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System-Schieflage: BaFin verbietet erstmals Pensionskasse Neugeschäft

Dass dank jahrelanger Nullzinsen eine System-Schieflage entsteht, war abzusehen. Schon seit geraumer Zeit weisen einige Experten vor allem auf massive Probleme bei Pensionskassen hin, die angeblich in arge Probleme geraten sollen. Und auch die BaFin hatte im Mai schon Alarm geschlagen wegen Schieflagen bei zahlreichen Pensionskassen (31 von 137), von deren bereits einige ihre Leistungen kürzen mussten. Aber so wirklich interessiert das in der breiten Öffentlichkeit niemanden, geschweige denn die Politik.

Dass nun wirklich etwas im Argen liegt, beweist eine aktuelle Nachricht. Zum ersten Mal überhaupt hat die BaFin mit der „Pensionskasse der Caritas“ (25.000 Kunden/518 Millionen Euro Kapitaleinlagen) es einer Pensionskasse untersagt neues Geschäft anzunehmen. Der Vorgang begann schon im Mai, wurde aber erst jetzt durch die BaFin publik gemacht. Im Beamtendeutsch lautet das offiziell folgendermaßen. Zitat:

Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. Mai 2018 der Pensionskasse der Caritas VVaG das Neugeschäft untersagt. Das Unternehmen kann gegenwärtig die Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Sanierungsplan zur Beseitigung der Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend ist. Der Pensionskasse wurde untersagt, neue Versicherungsverträge abzuschließen, bestehende Versicherungsverträge zu erhöhen oder weitere Personen in die Pensionskasse als Versorgungsberechtigte aufzunehmen. Ausgenommen hiervon sind (a) Verträge mit ausgleichsberechtigten Personen aus einer internen Versorgung nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), (b) oszillierende Beiträge im Rahmen von bestehenden Versicherungsverträgen sowie (c) bis zum Datum des Zugangs der Anordnung vertraglich vereinbarte dynamische Erhöhungen im Rahmen von bestehenden Versicherungsverträgen. Der Widerspruchsbescheid ist mit Ablauf des 26. Oktober 2018 bestandskräftig geworden.

Im Klartext: Die BaFin traut dieser Pensionskasse nicht mehr über den Weg. Sie muss erstmal entweder Kapitalanlagen erhöhen oder Leistungen kürzen. Die Pensionskasse hat vereinfacht gesagt nicht genug Eigenmittel, um Ansprüche der Anspruchsberechtigten zu erfüllen. Generell wird den Arbeitgebern auch abseits von diesem Fall geraten Geld in ihre jeweiligen Pensionskassen nachzuschießen. Also müssen quasi Unternehmen für die Abschaffung der Zinsen durch die EZB den Kopf hinhalten. Kleine Unternehmen, die keine gigantischen Zinsersparnisse oder sonstige Vorteile durch die Nullzinsen haben, zahlen also drauf! (unsere Meinung). Fast zeitgleich mit der BaFin-Veröffentlichung gibt die Pensionskasse der Caritas auch einen Wechsel im Vorstand bekannt, und inzwischen will man wohl auch die Leistungen kürzen.

BaFin beschränkt Pensionskasse der Caritas
Die BaFin-Zentrale in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht



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