Allgemein

TTIP-Verhandlungstexte: Analyse der Inhalte Teil 1

Von Claudio Kummerfeld

Seit Februar sind die Texte der bisher zwischen EU und USA entstandenen TTIPVerhandlungsinhalte online einsehbar. finanzmarktwelt.de hat das vorhandene Material gesichtet und analysiert. In einzelnen Abschnitten veröffentlichen wir für Sie die nach unserer Meinung wichtigsten Inhalte mit unserem Kommentar. Hier Teil 1…

„Warenhandel und Zölle“

Im ersten Abschnitt „Warenhandel und Zölle“ ist zu erkennen, dass die EU Importzölle ganz abschaffen möchte. Ziel also soll sein, dass EU-Unternehmen ohne Zollkosten in die USA Waren einführen können. Umgekehrt hätten natürlich auch US-Unternehmen die selben Vorteile. Es wird erwähnt, dass die EU bei Autoimporten aus den USA derzeit einen Zollaufschlag von 10% erhebt, die USA umgekehrt für Autoimporte aus der EU aber nur 2,5%. Das heißt: Bei TTIP wären die US-Autohersteller deutlich im Vorteil, da sie 10% Zoll sparen, während EU-Exporteure nur 2,5% Zoll sparen.

Das Papier betont, dass durch den Wegfall der Zölle neue Arbeitsplätze entstehen sollen. Die teilweise exorbitant hohen Zölle für EU-Produzenten wären eine enorme Eintrittsbarriere für den US-Markt – hierfür wird der US-Importzoll für Rohtabak von 350% und 130% für Erdnüsse genannt. Da fragt man sich: Wie viel Tabak wird in der EU produziert? Und wie viel davon geht in die USA? Bei Erdnüssen genau so…

Dieses Papier lässt den Schluss zu, dass sich die EU mit dem Schlachtruf „Weg mit allen Zöllen“ selbst ins Knie geschossen hat, um es mal so drastisch zu formulieren. Besonders der bisher deutlich höhere Importzoll auf Autos aus den USA wird, wenn er wegfällt, ein Vorteil für US-Produzenten sein.


Hier die Übersichtsseite der EU-Kommission mit den einzelnen Verhandlungstexten.

Dienstleistungen

Die EU wünscht sich einen freien Marktzugang zu den „Dienstleistungsmärkten“ in den USA. Beide Seiten, so der veröffentlichte Text der EU, wollen aber bestimmte Sektoren ihrer Dienstleistungsbereiche von der „totalen Freiheit“ ausnehmen, wie öffentliche Dienstleistungsangebote (Behörden), Qualitäts- und Sicherheitsstandards, Finanzdienstleistungen, Post/Kurierdienste und Wassertransport. Ausgenommen von der Dienstleistungsfreiheit sollen auch sein: TV/Radio/Film, Gesundheitsversorgung, Bildung und Wasserversorgung.

Das Vorhaben liest sich gut und ist auch löblich. Aber: außer einer allgemeinen Willensbekundung, dass diese Beschränkungen so umgesetzt werden sollen, ist hier nichts zu lesen – man hätte hier schon festschreiben können, dass diese Ausschlüsse fester Bestandteil des Gesamtvertrages werden sollen. Es ist z.B. von der Formulierung „And it would…“ die Rede, also „und es sollte“… Verbindlichkeit sieht anders aus.

Der EU, so schreibt sie es in diesem Papier, geht es bei den Verhandlungen über Dienstleistungen vor allem darum, dass die Beschränkung aufgehoben wird, wie viele Anteile ein europäischer Aktionär an US-Telekommunikationsunternehmen halten darf. Dies wäre z.B. interessant für große europäischen Konzerne wie Telefonica, Vodafone oder die Deutsche Telekom. Und der EU ist ebenfalls wichtig, dass Dienstleistungen von europäischen Unternehmensberatungen und Rechtsanwaltskanzleien in den USA einfacher angeboten werden können. Und die EU betont, dass die europäischen Datenschutzstandards gar nicht erst verhandelt werden sollen.


So viel zu diesen beiden Themengebieten.

Fortsetzung folgt…



Quelle: EU-Kommission



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage