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Steuerklärung 2018 – was gilt es zu beachten?

Mehr als 23 Millionen Einkommensteuererklärungen über das Internet wurden im Jahr 2018 eingereicht. Das ist ein neuer Rekord bei der Abgabe mit Elster. Steuerexperten raten seit Jahren dazu, die elektronische Einreichung zu nutzen. Und wie die Zahlen belegen, entscheiden sich immer mehr Menschen dazu.
Ob nun online oder auf Papier – die Abgabe der Steuererklärung bleibt dennoch für viele Bundesbürger ein Ärgernis. Sie fragen sich, welche Kosten sie absetzen dürfen und welche Fristen einzuhalten sind. Fragen, auf die dieser Ratgeber hilfreiche Antworten gibt.

Fristen bei der Steuererklärung

Für die Steuererklärung 2018 gilt erstmals eine neue Abgabefrist. Sie wurde gesetzlich um zwei Monate verlängert. Zwei unterschiedliche Fristen gibt es.

• Für alle Bundesbürger, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen, ist die Frist vom 31. Mai auf den 31. Juli verschoben worden. Für das Jahr 2018 heißt das, nach § 149 Abs. 2 AO: Stichtag 31.07.2019.
• Wird die Steuererklärung einer Privatperson von einem Steuerberater oder von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe Deutschland erstellt, bleibt ebenfalls mehr Zeit für die Abgabe. Bisher war die Abgabefrist für den 31. Dezember bindend. Ab sofort kann bis Ende Februar des Folgejahres gewartet werden. Für das Jahr 2018 bedeutet das: Stichtag ist der 28.02.2020 nach § 149 Abs. 3&4 AO.

Versicherungen von Steuer absetzen

Versicherungsbeiträge können in der Steuererklärung angegeben werden. Doch nicht alle Kosten für Versicherungen sind steuerlich absetzbar, wie etwa die Hausratversicherung. Steuerlich geltend gemacht werden können Versicherungen, die zur persönlichen Vorsorge abgeschlossen wurden oder für die es eine berufliche bzw. ausbildungsbedingte Veranlassung gab.
Für die persönliche Vorsorge betrifft dies:

• Krankenversicherung
• Haftpflichtversicherung
• Hausratversicherung
• Unfallversicherung
• Berufsunfähigkeitsversicherung
• Rentenversicherung
Für die berufliche oder ausbildungsbedingte Veranlassung betrifft dies:
• Arbeitsrechtsschutz
• Berufshaftpflicht
• Diensthaftpflichtversicherung.

Ausgaben für Studenten in der Steuererklärung

Studenten können nicht nur die im vorherigen Absatz genannten Versicherungen steuerlich geltend machen. Das Studieren wird seit Jahren in Deutschland immer teurer, die Finanzierung des Studiums zum Problem. Ein Teil der Ausgaben können sich die Studenten über die Steuererklärung zurückholen. Viele Ausgaben zählen zu den sogenannten Werbungskosten, beispielsweise Kosten für Flugreisen ins Ausland im Rahmen des Studiums. In der Steuererklärung können zudem Pauschalen geltend gemacht werden, etwa Fahrtkosten zur Uni, der Verpflegungsmehraufwand oder Kontoführungsgebühren.
Voraussetzung für das Absetzen der Ausgaben in der Steuererklärung ist selbstverständlich, dass auch Steuern gezahlt. Hat ein Student während seines Studiums mehr Ausgaben als Einnahmen, kann er diese Verluste auch im späteren Berufsleben geltend machen. Dabei handelt es sich um den sogenannten Verlustvortrag, der auch als eine Form des Steuerbonus für den Berufseinstieg bezeichnet werden kann.

Kapitalerträge in der Steuererklärung

Steuerpflichtige Bundesbürger sind zur Abgabe der Kapitalertragssteuer verpflichtet. Sie müssen in der Steuererklärung die Anlage KAP aber nur unter Umständen ausfüllen. Steuerpflichtig sind generell alle erwirtschafteten Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Steuerlich relevant sind die Einkünfte auch dann, wenn sie auf ausländischen Konten und Depots erzielt wurden. Versichern Sie sich selbst, ob Kapitalerträge aus Aktien absetzbar sind.

Die Abgabe der Anlage KAP lohnt sich, um zu viel bezahlte Steuern zurückzuerhalten. Jeder Steuerpflichtige hat in Deutschland einen Freibetrag von 801 € auf Kapitalerträgen im Jahr. Wurde kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag gestellt und liegen die Einkünfte unter diesem Betrag, können Sie durch die Steuererklärung zurückgezahlt werden. Für viele Rentner ist der Abgeltungssteuersatz von 25 % zu hoch. Liegt ihr Grenzsteuersatz darunter, können Sie in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. In diesem Fall zahlen Sie weniger als die 25 % Steuer und können Geld zurückerhalten. Ist bei den Kapitalerträgen sogar ein Verlust möglich, ist die Abgabe zusammen mit einer Verlustbescheinigung der Bank ratsam. Das ist bei Negativzinsen für Privatkunden der Fall.

Bestattungskosten in der Steuererklärung

Die Kosten für eine Bestattung in Deutschland legen bei durchschnittlich 5000 €. Auf diese Zahl kommt der Bundesverband Deutscher Bestatter. Viele Bundesbürger sind sich nicht im Klaren, dass Bestattungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. So lässt sich die finanzielle Belastung reduzieren, wenn schon die Trauer nach einem Verlust groß ist.
 In der Steuererklärung können die Hinterbliebenen Beerdigungskosten dann geltend machen, wenn sie höher sind als das Erbe. In diesem Fall gelten die Kosten als außergewöhnliche Belastung. Im Gesetz ist eine Pauschale von 10.300 € festgesetzt. Liegt der Betrag unter dieser Pauschale, sind bei der Steuererklärung für 2018 keine Nachweise beizufügen. Erst wenn mehr als 10.300 € geltend gemacht werden sollen, sind die einzelnen Posten nachzuweisen mittels Rechnungen.



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2 Kommentare

  1. Halbherzig und schlecht die Abschnitte 2 und 3.
    Wenn man es nicht besser weiss, dann doch besser nicht drüber schreiben.

    1. Ich denke nicht, das diese Darlegung hierzu eine zwingende Gewähr auf allumfassende Vollständigkeit gibt. Sicherlich verknappt und gestrafft, kann hingegen keinen Steuerberater ersetzen (hat sicher auch nicht den Anspruch dazu). Ihrer restlichen Argumentation kann ich nicht folgen.

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