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Über Goldminen-Glücksritter und andere Traumtänzer – es hört nie auf!

Dass es diese "Community" immer noch gibt! Goldminen-Buzzen werden im Freiverkehr in Deutschland gelistet. Dann werden diese kleinen völlig illiquiden Aktien mit mehr als fragwürdigen Geschäftsmodellen und oft kaum vorhandenen...

FMW-Redaktion

Dass es diese „Community“ immer noch gibt! Goldminen-Buzzen werden im Freiverkehr in Deutschland gelistet. Dann werden diese kleinen völlig illiquiden Aktien mit mehr als fragwürdigen Geschäftsmodellen und oft kaum vorhandenen Umsätzen an der Börse hoch gepusht. Dazu bedarf es natürlich leichtgläubiger Anleger, die man leicht beeinflussen kann. Ob Manipulatoren direkt hinter diesen dubiosen Glücksritter-Buzzen stecken, oder sich nur auf eine illiquide Aktie eingeschossen haben, ist von außen oft schwer zu beurteilen.

Aber oft ist es so, dass über diverse Kanäle (Social Media, Emails, Newsletter, Börsenbriefe) diese Aktien beworben und empfohlen werden. Sind die Kurse dann dank leichtgläubiger Käufer gut gestiegen, verkaufen die Pusher, die selbst viel niedriger eingestiegen waren, zu hohen Kursen. Später folgt dann der Zusammenbruch des Aktienkurses, weil reale wirklich interessierte Langfristinvestoren nicht vorhanden sind. Ob dieses „Geschäftsmodell“ auch auf die Firma „Goldex Resources Corp.“ zutrifft, können wir nicht beurteilen. Aber die BaFin warnt bezüglich dieser Aktie genau vor solchen Vorgängen. Zitat:

Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der Goldex Resources Corp. (ISIN: CA3813663018) durch E-Mail-Börsenbriefe zum Kauf empfohlen. Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.

Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an den Börsen Frankfurt am Main, Stuttgart, München, Berlin und Tradegate in den Freiverkehr einbezogen. Die BaFin rät allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren. Hinweise dazu, wie sie sich vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, finden Anleger in den Broschüren der BaFin.

Glücksritter im Annehmen von Einlagen

Es ist ein Dauerthema. Dubiose Einzelpersonen oder Kleinstfirmen nehmen Geld entgegen, und versprechen Anlegern hohe Zinsen. Das alles läuft oft mit einfachen aus einem DINA4-Blatt bestehenden Darlehensverträgen, wo auch eine Verzinsung genannt wird. Dass die „Anleger“ bei solchen Geschäften nur eine sehr schwammige Chance auf Rückzahlung haben, sollte eigentlich klar sein – eigentlich! Denn diese Anbieter müssen die Renditen ja auch irgendwie erwirtschaften! Da sie aber mit diesem Darlehensverträgen eine Rückzahlungsgarantie aussprechen, betreiben sie das Einlagengeschäft der Banken, nur eben unlizensiert, und im Kleinstformat.

Denn wenn eine Bank zum Beispiel Sparguthaben annimmt, verspricht sie dem Einleger unbedingt die Rückzahlung zuzüglich Zins. Aber solche Mini-Buzzen oder Einzel-Glücksritter haben keine Lizenz, und wohl auch sonst nichts im Hintergrund. Es geht darum irgendwie an Geld von Anlegern zu kommen. Im aktuellen Fall der „Global Infopool UG“ hatte man an Anleger „Vinkulierten Namens-Teilschuldverschreibungen“ ausgegeben. Das hört sich so gut an, da musste man einfach kaufen? (Scherz). Die BaFin macht dem aktuell ein Ende. Zitat BaFin:

Die BaFin hat der Global Infopool UG (haftungsbeschränkt), Königsbach-Stein, mit Bescheid vom 15. Februar 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln. Die Gesellschaft nahm Gelder gegen Ausgabe von „Vinkulierten Namens-Teilschuldverschreibungen“ entgegen und versprach den Anlegern die unbedingte Rückzahlung. Hierdurch betreibt sie das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Die Pflicht zur Rückzahlung der Gelder gilt auch, soweit die Gesellschaft mit denselben Anlegern zwischenzeitlich Verträge über die Ausgabe von Inhaber-Teilschuldverschreibungen geschlossen hat, die die Verträge über „Vinkulierte Namens-Teilschuldverschreibungen“ ersetzen sollen. Die Anordnung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Glücksritter
Her mit dem Geld! Foto: Avarice (2012), by Jesus Solana / Wikipedia (CC BY 2.0)



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2 Kommentare

  1. Liebe FMW-Redaktion,
    naja mathematisch betrachtet ist Lottospielen noch viel schlechter in der Wahrscheinlichkeit zu gewinnen. Im Grunde legaler Betrug.
    Wer mit Pennystock Goldminen handelt weiß um das Risiko. Allerdings kann ich persönlich nichts negatives darüber sagen. Gewinne bis 300% konnte ich selbst schon realisieren.
    Allerdings gehe ich direkt über Toronto mit CAD.
    Die Goldex Resources Corp habe ich mir charttechnisch angeschaut,… ehrlich gesagt, ich kann nichts ungewöhnliches entdecken außer einen Minispike nach oben.
    Die Aktie kostet 0,88 CAD und liegt am Boden wie der komplette Sektor.
    Es gab im Februar 2018 innerhalb von 5 Tagen eine Verdoppelung,… auch nichts ungewöhnliches. Im Februar 2011war der Höchstkurs 19,50 CAD ,…
    Das die BaFin warnt ist gerade zu lächerlich,… vielleicht sollte sie sich mal den Bondmarkt anschauen oder das Derivatekonto der Deutschen Bank,… ;-)

  2. „Goldex Resources Corp is in the process of exploring mineral interests. The company is principally engaged in the acquisition and exploration of gold exploration and evaluation assets. Its projects include El Pato properties located in Guatemala which targets gold, nickel, tin and other light materials and La Chorrera project which is located in Guatemala.“

    Marktkapitalisierung „solide“ 6,12 Mio. ….CAD!

    Viel geschrieben für nichts. In einem guten Casino könnte das eine gute Tageslosung sein. Die BaFin bzw. die darüber erfolgte Berichterstattung
    sind lächerlich. Früher Aprilscherz? Abklopfen und sensibel machen wofür?
    Die Aktie ist Schrott, kann sich aber noch locker verdoppeln, sollte der Goldpreis mitspielen….danke BaFin für die Warnung!.

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