Gold/Silber

„Transparenzschwelle“ bei Goldkäufen auf 2.000 Euro zu heikel? Beschluss in Hauptinfo der Regierung nicht erwähnt

Wir kennen das Thema inzwischen alle in und auswendig. Terror, Geldwäsche, kriminelle Geschäfte. Deswegen wurde schon der 500 Euro-Schein abgeschafft, und immer noch wird Geld gewaschen. Einfach unglaublich?! Tja, nun ist irgendwem wohl aufgefallen, dass angeblich auch bei Immobilien und Gold dunkle Machenschaften vor sich gehen? Das mag natürlich der Fall sein. Aber muss der Staat den Bürger deshalb von A-Z durchleuchten, sozusagen den gläsernen finanziellen Bürger schaffen? Der eine mag es so sehen, der andere sieht es anders.

Seit Tagen gibt es die Ankündigung, dass die Bundesregierung die Transparenzschwelle (Ausweispflicht) bei Goldkäufen von 10.000 Euro auf 2.000 Euro senken will. Jetzt liegt der Beschluss des Bundeskabinetts vor. Er muss nur noch durch den Bundestag bestätigt werden, was eine reine Formalie ist. Und siehe da. Wir haben in die Presseinfo der Bundesregierung geschaut… und nichts ist da zu lesen von einer Absenkung der Schwelle bei Edelmetallkäufen (siehe hier). Huch… dachten wir uns, was ist hier los?

Dann haben wir noch mal genauer nachgeschaut, und eine weitere Info der Bundesregierung gefunden, die man verdammt leicht übersehen kann. Und siehe da, hier wird erwähnt, dass zukünftig von Edelmetall-Verkäufern ab 2.000 Euro Transparenz-Vorschriften eingehalten werden müssen (also Ausweis vorzeigen etc). Tja, was soll das? Ist das Thema für die Bundesregierung doch ziemlich heikel, weil Gold bei vielen Menschen ein Hort der Sicherheit und Anonymität ist? Hat man die Info deswegen versucht zu „verstecken“? Oder nur ein Zufall, ein Versehen? Tja, denken Sie sich dazu ihren Teil. Auch viele andere Einschränkungen kommen hinzu. Es geht um Notare, Immobilienkäufe, Kryptowährungen uvm. Schauen Sie hier die Maßnahmen im Wortlaut der Bundesregierung:

Mehr Transparenz: Durch das bereits bestehende Transparenzregister soll verhindert werden, dass sich die wirklichen Eigentümer von Unternehmen hinter Strohmännern verstecken können. Jetzt erhält auch die Öffentlichkeit Zugriff auf das Register, in dem die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten aufgeführt werden. Darüber hinaus wird die Vernetzung der nationalen Register in Europa vorbereitet. Außerdem müssen geldwäscherechtlich Verpflichtete künftig vor neuen Geschäften mit mitteilungspflichtigen Vereinigungen bzw. Rechtseinheiten einen Registrierungsnachweis oder Auszug aus dem Register einholen und ihnen im Transparenzregister auffallende Unstimmigkeiten melden.

Erweiterte Kompetenzen für die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes (FIU): Die Financial Intelligence Unit (FIU) soll durch eine Erweiterung des Zugriffs auf relevante Datenbestände im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch schlagkräftiger werden.

Verstärkung der Geldwäschebekämpfung im Immobilienbereich: Die Geldwäscherisiken im Immobiliensektor sind erhöht, das zeigen aktuelle Verdachtsfälle. Deshalb werden die Verdachtsmeldepflichten für Makler und Notare konkretisiert und geschärft.

Erkenntnisse aus aktuellen Geldwäschefällen nutzen: Bisher greifen für Händler von Edelmetallen einzelne Pflichten erst ab einem Schwellenbetrag von 10.000 Euro. Erkenntnisse aus der Nationalen Risikoanalyse (NRA) zeigen, dass im Edelmetallhandel erhebliche Geldwäscherisiken bestehen. Deshalb wird der Schwellenwert deutlich auf 2.000 Euro gesenkt. Laut NRA nutzen Kriminelle zudem häufig Versteigerungen für Geldwäsche. Deshalb werden die geldwäscherechtlichen Pflichten auf die Ausrichter von Versteigerungen erweitert, insbesondere die öffentliche Hand. Das betrifft dann auch Zwangsversteigerungen von Immobilien durch Gerichte.

