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TTIP-Verhandlungstexte: Analyse der Inhalte Teil 4

Von Claudio Kummerfeld

Seit Februar sind die Texte der bisher zwischen EU und USA entstandenen TTIP-Verhandlungsinhalte online einsehbar. finanzmarktwelt.de hat das vorhandene Material gesichtet und analysiert. In einzelnen Abschnitten veröffentlichen wir für Sie die nach unserer Meinung wichtigsten Inhalte mit unserem Kommentar. Hier Teil 4…

„TTIP und Öffentliche Beschaffung“

Die EU-Verhandler betonen in diesem Kapital gleich zum Anfang, dass es der EU wichtig ist zu erreichen, dass Firmen aus der Europäischen Union bei TTIP die Chance bekommen größere Anteile an öffentlichen Aufträgen in den USA zu erhalten.
Anmerkung von finanzmarktwelt.de hierzu: in den letzten Tagen hat die US-Seite öffentlich durchblicken lassen, dass man genau das mit aller Macht verhindern will.

Dadurch, dass Privatunternehmen auf der jeweils anderen Seite des Atlantiks für öffentliche Aufträge mitbieten können, verspricht sich die EU „mehr Auswahl, mehr ökonomische Effizienz, Umweltschutz, sozialen Fortschritt, die Durchsetzung von Arbeitsrechten und gutes Regieren“. Für die Unternehmen erwartet sich die EU „steigende Nachfrage für Ihre Produkte, Generierung von Wachstumschancen, die Sicherung bestehender und Schaffung neuer Jobs“.

Die Ziele der EU:
– Unternehmen von beiden Seiten sollen bei Ausschreibungen nicht diskriminiert werden
– Maximierung der Transparenz bei öffentlichen Ausschreibungen
– Die Chancen von Firmen beider Seiten maximieren auf allen Ausschreibungsebenen beider Seiten teilzuhaben, also der Länder, Bundesländer und Kommunen

Unsere Einschätzung: Noch allgemeiner hätten die EU-Vehandler diesen Abschnitt nicht beschreiben können. Er enthielt keinerlei Details oder Einschränkungen. Kaum vorstellbar ist es z.B., dass die USA einem französischen Baukonzern einen Auftrag für den Bau eines neuen Gebäudes bei der CIA erteilen. Von irgendwelchen Einschränkungen stand in dem Papier jedenfalls gar nichts.

„TTIP und Ursprungsregeln“

Bei TTIP sollen die Ursprungsregeln ( Rules of Origin / ROO) strikt beachtet werden, also dass nur Produkte von der Zollbefreiung profitieren, die in dem Wirtschaftsraum EU-USA produziert wurden. Die EU schreibt sie möchte bei TTIP sicherstellen, dass die neuen Regeln mit Industriebedürfnissen übereinstimmen und dass sie den Freihandel fördern. Außerdem soll „normal festgestellt werden können, wo ein Produkt hergestellt wurde“ (Anmerkung: was für eine Aussage!?). Gegenseitige Zollabgleiche sollen stattfinden um den Ursprung zu bestätigen.

Die EU möchte einfachere Ursprungsregeln aufstellen, die von den EU-Produzenten – und Exporteuren verstanden werden können. Sie sollen auch Zukunftstrends berücksichtigen und Innovationen fördern. Außerdem sollen die Abläufe effizienter werden, Betrug minimieren usw.

Bei beiden Verhandlungsteilen schreiben die EU-Verhandler ihnen seien keine besonders heiklen Inhalte in diesem Themengebiet bekannt, auch hätte noch niemand spezielle Bedenken geäußert.

Unsere Anmerkung: Wie vorher größtenteils auch steht in diesen beiden Abschnitten allgemeines Palaver ohne konkrete Paragraphen, ohne konkrete Ausschlusskriterien der EU, ohne konkrete Formulierungen.

So viel zu diesen Themengebieten.

Fortsetzung folgt…



Quelle: EU-Kommission



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