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Stimmenfang auf Staatskosten Trump verspricht 5.000 Dollar für Wahlsieg – das geht zu weit

Dieser Kommentar gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

Trump-Wahl: Stimmenkauf auf Pump
Trump-Rede beim Parteitag der Republikaner zu den Zwischenwahlen in Dallas. Foto: Bloomberg

Donald Trump verspricht jedem erwachsenen US-Bürger 5.000 Dollar, sollten die Republikaner bei den Zwischenwahlen im November ihre Mehrheiten in beiden Kammern des Kongresses verteidigen. Was laut Bloomberg die republikanischen Wähler mobilisieren soll, ist strafrechtlich vermutlich keine Bestechung. Politisch ist es dennoch ein Tabubruch – und ein Armutszeugnis für den Präsidenten der Vereinigten Staaten.

„Aufgrund unserer enormen wirtschaftlichen Stärke und unseres wirtschaftlichen Erfolgs werde ich jedem erwachsenen Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika eine Dividende von 5.000 Dollar auszahlen“, erklärte Trump vor seinen Anhängern in Dallas. Das Angebot gelte allerdings nur, wenn die Republikaner sowohl das Repräsentantenhaus als auch den Senat kontrollieren.

Deutlicher lässt sich die Botschaft kaum formulieren: Gebt meiner Partei die Macht, dann bekommt jeder von euch 5.000 Dollar.

Trumps Scheck für den Wahlsieg

Strafrechtlich dürfte das Versprechen dennoch nicht als klassische Wählerbestechung gelten. Die Zahlung wäre nicht an die individuelle Stimmabgabe geknüpft. Auch demokratische Wähler und Nichtwähler könnten sie erhalten.

Doch nicht alles, was gerade noch legal ist, ist auch politisch und ethisch vertretbar. Trump nennt einen konkreten persönlichen Geldbetrag und verknüpft ihn ausdrücklich mit dem Wahlsieg seiner Partei. Das ist mehr als das übliche Versprechen einer Steuersenkung, einer höheren Rente oder eines neuen Förderprogramms. Der Präsident stellt den Bürgern einen Scheck in Aussicht, wenn sie seiner Partei die Macht im Kongress sichern.

Trump nennt es eine Dividende. Tatsächlich ist es politisch nichts anderes als ein gigantischer, mit staatlichem Geld finanzierter Stimmenkauf.

Republikanische Anhänger fordern den Erhalt der Kongressmehrheiten. Foto: Bloomberg.

Eine Dividende auf Pump

Besonders absurd ist der Zeitpunkt. Die Staatsverschuldung der USA hat bereits 40 Billionen Dollar erreicht. Die Rendite zehnjähriger US-Staatsanleihen ist zuletzt bis auf rund 4,85 Prozent gestiegen, während die 30-jährige Rendite mit 5,34 Prozent zeitweise den höchsten Stand seit 19 Jahren erreichte. Washington muss immer höhere Zinsen zahlen, um neue Schulden aufnehmen und alte refinanzieren zu können.

Trotzdem verspricht Trump eine Auszahlung, die den Staat mehr als eine Billion Dollar kosten dürfte. Wie sie finanziert werden soll, erklärte er nicht. Der Kongress müsste das Geld zunächst bewilligen. Unklar ist auch, wie Trump seine Vorgabe durchsetzen will, wonach die 5.000 Dollar ausschließlich in den USA ausgegeben werden dürfen. Bereits seine frühere Idee einer Zolldividende fand im Kongress keinen ausreichenden Rückhalt.

Eine echte Dividende wird aus erwirtschafteten Gewinnen bezahlt. Der amerikanische Staat erzielt jedoch keine Überschüsse, sondern schreibt gewaltige Defizite. Trump verteilt daher keinen wirtschaftlichen Erfolg. Er verspricht Geld, das sich der Staat erst leihen müsste – und das die Bürger später über höhere Schulden, Zinsen, Steuern oder Inflation selbst bezahlen.

Die zweifelhafte Schuldenbilanz

Auch Trumps eigene Schuldenbilanz passt nicht zu seiner Selbstdarstellung als erfolgreicher Haushälter. Während seiner ersten Amtszeit stieg die amerikanische Staatsverschuldung um knapp 7,8 Billionen Dollar. Ein Teil davon entfiel auf die Corona-Krise. Nach Berechnungen des überparteilichen Committee for a Responsible Federal Budget verursachten die unter Trump beschlossenen Maßnahmen aber selbst ohne die Corona-Hilfen eine zusätzliche Kreditaufnahme von rund 4,8 Billionen Dollar über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Vor diesem Hintergrund wirkt das Versprechen der „Trump-Dividende“ besonders fragwürdig. Trump stellt sich als Schöpfer eines wirtschaftlichen Erfolgs dar, verteilt aber erneut Geld, für das keine Finanzierung existiert.

Wenn die Wahl zur Auktion wird

Hinzu kommt der gefährliche Präzedenzfall. Wenn dieses Vorgehen bei den Wählern verfängt, könnten die Demokraten bei der nächsten Wahl 6.000 Dollar versprechen. Darauf könnten die Republikaner mit 7.000 Dollar reagieren. Die Wahl würde zur Auktion mit öffentlichen Geldern, bei der kurzfristig das höchste Zahlungsversprechen gewinnt und langfristig die Bürger die Rechnung begleichen.

Man stelle sich vor, ein deutscher Bundeskanzler würde ankündigen, nach dem Wahlsieg seiner Partei jedem Erwachsenen 5.000 Euro zu überweisen. Auch das wäre vermutlich nicht automatisch strafbare Wählerbestechung. Der politische und mediale Aufschrei wäre dennoch gewaltig – und völlig berechtigt.

Demokratie lebt vom Wettbewerb um politische Konzepte, nicht vom Überbieten persönlicher Geldgeschenke. Strafrechtlich mag Trump die Grenze zur Wählerbestechung nicht überschritten haben. Politisch und ethisch hat er sie überschritten. Das muss man klar benennen.



Stefan Jäger
Über den RedakteurStefan Jäger
Stefan Jäger berichtet als Finanzjournalist über das aktuelle Geschehen an den Aktien- und Edelmetallmärkten. Mit fundierter Fundamentalanalyse und präziser Technischer Analyse beleuchtet er zudem Chancen und Risiken verschiedenster Assets.
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26 Kommentare

  1. Dr. Sebastian Schaarschmidt

    Wenn die „Zehnjährige“ endlich mal wieder die 6 Prozent erreicht…wäre viel für die „Bären“ gewonnen…

    Jedoch ist vorher mit einem Einschreiten der FED zu rechnen…

  2. Es wird immer besser mit Trump. Mal sehen, was noch alles kommt 😃

  3. D. Trump is (halt) a (echter, mit allen Wassern gewaschener) fox.

  4. da sind die „Dividenden“ für gefakte Daten wohl auch recht üppig…

  5. Ich stelle mir mal so vor, die AfD würde das für die nächsten Bundestagswahlen in den Raum stellen.
    Da würden die Anträge auf einen deutschen Pass wohl explodieren.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. @Helmut
      Die AfD würde eine solche „Wahlsiegdividende“ sicherlich nur für reinrassige, arische Biodeutsche von höherer Intelligenz und ohne die von Ihnen wiederholt proklamierte genetische Depravation ausloben 😉

  6. Volle Zustimmung, Herr Jäger. Aber treibt Trump denn eigentlich nicht nur in widerlichster Weise auf die Spitze, was in der „demokratischen“ Praxis überall, auch in Europa und D schon lange zunimmt: Wählerkauf zum persönlichen Machterhalt per allenfalls schuldenbasiert umsetzbarer Versprechen durch Stimmenkauf?
    Fällt z.B. die Herabsetzung des Wahlalters bei den Kommunalwahlen 2014 in BaWü durch rot/grün nicht in die gleiche Kategorie „Stimmenbeschaffung“? Warum sollten Jugendliche, die weder über Sozial-/Wehrdienst noch Steuerzahlungen eine nennenswerte Leistung für den Staat eingebracht haben, über dessen Ausgestaltung mitentscheiden dürfen? In jedem Verein sind nur ordentliche aktive und beitragszahlende Mitglieder stimmberechtigt. (von langjährigen Ehrenmitgliedern abgesehen)
    Natürlich wurde die Trickserei mit Heranführung der Jugend an Verantwortung …bla, bla… begründet. Dummerweise ging der Schuss mit dem hohen AFD-Stimmanteil der Jugend nach hinten los. Dumm gelaufen.
    Auch völlig verfehlte Begrifflichkeiten wie Trumps „Dividende“ sind Usus: „Sondervermögen“.
    Trumps offene Schamlosigkeit lässt erahnen, wie absurd und zerstörerisch sich künftigen Machtkämpfe weiter entwickeln können: So wie früher.

