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So wappnen Sie sich jetzt gegen den Strafzins!

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Lieber Börsianer,

die Bayern haben das Tabu gebrochen. Erstmals erhebt eine bayerische Genossenschaftsbank aus dem Münchener Umland (Fürstenfeldbruck) einen Strafzins ab dem ersten Euro-Cent Guthaben. Nichts mehr mit Freibetrag oder dergleichen! In Fürstenfeldbruck langt man nun richtig hin.

Eine Umfrage unter 1.300 Kreditinstituten zeigt: Das ist ein Einzelfall. Die Mehrheit der Institute verschont noch den Privatkunden bzw. verlangt das sogenannte Verwahrentgelt erst ab einer Schwelle von 100.000 Euro Barbestand.

Trotzdem: Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Ich erwarte, dass in den kommenden Monaten weitere Institute auch für Privatsparer die Daumenschrauben anziehen werden. Der Hintergrund ist klar: Die Banken möchten nicht als reine Verwahrstellen von Guthaben herhalten, sondern motivieren die Kundschaft mittels Strafzins zur Anlage der freien Gelder. Absehbar wird man dabei die Freigrenze für Barvermögen allmählich, aber systematisch absenken.

Was ist der Hintergrund? Die deutschen Banken argumentieren, dass sie nur den negativen Zins der EZB von derzeit -0,5 % für das sog, Übernacht-Geld an uns, den Kunden weitergeben. Das ist vorgeschoben. Auffällig ist nämlich, dass die Banken etwa in Frankreich, Italien oder auch Spanien keine Strafzinsen erheben, obwohl für alle diese Banken der Euro-Zone der gleiche EZB-Zins gilt.

Wie kann das denn sein? Die Antwort ist einfach: Hierzulande tobt ein gnadenloser Wettbewerb im Bankensektor. So erfand man hierzulande auch das kostenlose Gehaltskonto. Dieser Konkurrenzkampf…..

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