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Solo-Selbständige in der Coronakrise: Geldansprüche und Verdienstideen

Solo-Selbständige haben durch die Coronakrise ernsthafte Probleme

Selbständige und Solo-Selbständige müssen in Zeiten der Coronakrise hart kämpfen. Sehr viele haben gar keinen Verdienst mehr. Aber wie geht es weiter? Wir wollen hier eine Übersicht geben, welche finanziellen Ansprüche Sie jetzt an den Staat haben, und wie und wo Sie sich Kredite holen können. Und wir wollen Anregungen geben, was Sie tun können um anderweitig jetzt und sofort Einnahmen aus einer Tätigkeit zu erzielen, falls ihre eigentliche Tätigkeit derzeit brach liegt.

Solo-Selbständige haben einige Möglichkeiten jetzt an Geld zu kommen

Am Wichtigsten sind natürlich die staatlichen Sofort-Zuschüsse. Wichtig: Sie müssen dieses Geld nicht zurückzahlen, es ist kein Kredit. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden kurzfristig finanziell zu überleben. Solo-Selbständige können bis zu 9.000 Euro schnell und unbürokratisch erhalten. Aus Bundesländer-Töpfen gibt es oft noch Zuschläge. In Hamburg sind diese zum Beispiel 2.500 Euro, so dass die Selbständigen auf 11.500 Euro kommen. Auch für Kleinstunternehmer mit bis zu 5 Mitarbeitern gilt diese Regelung. Sie erhalten in Hamburg 5.000 Euro zusätzlich, also insgesamt 14.000 Euro. Zuständig für die Auszahlung der Zuschüsse sind die Bundesländer. Wichtig zu beachten sind zwei Dinge. Erstens ist Voraussetzung für diesen Zuschuss, dass der Solo-Selbständige nicht bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Und zweitens muss man seine aktuelle finanzielle Notlage belegen. Man muss zum Beispiel Angaben machen über die Höhe der monatlichen Gewerbemiete, die sonstigen monatlichen Betriebskosten, die Umsätze von Dezember bis Februar, sowie den aktuell anstehenden Liquiditätsengpass. Alle Details für Hamburg können Sie hier nachschauen.

Wie genau die jeweiligen Landeszuschüsse im Detail aussehen, was bei Ihnen vor Ort bis ins kleinste Detail als Angabe benötigt wird, das erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer regionalen Industrie- und Handelskammer. Bitte erfragen Sie dort auch, wo sie den Zuschuss-Antrag stellen können, da dies wie gesagt regional geregelt wird.

KfW-Kredite

Abgesehen von den Zuschüssen können Sie sich auch relativ zinsgünstige Kredite bei der staatseigenen Bank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) besorgen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank. Die KfW übernimmt 90 Prozent des Kreditausfallrisikos, sodass ihre Hausbank immer noch 10 Prozent des Risikos trägt. Daher kann es Ihnen, wenn Sie aktuell extrem klamm sind, passieren dass Sie bei den KfW-Krediten leer ausgehen – obwohl die Politik hierüber die große Masse der kleinen Betriebe schnell mit Geld versorgen will. Wir hatten das Thema bereits näher besprochen. Diese 10 Prozent werden noch ein Riesenproblem für die Volkswirtschaft werden, wenn der Staat die Haftung nicht auf 100 Prozent erhöht. Denn die Bank muss ja regelrecht Kreditanträge ablehnen, wenn der Kreditantragsteller de facto insolvent ist, und keine Sicherheiten stellen kann.

Entschädigung wegen Quarantäne

Hat der Staat Solo-Selbständige wegen dem Coronavirus dazu verdonnert erst einmal in Quarantäne auszuharren, und kann man deswegen seiner Tätigkeit nicht nachgehen, dann kann sich der Selbständige hierfür finanziell entschädigen lassen! Als Bemessungsgrundlage wird das Nettoeinkommen aus 2019 herangezogen. Hier finden Sie das für Sie zuständige Amt, um sich diese Entschädigung zu holen.

Steuern

Die Pflicht Steuern zahlen zu müssen, wird durch das Coronavirus nicht abgeschafft. Aber Solo-Selbständige können sich aktuell Erleichterungen verschaffen, damit sie nicht von den Forderungen des Finanzamts in dieser Notlage erwürgt werden. Man kann Stundungen beantragen, und die Höhe von Steuervorauszahlungen können gesenkt werden. Außerdem werden Steuerforderungen in Form einer Zwangsvollstreckung erstmal bis Jahresende nicht durchgeführt! Wichtig für Selbständige ist aber: Hier passiert nichts von alleine. Rufen Sie ihr Finanzamt an, schildern Sie ihre Lage und ihre Umsatzeinbußen. Nur wenn Sie aktiv werden, wird das Finanzamt voraussichtlich ihre Vorauszahlungshöhe anpassen!

Wo ganz aktuell Mitarbeiter gesucht werden

Solo-Selbständige ohne aktuellen Verdienst können abgesehen von Zuschüssen und Krediten kurzfristig aber auch aktiv werden, und die Coronakrise durch Jobs in anderen Branchen überbrücken. Zum Beispiel werden ganz aktuell händeringend Erntehelfer in der Landwirtschaft gesucht. Vor Kurzem erst verhängte die Bundesregierung eine Einreisestopp, der auch hunderttausende Erntehelfer aus Osteuropa betrifft. Meldet man sich bei Landwirten, sollte dort hier und jetzt ein richtig guter Stundenlohn zu erzielen sein. Denn es ist wie es ist in der freien Marktwirtschaft. Konstante Nachfrage, aber das Angebot (Arbeitskräfte) ist zu großen Teilen nicht mehr da. Da dürfte der Preis (Stundenlohn) deutlich ansteigen. Für Landwirte und potenzielle Erntehelfer ist eine Plattform eingerichtet worden (hier klicken).

Und zu guter letzt: Jeder sieht es, wo der Boom derzeit enorme Arbeitskräftenachfrage erzeugt – nämlich im Lebensmitteleinzelhandel. Regale auffüllen, Security am Eingang etc. Für einige Wochen wird man dort einige Euros mitnehmen können! Die großen Lebensmittelketten betreiben auf ihren Webseiten Jobportale. Es gibt hier reichlich Stellenangebote!

Die offizielle Info des Bundesfinanzministeriums zu den staatlichen Hilfsmaßnahmen finden Sie hier.



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1 Kommentar

  1. Klar kann es sein, dass wegen der 10%-Übernahme des Risikos durch die Hausbank Kredite nicht gewährt werden. Die Frage ist aber, ist es besser jedem blind einen Kredit zu geben? So wird wenigstens noch etwas kontrolliert.

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