    1. Da ist viel Richtiges dabei. Auch die wiederkehrende Forderung, die AFD verfassungsrechtlich zu verbieten oder die schwach argumentierte Nichtzulassung einzelner Kandidaten der AFD geht in diese Richtung. Ich plädiere dafür, dass sich die demokratischen Parteien inhaltlich lieber mit der AFD auseinandersetzen und endlich echte Reformen umsetzen sollten, um der AFD paroli zu bieten und den Wind aus den Segeln zu nehmen. Lass die doch in Sachsen-Anhalt regieren. Da können sie nur begrenzt Schaden anrichten und sich selbst mit ihrer Chaotenpolitik öffentlich demontieren, damit jeder merkt, was da für Leute am Werk sind……

      1. @lb
        Über beide Ideen kann man aus rechts- und politikphilosophischer Perspektive völlig zurecht und legitim diskutieren.

        Inhaltliche Auseinandersetzungen mit der AfD sind allerdings praktisch unmöglich, weil die AfD rein auf negative Emotionen, Schwarzmalerei, reine Problembeschreibung und völlige Übertreibung dieser toxischen Mixtur statt auf eigene Inhalte und Lösungsmöglichkeiten setzt. Weil diese Partei auf demagogische, griffige Kurznachrichten und 30-sekündige, interessen- und algorithmusbasierte Videos in sogenannten Sozialen Medien baut, deren libertäre Bosse eine „freie“ Weltordnung anstreben, in der nur sie selbst frei nach eigenem Gutdünken die Regeln festlegen und anderen diktieren.

        Ein Verbotsverfahren für die gesamte Partei verspricht ebenfalls kaum Sinn und geringe Erfolgsaussichten. Es würde vermutlich mehr Schaden als Nutzen in sich bergen, weil die Obersten Richter unserer Verfassung bereits wiederholt extrem fragwürdigen Grenzgängern die Prinzipien von Unschuldsvermutung und Meinungsfreiheit angedeihen lassen (mussten).
        Was allerdings die völkischen, neonazistischen Strömungen, chinesische Spione und „freundliche Gesichter des NS“ betrifft, die mehr und mehr diese einstmals teils „professorale“, libertär-nationalistische Alternative kapern: Sie waren von Anfang an zwar klar verfassungsfeindlich, aber angeblich zu klein und unbedeutend für ein Verbot. Inzwischen lässt man sie gut getarnt innerhalb der selbsternannten, einzig verbliebenen „deutschen Volkspartei“ unkontrolliert wachsen und gedeihen.

        Nichts davon ändert jedoch etwas an dem fundamentalen Problem, das den vertikal weiß-blau-rot gestreiften Elefanten im Raum zusehends zum Dinosaurier aufpumpt: Aus Gründen der nationalen Sicherheit darf man den Bücklingen und Marionetten Putins keinen Zugang zu Geheiminformationen bezüglich der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands gewähren! Niemals und unter keinen Umständen!!

        Und das beginnt durchaus bereits auf der Ebene der Innenministerien auf Landesebene, wo eigentlich „nur“ lustige Ulis auf blauen Kultmopeds Volksfeststimmung und gut verschleierte Lügen verbreiten.

  7. Es glaubten immer noch viele, der „Dealmaker“ hätte strategische oder taktische Gründe für seine Ankündigungen oder Dekrete. Soviel Inkompetenz war für einen Präsidenten der USA schließlich undenkbar. Mittlerweile sollte aber jedem klar sein, dass der Mann nichts dergleichen im Schilde führt. Da ist nur geistige Windstille und das Gebahren eines Kleinkriminellen. Genau das macht ihn gefährlich.

