Anleihen

S&P: kein „selective default“, wenn Griechenland EZB nicht bedient

Von Markus Fugmann

Es ist eine komische Logik, folgt aber klar definierten Regeln: die Ratingagentur S&P wird Griechenland nicht auf „Selective Default“ setzen, wenn es die im Besitz der Europäischen Zentralbank (EZB) befindlichen Staatsanleihen nicht bedient. Begründung: S&P stuft die EZB nicht als privaten, sondern als öffentlichen Kreditgeber ein.

„Nach unserer Kenntnis hat die EZB die beim Umtausch 2012 erhaltenen Anleihen behalten, so dass kein privater Gläubiger direkt betroffen wäre“, so S&P.

Im Klartext: Die Ratings von S&P beziehen sich nur auf die Fähigkeit eines Landes, Verbindlichkeiten gegenüber privaten Gläubigern zu bedienen. Die EZB aber ist eben kein privater privater, sondern ein öffentlicher Gläubiger.

Im Juli und August muss Griechenland Anleihen im Umfang von 6,7 Milliarden Euro bedienen, die sich im Besitz der EZB befinden. Diese Anleihen hatte die EZB 2012 im Austausch für jene Anleihen erworben, die sie zuvor im Rahmen ihres Ankaufprogramms SMP erworben hatte. Damals hatte die EZB sich mit diesem Umtausch dem damaligen Zahlungsausfall Griechenlands entzogen, der dann nur private Gläubiger erfasste. In der Summe tauschte Griechenland damals SMP-Papiere für rund 50 Milliarden Euro um, jetzt wird im Juli und August davon ein Teil fällig.

Sollte Griechenland die EZB nicht bedienen, dürfte das dennoch Konsequenzen für das Rating des Landes haben. Viel Platz nach unten ist jedoch nicht mehr – S&P stuft Griechenland mit „CCC“ tief im Junk-Bereich ein.



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2 Kommentare

  1. Natürlich kann/muß jede Ratingagentur Griechenland für zahlungsunfähig erklären, sobald die (normalen) Voraussetzungen vorliegen. Die EZB dürfte sodann keinerlei Anleihen annehmen oder Zahlungen leisten.

    Der Default des Landes ist streng genommen längst überfällig, wird nur (rechtlich und ökonomisch) unzulässig verschleppt – Insolvenzverschleppung übelster Art, die anderswo direkt ins ganz enge Verwahrstübchen führte.

    Im Übrigen ist die S&P-Begründung durchsichtig und unzutreffend. Es wird der Schuldner stets geprüft – niemals jedoch der Gläubiger qualifiziert. Das würde alle Bewertungen auf den Kopf stellen. Und was wäre, wenn da doch noch irgendeine dieser Anleihen in Privathand stünde?

    1. Bewertungen von Ratingagenturen haben System sowie Politikum und haben nicht zwangsläufig etwas mit normaler Menschen-Logik zu tun. Hier ist die „zweite Wahrheit“ zu nutzen.

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