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Staat übernimmt Abschlagszahlung für Gas und Wärme Soforthilfe Dezember – viele Mieter haben davon erstmal nichts

Das Kabinett hat die Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme beschlossen. Mieter haben davon erstmal nichts. Hier die offiziellen Aussagen.

Heizkörper in einer Wohnung

Sie haben schon gehört von der „Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme“? Das Bundeskabinett hat heute einen Beschluss gefällt. Der Staat übernimmt im Dezember die Abschlagszahlungen. Aber da hat man als Wohnungsmieter schon so eine Ahnung. Abschlagszahlung, damit ist doch wohl die Zahlung gemeint, die der Wohnungseigentümer an den Energieversorger entrichtet? Richtig. Und das Bundeswirtschaftsministerium hat genau diesen Punkt heute konkretisiert.

Im Zuge seiner ausführlichen Erläuterung zur Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme“ schreibt das Ministerium unter anderem Folgendes, im Wortlaut: Bei Mietverhältnissen ist die Besonderheit zu beachten, dass viele Mieter keinen eigenen Gaszähler in ihrer Mietwohnung haben. In diesem Fall gibt es kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Gaslieferant und Mieter, sondern die Abrechnungen erfolgen hier zwischen Gaslieferant und Vermieter und dann über die Heizkostenabrechnung im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Folglich gelten in diesen Mietverhältnissen auch Besonderheiten für die Soforthilfe im Dezember.

Viele Vermietende haben die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst. In diesem Fall kommen die höheren Preise im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 auf die Mieterinnen und Mieter zu, die aber erst im Jahr 2023 erstellt wird. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht deshalb vor, dass Vermietende die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergeben, wenn die monatlichen Vorauszahlungen noch nicht angepasst worden sind. Damit profitieren Mieterinnen und Mieter von der Entlastung zu dem Zeitpunkt, in dem sie die gesamte Preissteigerung des Jahres 2022 durch eventuelle Nachzahlungen tragen müssten.

Der normale Wohnungsmieter hat also von der Dezember-Entlastung erst einmal gar nichts. Man muss dann zusehen, dass im nächsten Jahr, wenn der Vermieter die Heizkostenabrechnung erstellt, diese Entlastung berücksichtigt wird. Aber da die Monate vor und nach Dezember 2022 höhere Heizkosten aufweisen werden als im Vorjahr, erlebt der Mieter eine hohe Nachzahlung, die aber dank der Dezember-Regelung minimal geringer ausfällt.

Schauen wir, was das Bundeswirtschaftsministerium sonst noch Interessantes schreibt zur „Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme“. Wir lassen die allgemeinen und irrelevanten Aussagen weg, und zeigen hier die weiteren noch relevanten Passagen, im Wortlaut:

Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh sollen hiermit im Monat Dezember spürbar entlastet werden .

Die Soforthilfe Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr.

Haushalten und kleinere Unternehmen, die über sogenannte Standardlastprofile abgerechnet werden, und weniger als 1.500 Megawattstunden Gas im Jahr verbrauchen wird die Abschlagszahlung im Dezember erlassen.

Konkret entfällt für Letztverbraucher von Erdgas im Dezember 2022 die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Die Abschlagszahlungen im Dezember entfallen. Beträge, die Letztverbraucher dennoch zahlen, sind in der nächsten Rechnung vom Erdgaslieferanten zu berücksichtigen.

Für die Jahresendabrechnung heißt das Folgendes: Die Entlastung wird auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember errechnet.

Im Bereich Wärme erfolgt aufgrund anderer Vertragsstrukturen als bei Gas die Entlastung für den Dezember durch eine pauschale Zahlung, die sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags zuzüglich eines Anpassungsfaktors bemisst.

Weitere Besonderheiten gelten für Mieterinnen und Mieter, bei denen die Betriebskostenvorauszahlung wegen gestiegener Gas- oder Wärmekosten in den letzten neun Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits erhöht wurde. Diese Mieterinnen und Mieter müssen den Erhöhungsbetrag im Dezember nicht bezahlen. In Gebäuden mit Gaszentralheizung muss ein Viertel der im Dezember 2022 anfallenden Betriebskosten nicht bezahlt werden, wenn der Mietvertrag in den letzten neun Monaten neu geschlossen wurde. Denn bei Neuverträgen ist davon auszugehen, dass die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung dem aktuellen Preisniveau entspricht.

Quelle: BMWK



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7 Kommentare

  1. Wie ist es, wenn ich Flüssiggas (also einen Gastank im Garten stehen habe) und 2x im Jahr Gas geliefert bekomme?

  2. Wer zahlt denn am Schluss die Abschlagszahlung von Dezember?
    Der Staat, und wer ist der Staat? Wir !!!
    Augenwischerei von den Märchenbuchschreiber und Studiumabbrecher.
    Hartz 4 ler bekommen es doch sowieso in den Arsch gesteckt und heizen bei geöffneten Fenster.
    Wenn der Mieter nicht zahlt ist am Ende der Vermieter der angeschmiert.
    Danke für NICHTS!!!

    1. „Wer zahlt denn am Schluss die Abschlagszahlung von Dezember?
      Der Staat, und wer ist der Staat? Wir !!!“

      Es ist schon richtig, das der Staat am ende wir alle sind.

      Aber wir sind nicht gleich wir wenn es um die Steuerbelastung geht ;-)

      Die Steuerlast wird „nur“ die (vor allem untere) Mittelschicht treffen.

      Aber so lange die Mittelschicht weiter Brav zur Arbeit pendelt und keine zu großen Lohnsteigerungen fordert, werden sie halt so weit wie möglich geschröpft.

      Der kleine private Vermieter gehört genau dieser Schicht an und so lange er nicht aufbegehrt, wird er verlieren und einen sozialen Abstieg erleben.

      Die Reichen (meist Erben) und Armen müssen sich wohl keine allzu großen Sorgen machen.
      Die Reichen werden sich vor erhöhter Steuerlast drücken und die Armen werden nichts bezahlen können.

      Also alles wie gehabt.

    2. @Privater Vermieter
      Sie haben anscheinend die Funktion des Staates noch nicht begriffen.

      Richtig ist, der Staat sind wir. Und weiter?
      Wir bezahlen Steuern und nehmen Kredite auf, um damit Leistungen für die Allgemeinheit (also für uns) zu erbringen. Das können Sozialleistungen sein, Investitionen in Infrastruktur, das Bildungswesen oder eben Hilfen wie diese Abschlagszahlung.

      Wer in Gottes Namen sollte denn das sonst bezahlen? Die Politiker aus ihrer Privatkasse? Oder die Vorstände und Aktionäre der Energiekonzerne aus ihrem Privatvermögen? Oder die Energiekonzerne aus ihren Gewinnen? Bei der Übergewinnabschöpfung am Stromsektor wird das ohnehin der Fall sein.

      Sie hetzen hier in bedenklicher Art und Weise gegen ärmere Bevölkerungsschichten. Die Jobcenter prüfen ganz genau die Wohnverhältnisse und Nebenkosten. Dass hier überzogene Heizkosten und Energieverschwendung einfach geduldet und bezahlt werden, können Sie sich abschminken.
      Wenn ein Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist das sehr bedauerlich, hat aber mit diesem Thema nicht das Geringste zu tun. Was genau bezwecken Sie mit Ihrem völlig irren Wutanfall?

      Wenn Sie nicht kapieren, dass auch Sie von diesen Hilfen profitieren oder diese als NICHTS einstufen, verzichten Sie doch einfach darauf! Solche Kommentare kann der Staat (also wir) echt verzichten.

      1. @Jonas Tobsch. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Mit Ihrem Kommentar.!! Nun gut, ich bekomme zwar kein ALG 2..aber dafür beziehe ich meine monatliche Rente und da diese so gering ausfällt, bekomme ich noch Grundsicherung dazu. Auch ich muss jeden Monat meine Abschläge bezahlen. Sprich, Gas, Strom Und Müll Gebühren. Ja, der Hammer ist der, das ich in einem privaten Mietverhältnis wohne. Quasi, keine Sozialwohnung oder ähnlichen Mietvertrag. Und ich weiß jetzt schon im Vorfeld, das ich keine Abschlags Zahlung im Dezember oder nächstes Jahr, bei der Nebenkosten Abrechnung, berücksichtigt werde. Deswegen gebe ich Ihnen Recht. Das hat mit Sicherheit nichts zu tun wer ALG 2. Erhält oder nicht. Ja das wollte ich nur mitteilen und ich hoffe das ich nichts falsch kommentiert habe.!! Grüße Sie recht freundlich.

    3. @Privater Vermieter

      Danke für NICHTS
      Hier mal ein kurzer Überblick, ob alles perfekt und immer sinnvoll oder zielgenau ist, sei einmal dahingestellt.
      Aber mehr als NICHTS ist das allemal. Wer ständig nur Kritik äußert, möge seine eigenen, besseren Vorschläge äußern.
      https://www.n-tv.de/ratgeber/So-viel-Entlastung-kommt-noch-article23690786.html

  3. meine Hausverwaltung macht das anders.sie macht nichts. Senkung gibt es nicht. sie kassiert vom Staat und Mieter. Begründung wir würden zu wenig Miete bezahlen. der Mietpreis läge höher. Auch kassiert sie unitimedia ab. wir haben keins. das Geld brauchte sie für was a anderes

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