Maßnahmen gegen Missbrauch von Kryptowerten: Anbieter zur Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten werden u. a. verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden. Außerdem wird die derzeitige Praxis gesichert und erweitert, wonach Dienstleister, die den Umtausch von virtuellen Währungen in gesetzliche Währungen und umgekehrt anbieten, den Verpflichtungen des Geldwäscherechts unterliegen.

Verbesserte Prävention für politisch exponierte Personen: Bei Transaktionen mit politisch exponierten Personen gelten bereits verstärkte Sorgfaltspflichten. Die Mitgliedstaaten müssen der EU-Kommission bis Januar 2020 Listen mit konkreten Funktionen und Ämtern vorlegen, die den Status als politisch exponierte Person begründen. Diese Liste wird begleitend zum Gesetzgebungsverfahren erstellt.

Kabinettstisch
Der Kabinettstisch im Kanzleramt. Foto: Oliver Ponsold CC BY 2.0



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5 Kommentare

  1. Bei „normalen“ und „sinnvollen“ Gesetzen kann man in der Regel den kompletten Rechtfertigungstext weglassen. Trotz dieser Reduzierung weiß man – oder liest es heraus – wofür das Gesetz geschaffen wurde. Wenn dieses „herauslesen“ mit normalen Menschenverstand nicht funktioniert geht’s in der Regel um gewisse ideologische Ziele oder Klientelpolitik.

  2. Das Ibizavideo wurde doch auch mit Gold bar bezahlt. Oder?
    Welche Verbrecher waren denn das doer wer wollte denn da die Finanzierung verschleiern?
    Wurde da schon nachgehakt?

    1. @sabine, würden Sie sich auch so echauffieren, wenn es sich bei dem korrupten Politiker nicht um Strache, sondern einen Grünen gehandelt hätte? Wen interessieren denn die Finanziers, und warum sollen diese die Verbrecher sein? Vertauschen Sie da aus ideologischen Motivationen nicht die Seiten?

      Politiker sind Personen des öffentlichen Lebens und stehen daher selbstverständlich im Fokus des Gemeinwohls und den Belangen der Meinungs- und Pressefreiheit, welche dem Recht auf Privatsphäre (nicht Intimsphäre) übergeordnet sind. Bereits die Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung (z. B. durch Nicht-Melden oder Nicht-Veröffentlichen) ist strafbar. Wenn bei einem Politiker nun Korruption, Absprachen zu strafbaren Handlungen und die Umgehung von Gesetzen zur Parteienfinanzierung mit den Mitteln des investigativen Journalismus aufgedeckt werden, sollte die Quelle erst einmal eine untergeordnete Rolle spielen.

      Mir wäre es egal, welcher Couleur der Politiker zuzuordnen ist. Im Falle eines derart korrupten Sumpfes würde mein politisches Herz schlagartig aufhören, für meine favorisierte Partei zu pochen. Oder bei einem Einzelfall zumindest für den kriminellen Politiker.

      Es ist ja kein Geheimnis, dass ich ein glühender Verfechter von Klimaschutz, Umweltschutz, Natur- und Tierschutz bin. Von sauberer Luft und Wasser, gesunden Lebensmitteln, unvergifteten Böden und artgerechter Tierhaltung. Das sollte ja auch nicht das Verwerflichste sein. Parteien wie die Grünen oder in Ansätzen die ÖDP haben mit diesen Werten und Einstellungen derzeit die meisten Überschneidungspunkte. Deshalb bin ich aber noch lange kein ideologisch motivierter Jünger einer dieser Parteien, wie mir gerne oft und drastisch, wenn auch fälschlicherweise in diesem Forum unterstellt wird. Nicht nur einmal habe ich in Wahlen meine Stimme einer anderen Partei gegeben, wenn mir die aktuelle Politik meiner Favoriten gerade gegen den Strich ging oder andere, vergleichbar brisante Probleme oder Themen nicht adäquat vertreten wurden.

      Es sind doch nur politische Parteien, überbezahlte Menschen ohne nennenswerte Verantwortung für ihr Handeln und ihre Entscheidungen. Oberste Triebfeder sollten doch die eigenen Werte sein, an denen man die politischen Gruppierungen dann misst. Wenn das Wertesystem eines Menschen jedoch von politischen Parteien und Strömungen geprägt wird, ist das der falsche Weg, um nicht zu sagen eine Pervertierung des Ideals einer freien und individuellen Persönlichkeit. Und ebenso verdrhet suchen Sie in diesem Fall die Verbrecher auf der falschen Seite.

  3. Pingback: Aktuelles vom 1. August 2019 | das-bewegt-die-welt.de

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