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TTIP-Verhandlungstexte: Analyse der Inhalte Teil 8

Von Claudio Kummerfeld

Seit Februar sind die Texte der bisher zwischen EU und USA entstandenen TTIP-Verhandlungsinhalte online einsehbar. finanzmarktwelt.de hat das vorhandene Material gesichtet und analysiert. In einzelnen Abschnitten veröffentlichen wir für Sie die nach unserer Meinung wichtigsten Inhalte mit unserem Kommentar. Hier Teil 8…

„TTIP und Lebensmittelsicherheit, Tier- und Plfanzenschutz“

Ziel der EU unter TTIP ist es in diesem Teilbereich den Zeitraum zu verkürzen, der für Genehmigungen benötigt wird um Lebensmittel von der EU in die USA einzuführen. Auch sollen Ziele sein der bessere Tierschutz und die Aufrechterhaltung der striken EU-Lebensmittelstandards.

Man betont, dass beide Seiten (EU und USA) hohe Standards in diesen Bereichen haben, un dass wie in anderen Teilbereichen von TTIP doppelte Kontrollen wegfallen sollen, weil die Inhalte ähnlich sind. EU-Ziel ist es, dass es für diese Bereiche EU-weit nur noch einen einzigen Zulassungsprozess gibt, wenn es um Exporte in die USA geht. Die EU betont in ihrem Papier, dass es kein „race to the bottom“ geben soll, also keinen Regulierungswettlauf nach unten. Die hohen Lebensmittelstandards sollen beibehalten werden. Das EU-Papier erwähnt ebenfalls ausdrücklich, dass die Ängste unbegründet seien, dass durch TTIP vermehrt genmanipulierte Plfanzen aus den USA auf den EU-Markt kommen würden. Dies unterliege nach wie vor EU-Gesetzen (Anmerkung von finanzmarktwelt.de: was werden die Schiedsgerichte dazu sagen, wenn US-Konzerne dort EU-Länder verklagen wg. Einschränkung des Marktzugangs oder Diskriminierung?). Auch wird erwähnt, dass genau so beim Tierschutz keine bestehenden EU-Regularien aufgeweicht werden sollen.

Textvorschlag der EU

Im Textvorschlag der EU zu diesem Teilbereich findet sich ein interessanter Absatz:

„The importing Party shall accept sanitary and phytosanitary measures of the exporting Party as equivalent to its own if the exporting Party objectively demonstrates to the importing Party that its measure achieves the importing Party’s appropriate level of protection.“

Dies bedeutet die jeweils andere Partei kann in den anderen Wirtschaftsraum Güter einführen (Fleisch, Gemüse etc), wenn sie nachweisen kann, dass ihr eigener Standard dem Standard der importierenden Seite entspricht. Jetzt stellt sich nur die Frage, wie das festgesetellt wird bzw. welche Behörde oder sonstige Autorität dies bestimmt. Natürlich ist dies erst ein Textentwurf der EU-Seite, dennoch stellt sich hier ja grundsätzlich die Frage, ob nicht letztendlich Konzerne einfach eigene Auftragsgutachten mitliefern und die Behörden der importierenden Länder ihren Stempel draufhauen.

Ansonsten ergeht sich der Textentwurf der EU-Kommission leider wie in anderen Teilbereichen in endlosen allgemeinen Floskeln, aus denen man keine Inhalte entnehmen kann.

So viel zu diesem Themengebiet.

Fortsetzung folgt…



Quelle: EU-Kommission



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1 Kommentar

  1. Nachdem, was zum TTIP so alles verlangt wird von den lieben Verbrauchern vor allem in Deutschland, dürfte hierzulande kaum ein ausländisches Lebensmittel gegessen werden, was jedoch täglich der Fall ist.

    Nord-, Südamerika, Afrika mit allen Ländern und Produkten sowie Vorder- und Hinterasien, Russland und so weiter sind in Europa überall reichlich vertreten mit Lebensmitteln aller Art, Zubereitung und Variation. Abgesehen von den Variationen in den Küchen des Auslandes, ebendort.

    Dran erkrankt oder gestorben ist – soweit bekannt – niemand.
    Da sich insoweit kaum bis wenig ändert, gleicht das Theater ums TTIP auch eher der absurden Komödie als einem ernsthaften Drama.

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