Aktienvor 3 Jahren
EU-Aufsichtsbehörde lässt Binäre Optionen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu
Das „Schreckgespenst“ namens „Binäre Optionen“ war eigentlich schon verschwunden. Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hatte Binäre Optionen vor Kurzem komplett verboten. Diese Entscheidung galt für drei Monate. Anfang Oktober endet diese Frist, und man wollte bis dahin prüfen, ob man das Verbot danach wieder verlängert. Heute nun wurde eine Entscheidung gefällt. By…