  8. Kathie Worst
    Ich denke, jeder der einen deutschen Pass hat, sollte dann auch die Prämie bekommen.
    Ob durch Inzucht Schäden vorliegen, sollte natürlich nicht beachtet werden.
    Vielleicht aber für jeden Vorstrafe 1.000 Euro weniger.

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

    1. @Helmut
      Mit dieser Regelung müssten einige AfD-Politiker und Fanboys im völkischen Vorfeld womöglich ein paar Tausend Euro draufzahlen 😉
      Frage: Würden auch nicht wählende Expats mit deutschem Pass die Prämie erhalten?

  9. Kathie Worst
    Ja, jeder der einen deutschen Pass hat.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. @Helmut
      Nur damit ich es richtig verstehe: Also auch der kriminelle, ‚durch Inzucht geschädigte afghanische Messerstecher und Massenvergewaltiger‘ in Haft würde 4.000 Euro erhalten, weil er einen deutschen Pass aufgrund von doppelter Staatsbürgerschaft besitzt?
      Ebenso wie jeder linksextremistische ‚Spinner und Klimaterrorist‘ und jeder rechtsradikale russische Wegwerfagent, der Anschläge auf deutschem Boden durchführt? Jeder perverse Pädophile, der die eigenen Kinder sexuell missbraucht und seine abartigen Videos mit Gleichgesinnten teilt?

      Hauptsache, er hat einen deutschen Pass.
      Was ist mit denen, die nur einen Personalausweis besitzen, aber keinen Pass?
      Vermutlich meinen Sie die Staatsbürgerschaft, aber mit dieser semantischen Überlegung begebe ich mich schon wieder auf das dünne Eis jahrzehntealter SPIEGEL-Artikel zu Tipp- und Rechtschreibfehlern im erweiterten Sinne 😄

      1. @Kathie Worst
        Wer in Haft ist, hat normalerweise keine bürgerlichen Ehrenrechte, also kein aktives (und auch kein passives) Wahlrecht. Unser Helmut will also Geschenke verteilen, die keine Gegenleistung erfordern. Sehr nobel von ihm. Aber wahrscheinlich hat er wieder nur von 12 bis Mittags gedacht oder er hat mal wieder keine Ahnung, was wohl eher der Fall ist.

  10. Der Untertan
    Du schreibst wieder nur Müll.
    Alleine durch eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Haftstrafe, verliert ein Inhaftierter nicht sein aktives Wahlrecht.
    Ich hatte hier nur die Frage in den Raum gestellt, was wohl in Deutschland los wäre, wenn die AfD (wie Trump in den USA) jedem wahlberechtigten Deutschen bei einem Wahlsieg 5000 Euro versprechen würde.

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

    1. @Helmut
      ach, wenn man nur lesen könnte…. Ich habe nirgends behauptet, dass man durch eine Verurteilung sein Wahlrecht verliert. Und du sprachst nicht von „wahlberechtigten“ sondern von: “ jeder der einen deutschen Pass hat.“. Offensichtlich kannst du nicht zwischen jemanden mit einem deutschen Pass und einem Wahlberechtigten unterscheiden.
      Der Müll geht also an dich zurück.

  11. Antworten

    Junge, Junge Untertan.
    Du weißt ja schon nach Stunden nicht mehr, was Du für einen Unsinn geschrieben hast.
    Hier Nachhilfe

    ….Der Untertan
    10. September 2026 22:43 Uhr
    @Kathie Worst
    ***Wer in Haft ist, hat normalerweise keine bürgerlichen Ehrenrechte, also kein aktives (und auch kein passives) Wahlrecht.***

    Was fällt Dir nun für ein Unsinn ein?

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. @Helmut
      Kennst du den Unterschied zwischen „normalerweise“ und „alleine durch eine Verurteilung“? Offenbar nicht.
      Helmut, lerne lesen.

