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Schufa und DSGVO: Wohl unvereinbare Angebote

Schufa und DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), das sind zwei Worte, die just in diesen Tagen aufeinander prallen, und nicht wirklich kompatibel zu sein scheinen – zumindest nicht nach aktuellem Stand der Dinge! Da waren zuletzt diverse Beschwerden und Anfragen von Bürgern, dass Schufa-Daten gelöscht werden sollen, weil sie ein Problem mit der neuen Datenschutzrichtlinie der EU „DSGVO“ darstellen (wir berichteten darüber).

Das könnte aber ein langer Weg werden, denn die Kunden haben ja bei den Partnern der Schufa (Banken, Versandhäuser, Handynetz-Betreiber) einst Verträge unterschrieben, wo sie der Datenübermittlung an die Schufa zustimmten – es ist möglich, dass alle Kunden bei ihren Vertragspartnern diese Zustimmung erneut geben müssen – gemäß DSGVO. Aber dies muss womöglich noch richterlich geklärt werden.

Schufa und DSVGO kollidieren bei sofortiger Auskunft

Da gibt es aktuell aber ein weiteres Themenfeld. Wir alle kennen das Problem. Wenn man beispielsweise umzieht, verlangen Vermieter eine frische Schufa-Ausfkunft, und das sofort. Die Schufa aber gewährt kostenlos nur einmal pro Jahr eine kostenlose Auskunft, und das auch nur per Post mit gut zwei Wochen Verzögerung. Die neue DSGVO-Richtlinie garantiert den Bürgern aber, dass sie stets sofort und kotsenlos eine Online-Auskunft über gespeicherte Daten von Unternehmen erhalten dürfen.

Daher hatte die Schufa wohl gleich nach dem 25. Mai das „einmal jährlich“ gestrichen aus ihrem Angebot der postalischen Übermittlung. Die Schufa verdient gutes Geld mit ihrem „Meine Schufa“-Service, wo Verbraucher per Online-Zugriff immer sofort ihre aktuelle Schufa-Auskunft einsehen und ausdrucken können. Dafür zahlt man als Verbraucher aber auch 3,95 Euro monatlich, mindestens! Das läppert sich als verdammt große und konstante Einnahmequelle für die Schufa.

Diese Geldquelle könnte entfallen, denn laut der Welt prüft der zuständige Datenschuschutzbeauftragte in Hessen bereits diese Praxis der Schufa. Laut DSGVO muss die Schufa immer unmittelbar kostenlos Auskunft erteilen. „Meine Schufa“ als Geldschröpf-Mittel wäre dann tot. Schufa und DSGVO, diese beiden Begriffe dürften ein ganz heißes Eisen werden. Wie man jüngst sieht, bombardieren Verbraucher die Schufa bereits in den ersten Tagen seit dem Inkrafttreten der DSGVO. Wir bleiben am Ball, was Verbraucher und der Datenschutz und Hessen erreichen werden. Die Wahrscheinlichkeit wirkt doch recht hoch, dass der Kunde dank DSGVO zukünftig jederzeit an kostenlose Online-Schufa-Auskünfte kommen könnte.

Schufa und DSGVO - Beispielfoto einer Bankberatung
Jeder Verbraucher, der beispielsweise einen Kredit aufnimmt, unterschreibt auch immer die Schufa-Klausel. Es könnte möglich sein, dass Millionen Altkunden alle eine neue Schufa-Klausel mit DSGVO-Hinsweis unterschreiben müssen. Beispielfoto einer Bankberatung: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken



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