Aktien

Datenschutz und Emssionen Tesla wird durch deutsche Verbraucherschützer verklagt – hochinteressant

Deutsche Verbraucherschützer verklagen Tesla. Es geht um zwei hochinteressante Themenblöcke. Hier die Detailaussagen.

Tesla-Auto an Ladestation

Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen (Verbraucherzentrale Bundesverband oder abgekürzt „vzbv“) verklagt den US-Elektroautohersteller Tesla vor dem Landgericht Berlin! Und die Inhalte sind hochinteressant. Man würde als Außenstehender wohl nicht so schnell darauf kommen, wo es bei Tesla Verbraucherschutzprobleme gibt. Aber der vzbv benennt die aus seiner Sicht gefundenen Probleme.

Tesla-Fahrer sollen ein Datenschutzproblem haben

Würden Sie als Fahrer eines Tesla auf die Idee kommen, dass sie gegen den Datenschutz verstoßen? Das ist nun mal das Problem mit Autos wie bei Tesla, die datensammelnde Apps mit drum herum gebautem Fahrgehäuse sind. Wie der vzbv aktuell mitteilt, soll der sogenannte „Wächter-Modus“ des US-Herstellers eigentlich dem Schutz des Autos dienen. Dabei verschweige Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist. Denn die Fahrer müssten von Passanten, die zufällig am Auto vorbeilaufen, eigentlich eine Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen. Wer die Funktion nutzt, verstoße daher gegen das Datenschutzrecht und riskiert laut vzbv ein Bußgeld.

Wird der Wächter-Modus bei geparkten Autos aktiviert, zeichnen laut vzbv nämlich mehrere am Fahrzeug angebrachte Kameras die Umgebung permanent auf – in der Regel betreffe dies auch unbeteiligte Passanten. In bestimmten Fällen würden die Aufnahmen im Fahrzeug gespeichert. Damit handele es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Datenschutzgrundverordnung unterliegen. Zudem sei die anlasslose Aufzeichnung des Geschehens im Fahrzeugumfeld unzulässig. Die rechtskonforme Nutzung der Funktion des Wächter-Modus bei Tesla im öffentlichen Raum ist nach Ansicht des vzbv damit nicht möglich. Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist laut vzbv auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin. Die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung müsse ernsthaft geprüft werden. In Deutschland müsse die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten gestärkt werden.

Irreführende Aussagen bei Emissionen?

Auch wirft die vzbv Tesla irreführende Aussagen in seiner Werbung vor, wenn es um die CO2-Ersparnis seiner Autos geht. Denn das Unternehmen werbe im Internet für sein Model 3 mit einem CO2-Ausstoß von „0 g/km“. Außerdem hieß es in der vom vzbv beanstandeten Werbung „Tesla steht für eine Mission: Die Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltiger Energie.“ Und: „Das Tesla-Credo: Je schneller wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwinden und eine emissionsfreie Zukunft verwirklichen desto besser“. Verbraucher würden laut vzbv deswegen davon ausgehen, dass sie durch die Anschaffung eine Tesla-Fahrzeugs den CO2-Ausstoß durch Pkw insgesamt verringern. Für viele Kunden sei diese ein entscheidender Anlass zum Umstieg auf ein E-Auto.

Die Realität sieht laut vzbv aber anders aus. Was Tesla-Autos an CO2 sparen, würden die Fahrzeuge anderer Hersteller zusätzlich ausstoßen dürfen. Und Tesla verdiene daran Geld. Das Unternehmen habe nach eigenen Angaben allein im Jahr 2020 1,6 Milliarden Dollar durch den Verkauf von „Emission Credits“ verdient – Emissionsrechte, die anderen Herstellern ermöglichen, die für ihre Fahrzeugflotte geltenden Grenzwerte zu überschreiten. In der EU geschehe dies durch den Zusammenschluss mehrerer Hersteller zu Emissionsgemeinschaften. Über den Verkauf der Emissionsrechte habe Tesla laut vzbv vor der Bestellung des Fahrzeugs allerdings nur auf Seite 30 des Englisch verfassten Umweltverträglichkeitsberichts informiert, der auf der Internetseite heruntergeladen werden konnte.

Der vzbv erklärt aktuell, dass man Tesla bereits im Dezember 2021 abgemahnt hatte, und eine Teil-Unterlassungserklärung in Bezug auf mehrere Klauseln in der Datenschutzerklärung des Unternehmens erhalten habe. Hinsichtlich der umweltbezogenen Werbeaussagen und der Informationen zur Funktion des Wächter-Modus habe man nun Klage gegen Tesla eingereicht.



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

2 Kommentare

  1. Wow, das leuchtet sogar mir als „nicht Linker“ ein.

    1. Die vzbv macht in der Regel wirklich einen guten Job.

      Haben Sie schon andere Erfahrungen machen können?

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage