Märkte

Plan der Bundesregierung Übergewinnsteuer für Strompreisbremse rückwirkend ab September

Die Übergewinnsteuer zur Finanzierung der Strompreisbremse soll laut aktuellen Plänen rückwirkend ab September eingeführt werden.

Die Bundesregierung plant trotz rechtlicher Unsicherheiten Übergewinne von Stromerzeugern abzuschöpfen (die sogenannte Übergewinnsteuer), wie aus einer von Bloomberg eingesehenen Vorlage hervorgeht. Die Mittel, die rückwirkend ab September 2022 eingezogen werden, sollen zur Finanzierung der Strompreisbremse für Unternehmen und Haushalte verwendet werden, die im Januar in Kraft treten wird. In einem früheren durchgesickerten Entwurfspapier hatte die Bundesregierung geplant, die Übergewinnsteuer rückwirkend ab März zu beginnen, was Experten damals für verfassungswidrig hielten.

Im Einklang mit den EU-Vorschriften wird die Bundesregierung die Abschöpfung von Übergewinnen über diese Übergewinnsteuer auf 90% begrenzen, so Bloomberg. Den Rest dürfen die Energieerzeuger zur Förderung künftiger Investitionen behalten. Für die privaten Konsumenten werden 80% des Stromverbrauchs auf der Grundlage des letztjährigen Verbrauchs mit 40 Cent pro Kilowattstunde berechnet, was der Gassubvention entspricht. Bei gewerblichen Verbrauchern werden 70% des Stromverbrauchs mit 13 Cent pro Kilowattstunde berechnet.

Außer über diese Übergewinnsteuer werden die Strompreissubventionen (Strompreisbremse) mit bis zu 200 Milliarden Euro aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds finanziert, der für die Covid-19-Pandemie eingerichtet worden war. Etwa 30 Milliarden Euro aus dem Fonds sind für Interventionen am Strommarkt vorgesehen. Die genauen Kosten werden laut dem Regierungspapier zum Teil durch die Marktpreise bestimmt.

FMW/Bloomberg

Strommasten
High voltage electricity power lines near the Jaenschwalde lignite-fired power station near Peitz, Germany, on Thursday, Oct. 28, 2021. The G-20 is meeting in Rome this weekend right before COP26 in Glasgow, the United Nations gathering that aims to set specific goals to wean nations off coal and other noxious substances for good.


Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

2 Kommentare

  1. Wieder das alte Spiel.
    Steuern und andere Abgaben
    (außer Sozialabgaben) dürfen nicht rückwirkend erhoben oder erhöht werden. Also wird in den nächsten 4 bis 6 Jahren das Bundesverfassungsgericht die Gesetze für ungültig erklären und die eingezogenen Steuern müssen (plus Zinsen) zurück bezahlt werden.
    Aber erst einmal lautet jetzt die Parole: Wir tun ja was.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. Also werden Unternehmen indirekt vom Staat subventioniert, wenn sie Verluste machen?

      Das gleiche bei Privathaushalten. Sobald man nicht profitiert, kommt der Staat auf.

      Die 200 Mrd. Subventionen hätte es nie geben dürfen.

      Jetzt gibt es ein Chaos mit Bürokratie und Regulierungen.

      Das richtige wäre gewesen: Einfach das Merit- Prinzip abzuschaffen und Privathaushalte und KMUs 0%- Kredite für PV und Windanlagen zu geben und diese zum aktuellen Strompreis zu vergüten.

      Wie schnell wäre dann wohl der Strompreis runter gegangen?

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage