FMW-Redaktion
Erst vor Kurzem hatte sich die Saxobank als einer der letzten ausländischen Retail-Broker aus der Türkei zurückgezogen. Denn die Restriktionen für Privatkunden in Sachen Mindesteinlage und Hebel wurden beim Forex-Handel angehoben, und so wurde die Türkei vermeintlich unattraktiv für ausländische Anbieter. Nach übereinstimmenden Meldungen und einer staatlichen Veröffentlichung geht die Türkei nun einen Schritt weiter.
Einwohnern der Türkei ist es zukünftig verboten bei Brokern Konten zu eröffnen, die nicht durch die türkische Aufsichtsbehörde Capital Markets Board (CMB) reguliert sind. Dies sind verständlicherweise nur die Broker, die auch eine Niederlassung in der Türkei haben. Aber jüngst haben sich eben die allermeisetn ausländischen Forex-Broker aus der Türkei verabschiedet. Bisher ist es aber weltweit üblich, dass man trotz Verbot eines Produkts im Inland weiter im Ausland etwas bei einem dortigen Anbieter erwerben kann. Denn auf ausländische Verkäufer oder Anbieter hat die Regierung im Inland ja keinen Zugriff.
Jetzt aber dreht die Türkei den Spieß um, und nimmt einfach die Verbraucher in die Haftung. Für die Verbraucher ist es zukünftig unzulässig bei ausländischen Brokern Konten zu eröffnen, weil diese ja keine inländische Lizenz haben. Damit zwingt man die aktiven Trader sich an inländische Broker zu binden. Das mindert den Wettbewerb, und schneidet die türkischen Kunden möglicherweise von eventuell besseren Konditionen und moderneren Produkten ausländischer Anbieter ab. Aber noch besser ist, dass die Regierung dann alle Transaktionen türkischer Devisen-Zocker im Blick hat, wenn sie es denn will.
Aber natürlich wollen wir jetzt nicht unterstellen, dass die Türkei ihre Bürger kontrolliert bei ihren Devisen-Spekulationen. Oder? Warum sollte ein Staat seinen Bürgern verbieten im Ausland Verträge mit Unternehmen abzuschließen? In einzelnen europäischen Ländern gibt es beispielsweise Total-Verbote für den CFD-Handel. Auch das Marketing für diese Produkte gegenüber Inländern ist verboten. Aber dass Inländer mit ausländischen Unternehmen keine Verträge mehr abschließen dürfen außerhalb der Rechtssprechnung der Regierung, davon haben wir noch nicht gehört. Bis heute.
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