  12. Der Untertan
    Das ist genau der Unsinn, den Du am Band schreibst.
    Wer in Szraf-Haft kommt, dem werden auch nicht *normalerweise* die bürgerlichen Ehenrechte entzogen.
    Das ist auch wieder Blödsinn von Dir.
    Diesen Begriff gibt es gar nicht mehr.
    Das passive Wahlrecht kann eingeschenkt werden.
    Aber nicht *normalerweise* sonder in ganz, ganz seltenen Einzelfällen.
    Daher wirst Du das Wort „normalerweise“ nicht verstehen.
    Was kommt jetzt wieder für ein neuer Blödsinn?

    1. @Helmut

      Lesen bildet! Lern endlich unsere Gesetze!

      „Strafgesetzbuch (StGB)
      § 45 Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts
      (1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
      (2) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die in Absatz 1 bezeichneten Fähigkeiten aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.
      (3) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat.
      (4) Mit dem Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
      (5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.“

      „Einführung in den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte
      Der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ist ein komplexes rechtliches Thema, das oft mit schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen verbunden ist. In der Regel tritt dieser Verlust als Folge einer Verurteilung in einem Strafverfahren auf, bei dem die Schwere der Straftat eine entscheidende Rolle spielt. Bei den bürgerlichen Ehrenrechten handelt es sich um Rechte, die den sozialen und rechtlichen Status einer Person in der Gesellschaft betreffen.

      Diese Rechte umfassen typischerweise die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, in politischen Wahlen zu wählen und gewählt zu werden, sowie bestimmte berufliche Tätigkeiten auszuüben. Der Verlust dieser Rechte kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Betroffenen haben, da er nicht nur rechtlich, sondern auch gesellschaftlich und beruflich isoliert werden kann. In vielen Fällen bedeutet der Verlust dieser Rechte eine Stigmatisierung, die weit über die eigentliche Strafe hinausgeht.

      Ein klassisches Beispiel für den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ist die Aberkennung des Wahlrechts. Wenn eine Person aufgrund einer schweren Straftat verurteilt wird, kann ihr das Recht entzogen werden, an Wahlen teilzunehmen oder für ein öffentliches Amt zu kandidieren. Diese Maßnahme soll die Integrität und das Vertrauen in öffentliche Ämter schützen und sicherstellen, dass nur Personen mit einwandfreiem Leumund in der Lage sind, öffentliche Funktionen auszuüben.

      Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereiche
      Die rechtlichen Grundlagen für den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sind historisch gewachsen und variieren je nach Rechtsordnung. In vielen Ländern ist dieser Verlust eine zusätzliche Maßnahme, die neben einer Gefängnisstrafe verhängt werden kann. Diese Maßnahme dient dazu, die Schwere der Straftat zu betonen und die sozialen Werte der Gemeinschaft zu schützen, indem sie diejenigen ausschließt, die gegen diese Werte verstoßen haben.

      Der Anwendungsbereich des Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte ist in der Regel auf schwere Straftaten beschränkt. Dies umfasst häufig Verbrechen wie Mord, schwere Körperverletzung oder bedeutende Wirtschaftsverbrechen. Die Entscheidung, ob diese Maßnahme verhängt wird, liegt im Ermessen des Gerichts und hängt von den spezifischen Umständen des Falles ab.

      Ein typischer Anwendungsfall ist die Verurteilung wegen schwerer Korruptionsdelikte. Personen, die in solche Straftaten verwickelt sind, können ihre bürgerlichen Ehrenrechte verlieren, um sicherzustellen, dass sie nicht erneut in einer Position von Macht oder Einfluss tätig werden können, in der sie der Gesellschaft schaden könnten. Diese Maßnahme soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Rechtssystem und die Integrität öffentlicher Institutionen wiederherstellen.“

  13. Der Untertan.
    Dann solltest Du nicht so einen Blödsinn lesen und schreiben

    Richtig ist:
    „Gibt es noch den Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte“?

    Nein, dieser Satz existiert in modernen deutschen Gerichtsurteilen nicht mehr.
    Der Begriff „Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte“ stammte aus dem historischen Strafrecht und wurde in Deutschland durch die Große Strafrechtsreform im Jahr 1969 offiziell abgeschafft. In der Zeit des Nationalsozialismus und der frühen Bundesrepublik wurde er noch als stigmatisierende „Ehrenstrafe“ verhängt.

    Schreibe also nicht über Gesetze, die heute nicht mehr existieren, wenn sie 1969 schon abgeschafft wurden.
    Zusammengefasst.
    Wieder großer Blödsinn von von Dir.
    Was kommt jetzt wieder für ein neuer Blödsinn.
    Geht es nun wieder auf Kindergarten- Niveau?

    Da Du es sicher wieder vergessen hast, hier nocheinmal Dein Blödsinn vom
    10. September 2026 22:43 Uhr

    .Der Untertan
    10. September 2026 22:43 Uhr
    @Kathie Worst
    ***Wer in Haft ist, hat normalerweise keine bürgerlichen Ehrenrechte, also kein aktives (und auch kein passives) Wahlrecht.***
    .
    Also hat nach Deinem Wissensstand *nomalerweise* eine Straftgefangener keine bürgerlichen Ehenrechte mehr, die ihm aber seit 1969 gar nicht mehr aberkannt werden können.

    Ich denke, das ist Verwirrtheit ist im Endstadium.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. @Helmut
      Vielleicht einfach weniger auf die KI hören, als in das aktuelle StGB reinschauen.
      Da steht ganz klar:
      Automatischer Verlust (§ 45 Abs. 1 StGB): Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird,

      Lern endlich unsere Gesetze, Helmut.

  14. Untertan
    Jetzt liest Du schon wieder Sachen, die es seit 1969 gar nicht mehr gibt?

    Da Du es sicher wieder vergessen hast, hier nocheinmal Dein Blödsinn vom
    10. September 2026 22:43 Uhr

    .Der Untertan
    10. September 2026 22:43 Uhr
    @Kathie Worst
    ***Wer in Haft ist, hat normalerweise keine bürgerlichen Ehrenrechte, also kein aktives (und auch kein passives) Wahlrecht.***

    Es gibt den Begriff der bürgerlichen Ehrenrechte und eine dahingehende Urteilsbegründung die darauf abzielt, seit 1969 nicht mehr.
    Was kommt jetzt wieder für ein Blödsinn?

    1. @Helmut
      Bis 1969 galt §§ 31 ff. StGB. Seitdem gilt $45:

      „Diese Ehrenstrafen sollten durch die Große Strafrechtsreform 1969 abgeschafft werden. Eine ersatzlose Streichung der Vorschriften hätte allerdings Folgewirkungen auf andere Rechtsgebiete gehabt, die (ähnlich wie heute das BWahlG, LWG, PartG, BetrVG, die LKrO, GemO usw.) auf den Entzug der Ehrenrechte verwiesen. Diese Folgewirkungen auszugleichen, hätte die Verabschiedung des 1. Strafrechtsreformgesetz (StrRG) von 1969 insgesamt gefährdet (Nelles, JZ 1991, 18 [21]). Deshalb wurden die Normen lediglich neu formuliert und mit einem „neuen“ Schutzzweck versehen. Die neu gefassten §§ 31 ff. StGB (seit dem 2. StrRG die §§ 45 ff. StGB) sollen nun der „Reinhaltung staatlicher Institutionen“ dienen (Nelles, a.a.O., 22).“

      Warum wohl wurde in Zusammenhang mit der Verurteilung von Bernd Höcke über den §45 diskutiert, wenn er doch gar nicht gültig ist? Mein Gott, Helmut, lern endlich mal unsere Gesetze. Frag nicht die KI, sondern guck einfach mal in die aktuelle Ausgabe des StGB?

  15. Untertan
    Du schreibst wieder Müll um davon abzulenken was Du geschrieben hast oder schon wieder vergessen hast.
    Daher noch einmal.

    ….Der Untertan
    10. September 2026 22:43 Uhr
    @Kathie Worst
    ***Wer in Haft ist, hat normalerweise keine bürgerlichen Ehrenrechte, also kein ***aktives***(und auch kein passives) Wahlrecht.***

    Ein Straftgefangener verliert in der Regel nicht sein aktives Wahlrecht.
    Er kann an der Briefwahl teilnehmen.
    Und den Begriff *Verlust der Ehrenrechte* gibt es seit 1969 auch nicht mehr.

    Was fällt Dir nun für ein Unsinn ein?

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

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