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Schlaglicht Deutschland: „Adresse Zelt 1“ – im Chaos funktionieren nur unsere Steuerbehörden..

FMW-Redaktion

Es ist ja durchaus ungewohnt – und nicht wirklich typisch deutsch was sich derzeit abspielt in diesem Lande. Die Grenzen sind nach wie vor offen, da kommen hunderttausende Flüchtlinge nach Deutschland, die, wenn sie nicht wollen, eben nicht registriert werden. Niemand weiß, wo sie hingehen werden, wer sie wirklich sind. Sie können bei allen Banken ein Konto eröffnen etc. Das alles hat gute Gründe, und ein solches Chaos ist naturgemäß schwer zu managen, auch wenn die Bundesregierung gewarnt war und zu spät reagiert hat.

Deutschlands Bürokraten sind hochgradig verunsichert! Aber angesichts des Chaos zeigt sich auch: unsere Steuerbehörden funktionieren noch! Ist das nicht beruhigend? So wurde einem Flüchtling bereits eine Steuernummer zugeteilt, bevor er überhaupt einen Antrag auf Asyl gestellt hatte. Seine Adresse ist „Zelt 1“..

https://twitter.com/robsonte/status/664934927503331329/photo/1



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7 Kommentare

  1. Realsatire a la Heinz Becker!

  2. ich lach mich kaputt looooool

  3. Obskur und eventuell rechtswidrig: ein Mensch muss sich erst eine gültige Person (Rechtssubjekt) zulegen (selbst beantragen), damit er/sie ein Identifikationsnachweis (Personalausweis, Pass, Geburtsurkunde) erhält. Erst daraufhin kann der/diejenige wiederum freiwillig selbständig eine Steuernummer beantragen – eine (Zwangs-)Zuweisung von Seiten Dritter ist rechtlich unzulässig. Jeder muss sich freiwillig dazu unterwerfen, sprich unterordnen.

    Wichtig wäre zu dieser Situation also, unter welchen Umständen es dazu gekommen ist. Wenn dennoch eigenständig beantragt, wäre dies hingegen sehr wohl wieder zulässig, wenngleich die Adresse einem die flache Hand klatschend ins eigene Gesicht treibt (*facepalm*).

    1. ergänzend: Jeder deutsche Bürger – erst durch die (eigenständige) Beantragung einer Steuernummer sind Sie alle überhaupt zu Einem geworden – beantragt dies selbst. Die Ansprache in diesem Schreiben ist allerdings unpersönlich: erst wenn man daraufhin selbst die Entgegennahme (Annahme) der Steuernummer bestätigt hat, wird man in der Ansprache mit dem Personennamen angesprochen.<br

      Entsprechend der hier berichteten Prozedur wäre es dennoch möglich, daß man eine StNr. zugewiesen bekommt – entscheidend ist allerdings, ob man sich dieser annimmt oder diese zurückweist (nicht mit Widerspruch verwechseln). Letztendlich könnte durch unwissend-konkludentes Handeln (eigenständige Nutzung der StNr. durch den Betroffenen) eine Akzeptanz abgeleitet werden, weshalb diese in Folgewirkung Gültigkeit erlangen kann. Vermutung: Es richt etwas streng danach, als ob man entweder einen Fehler gemacht hat oder das Rechtsunwissen betreffender Personen ausnutzen will. Prädikat: „interessant“

    2. wenn wir (ich) schon mal bei Rechtsbildung sind: die Steuernummer in jedem Schreiben ist in ein Kästchen gesetzt – jeder normale Mensch denkt sich nichts dabei, aber es hat eine Bedeutung! Dieses „Kästchen“ ist in Wahrheit eine jeweils nach innen gerichtete, eckige Klammer mit einem Inhalt darin, Beispiel:
      [ abcd ]
      Wenn man die Füßchen der eckigen Klammen („Serifen“) miteinander verbindet erhält man… was? Ein Kästchen. Das Kästchen entspricht folglich nur miteinander verbundenen Klammern. Klammern haben im Recht die Funktion, den Inhalt darin als Kommentar zusetzen – dieser dient dann lediglich zur Beschreibung, steht aber in KEINER Beziehung zum eigentlichen Inhalt des Schreibens. Die StNr. ist somit nur ein Kommentar ohne rechtliche Funktion, mehr nicht. Dies ist unter anderem ein Grund, warum Steuern nicht rechtsgemäß sind ä diese zahlen Sie alle freiwillig und aus „Gutglauben“ heraus. Die StNr.-Beantragung entspricht rechtlich einem inhaltslosen Vertrag zur freiwilligen Zahlung eines unbekannten Betrages (nach jeweils willkürlicher Festlegung). Suchen Sie mal auf einem derartigen Schreiben eine Unterschrift – Sie werden nie eine finden. Auch das hat eine Bedeutung und einen Grund…

    1. Gemäß weiterer zu erwartender Obskuritäten in der nächsten Zeit beantrage ich, Kommentarnutzer joah, die Einführung eines Facepalm-Smileys (Lachgesichtbild, verdeckt mit Handfläche davor) in der Kommentarfunktion der Webseite „www.finanzmarktwelt.de“ zur unentgeltlichen Einführung und Nutzung für jedermann.

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