verhältnismäßig, denn quasi jeder Mensch habe ja ein...

FMW-Redaktion

Darf man seinen Rundfunkbeitrag in bar zahlen? Das sollte doch eigentlich möglich sein? Bislang lehnen die Öffentlichen Rundfunkanstalten und Gerichte dies ab. Es sei einfach nicht verhältnismäßig, denn quasi jeder Mensch habe ja ein Bankkonto. Aber wie wir am Montag schon berichteten, beruft sich der unabhängige Journalist und anerkannte Wirtschaftsexperte Norbert Häring auf das „Bundesbankgesetz“, wo niedergeschrieben ist:

„Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“

Mit dieser Begründung zog Norbert Häring vor Gericht. Seine Grundargumentation: Wenn Bargeld das einzige „unbeschränkt“ gültige Zahlungsmittel darstellt, sollten staatliche Institutionen und Öffentlich Rechtliche Einrichtungen doch auch Bargeld als Zahlungsmethode akzeptieren müssen. Das klingt mehr als logisch! Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Eigentlich! Doch vor diesem Verwaltungsaufwand scheuen sie sich wohl aus gutem Grund, wenn hunderttausende Gebührenzahler mit 1 Cent-Münzen ankommen würden.

Rundfunkbeitrag in bar annehmen keine Verpflichtung

Häring zog wie gesagt vor Gericht. Gestern nun gab es im 2. Revisionsverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel das erneute Urteil. Abgelehnt! Und hier darf man nach unserer laienhaften Meinung vielleicht sogar das Wort Justizskandal in den Mund nehmen. Man benötigt nicht mal juristische Kenntnisse um diesen Skandal zu erkennen. Die Verwaltungsrichter in Hessen urteilten nämlich, dass aus dem Bundesbankgesetz (Euro-Bargeld alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel) keine Pflicht für hoheitliche Stellen abgeleitet werden könne, dieses anzunehmen.

Hier die vom Gericht offiziell verkündeten Ablehnungsgründe. Zitat:

Die Kläger erstreben die Verpflichtung des Hessischen Rundfunks, die Entrichtung des Rundfunkbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Form von Bargeld entgegenzunehmen bzw. ihre Berechtigung, den Rundfunkbeitrag durch Barzahlung zu entrichten.

Sie sind der Ansicht, nach dem Bundesbankgesetz und nach Europarecht seien in Deutschland auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Dies bedeute, dass die Bezahlung einer Schuld mit einem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht abgelehnt werden dürfe.

Dem Europarecht sowie dem Bundesbankgesetz ließen sich keine Verpflichtungen entnehmen, dass in jedem Fall Barzahlungen zu akzeptieren seien. Im öffentlich-rechtlichen Abgabenrecht könne grundsätzlich auch unbare Zahlungsweise vorgeschrieben werden. Die entsprechenden Regelungen des Hessischen Rundfunks seien daher rechtlich nicht zu beanstanden.

Justizskandal?

Unsere Meinung: Die Richter haben offenbar das Bundesbankgesetz beziehungsweise diesen entscheidenden Satz nicht ricthig gelesen oder verstanden. Bargeld ist das „einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Also hat der Bürger doch quasi ein Anrecht damit bezahlen zu dürfen. Was auch sonst? Wenn private Geschäftsinhaber Bargeld ablehnen, ist dies ihre private Entscheidung. Aber das staatliche beziehungsweise öffentliche Einrichtungen (wie es die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten sind) das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel nicht annehmen wollen, ist ein Skandal, und widerspricht doch jeglicher Grundlogik. Ich als Staat erschaffe etwas (Bargeld), dass ich selbst nicht akzeptieren will?

Und dass Richter diese Argumentation voriger Instanzen einfach kopieren, kann man fast schon als Urteil im Sinne der Staatsraison ansehen. Dabei sind Richter doch angeblich unabhängig. Es mag sein, dass einige oder viele Richter vor allem in Deutschland ein tiefsitzendes unterbewusstes Gefühl haben, dass der Staat „geschützt“ werden muss. Das nennt man dann Staatsraison, und das mündet dann wohl in solchen Urteilen.

Häring bleibt Optimist

Norbert Häring sieht in der aktuellen Ablehnung durch die Kasseler Richter aber keine Niederlage. Er habe schon mit einer Ablehnung gerechnet, schreibt er in einer aktuellen Stellungnahme zu dem Urteil. Ihm ginge es darum diese Angelegenheit höchstrichterlich klären lassen zu können. Und dafür musste er erst einmal die unteren Instanzen durchlaufen. Daher war es ihm wichtig, dass das Gericht gestern eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zulässt. Und das geschah auch. Also kann Häring nun die Leiter eine große Stufe weiter nach oben klettern. Häring schreibt dazu (auszugsweise):

Nun kann die Rechtsfrage von einem höchsten deutschen Bundesgericht geklärt werden, worum es mir von Anfang an ging. Mein Verfahren zielt ja nicht vor allem auf den Hessischen Rundfunk sondern auf diesen nur als Teil der gesamten öffentlichen Verwaltung, die immer mehr dazu übergeht, das eigene Geld des Staates nicht mehr zu akzeptieren.

