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Sonniger Briefkasten mit Verwechslungsgefahr zu Deutsche Bank x-markets

Die Deutsche Bank-Marke „x-markets“ bietet Privatkunden Kapitalmarktprodukte wie Optionsscheine und vieles mehr. Viele Anleger kennen seit Jahren diesen „Brand“. Wer nach x-markets googelt oder auch nach xmarkets, landet bei der Deutschen Bank. Wer aber aus Versehen direkt in seinen Browser eingibt xmarkets.com, der landet bei einem Broker namens „Celestial Trading Ltd“ auf den sonnigen Seychellen (Indischer Ozean). Vermutlich ist dort nur ein sonniger Briefkasten vorhanden, aber das ist zumindest der offizielle Sitz der Firma. Vormals residierte man offenbar auf den „Marshall Islands“ (Südsee). Immerhin ist man damit der EU geografisch schon mal um einiges näher gerückt (ja, das war nur ein lockerer Scherz).

xmarkets.com bietet laut Homepage zum Beispiel den Devisenhandel an, und vermarktet sich auch in deutscher Sprache. Somit richtet man sich auch an deutschsprachige Kunden. Der Deutschen Bank dürfte diese Verwechslungsgefahr kaum gefallen. Ob xmarkets.com seriös ist? Nun, durch einfache Recherche findet man beispielsweise eine Anwaltskanzlei, die von vermehrten Anrufen dieser Firma im deutschsprachigen Raum berichtet, wonach Anlegern schnelle und einfach Gewinne offeriert würden. Die BaFin hat aktuell klargestellt, dass das Unternehmen „Celestial Trading Ltd“ in Deutschland keinerlei Lizenz zum Betreiben von Finanzdienstleistungen besitzt. Hier die BaFin im Wortlaut:

Betreiberin von XMarkets (Celestial Trading Ltd.) ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Nicht zu verwechseln mit „X-markets“ der Deutschen Bank AG

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Betreiberin der Plattform „XMarkets“ (Celestial Trading Ltd.) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht bislang nicht ihrer Aufsicht. Celestial Trading Ltd. bietet Interessenten auf der Internetseite www.xmarkets.com an, Handelskonten zu eröffnen, um mit FOREX zu handeln. Die BaFin kann nicht ausschließen, dass das Unternehmen Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 KWG bedürfen. Sie weist darauf hin, dass das Unternehmen in keiner Beziehung zu „X-markets“ steht, einer Marke der Deutschen Bank AG, die ihre Dienstleistungen unter www.xmarkets.db.com anbietet.

Seychellen - offizieller Standort von xmarkets
Viel Sonne und viele Briefkästen auf den Seychellen. Foto: Tobias Alt, Tobi 87 (CC BY-SA 4.0) – Ausschnitt aus Originalfoto



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1 Kommentar

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