Die Entscheidung auf oberster Bundesebene ist wichtig, denn es gibt ein Gesetz, das die einheitliche Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte der fünf Instanzenzüge sicherstellen soll.

Nach unserer Lesart der BGH-Rechtsprechung ist klar, dass man mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel jede Geldschuld tilgen kann, soweit nicht vorher auf freiwilliger Basis etwas anderes vereinbart wurde.


Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit.



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11 Kommentare

  1. Was ist daran so schwer zu verstehen?
    Ein Paradebsp. dafür, dass die Ausstattung des Staates mit einem Gewaltmonopol zu inhärenten Interessenskonflikten führt. Es ist doch absurd, dass ein Beklagter (der Staat) in einem Konfliktfall (Staat vs. natürliche Person) gleichzeitig als Schlichter/Richter auftreten kann.

  2. Ich darf mal Wikipedia zitieren:

    „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein junger Zweig der Justiz, denn in den feudalen Strukturen war es nicht möglich, die Feudalherren wegen fehlerhaften Verhaltens zu verklagen. Erst im aufgeklärten Absolutismus wurde bei der Staatstätigkeit zwischen der hoheitlichen Funktion und dem Staat als Wirtschaftssubjekt (Fiskus) unterschieden.“, https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtsbarkeit_%28Deutschland%29

    Der Rückfall in feudale Strukturen ist offenbar eine unterschätze Gefahr. Gerade in Zeiten, in denen „alternativlose“ einsame Entscheidungen getroffen werden.

    Gut, wenn Herr Häring nicht aufgibt.

  3. Jegliche Nebenschauplätze sind überflüssig. Klare Kante zeigen und sonst nichts!

    Als Video: http://www.Rundfunkbeitrag.video

    Dort wird der gleiche Text zum Herunterladen auf einer DIN-A-4-Seite in großer Schrift angeboten.

  4. völlig egal – ich zahle das nicht, so oder so……..

    jeder sollte sich mal mit dem Thema beschäftigen, es sind gute Videos bei Youtube. Es gibt auch Bücher zu dem Thema.

    Diesen sog. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterschreiben ja die 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer. Wenn es dann mal einen Ministerpräsidenten von der AfD gibt: der würde das ja nicht unterschreiben – die Frage wäre ob dann der Beitrag in diesem Bundesland komplett entfällt.

    1. Wenn die AfD in einem Bundesland die Mehrheit bekommt, dann wird dieser in meinen Augen rechtswidrige Vertrag zu Lasten Dritter (der Bürger) sofort gekündigt. Die Rundfunkanstalt dieses Bundeslandes hat dann gegen Zahlungsverweigerer nichts mehr in der Hand. Könnte den Dammbruch bei den Bürgern in allen Bundesländern auslösen.

      1. @Müller, wenn die AfD in einem Bundesland die Mehrheit bekommt, dann werden viele grundgesetzliche Verträge gegenüber Dritten (den Bürgern) sofort gekündigt werden.
        Zum Glück müssen wir uns da keine Sorgen machen, denn die Luschis werden niemals nirgends eine Mehrheit erhalten :D

        1. Wenn Sie die Zukunft vorhersagen können, dann verschwenden Sie doch Ihre kostbare Zeit nicht in Foren, sondern sagen Sie jeden Tag die Börsenkurse voraus, dann sind Sie in wenigen Monaten Milliardär, können wie ein Soros Ihre NGOs durch die Welt schicken und allen Ihren Willen aufzwingen. Also, auf gehts!

  5. Dem HR einen Brief schicken, dass das Geld zu Hause bereitgehalten wird und der HR es durch Boten abholen kann. Wenn keiner kommt, ist es dem HR sein Bier. Basta.

    Die Klage muss wohl aus diesem angeblichen Rechtsstaat hinaus auf eine EU-Gerichtsbarkeit übergehen.

  6. Ich habe noch nie verstanden, wie man mit falschen Methoden das Richtige erreichen will.

  7. Ich habe das Geld dafür nicht. Wer aber wer nur 1000 Euro bekommt zahlt das selbe wie der 3000 Euro und mehr Geld hat auch also mehr Gerechtigkeit bei der Zwangsabgabe

    1. „Ich leide, also müssen andere noch mehr leiden!“

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