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Übernahme-Blamage: Sigmar Gabriel sieht Schuld bei schlecht informiertem Gericht

Gabriel griff das Gericht recht energisch an, und zählte nochmal auf: Das Gericht habe falsche Informationen gehabt über die Anzahl der Beteiligten bei diesen Gesprächen, über den Termin, und auch sei es kein Geheimgespräch...

FMW-Redaktion

„Die hätten doch einfach mal bei mir nachfragen können“, sagte Sigmar Gabriel vor wenigen Minuten auf seiner eilig einberufenen Pressekonferenz. Er huschte zügig aus seinem Urlaub nach Berlin. Denn gestern hatte ein Düsseldorfer Gericht wg. angeblichen Geheimgesprächen und Gabriels angeblicher Verletzung der Neutralität die Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch Edeka verhindert. Denn Gabriel hatte vorher seine berüchtigte „Minstererlaubnis“ erlassen, mit der er Kartellamt + Monopolkommission überstimmte und den Kauf genehmigte. Jetzt dieses Urteil – eine Blamage für Gabriel.

Sigmar Gabriel
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Foto: Olaf Kosinsky/Wikipedia (CC BY-SA 3.0 de)

Deswegen auch heute sein persönliches Erscheinen während seines Urlaubs – so was kann er nicht auf sich sitzen lassen. Natürlich sagte er, was in seiner Position zu sagen ist, nämlich dass er zunächst einmal das Gerichtsurteil so anerkennt. Aber sofort danach sagte er, dass er es nicht darauf beruhen lasse. Denn so Gabriel, das Gericht hätte doch vor seiner Entscheidung einfach bei ihm direkt nachfragen können, denn es sei anscheinend nicht richtig informiert gewesen. Der Knackpunkt für die Richter: Gabriel habe seine Neutralität verletzt („Befangenheit“). Er habe mit den Chefs von Edeka + Kaiser´s ein „geheimes“ 6 Augen-Gespräch geführt. Damit habe er seine Neutralität verletzt  und sei befangen.

Laut Gabriel aber habe er sich an alle Regeln gehalten. Da der Konkurrent Rewe kein Antragsteller für so eine Ministererlaubnis gewesen sei, habe er mit Rewe auch kein Einzelgespräch geführt. Außerdem habe das Gespräch mit Edeka + Kaiser´s nicht geheim oder unter 6 Augen stattgefunden – auch Beamte von ihm seien beim Gespräch dabei gewesen (ändert das was am Vorwurf?). Gabriel griff das Gericht recht energisch an, und zählte nochmal auf: Das Gericht habe falsche Informationen gehabt über die Anzahl der Beteiligten bei diesen Gesprächen, über den Termin, und auch sei es kein Geheimgespräch gewesen. Warum hat man nicht einfach bei mir angerufen um den Sachverhalt zu klären, vor dem Urteil, so Gabriel?

Wie solche Gespräche zwischen Edeka, Kaiser´s und ihm als Minister zu seiner Befangenheit führen sollen, sei ihm unverständlich, so Gabriel. Ganz im Gegenteil: Es wäre von ihm fahrlässig gewesen solche Gespräche nicht zu führen. Außerdem seien die Schlussfolgerungen (aber nicht die Gesprächsinhalte?) der Gespräche in frei zugänglichen Akten einsehbar. Solche Gespräche seien absolut üblich, normal und zulässig, so Gabriel. Also, so darf man seine Äußerungen verstehen, war das Gericht nicht nur schlecht informiert, sondern verstehe offenbar auch die Rechtslage diesen Fall betreffend nicht wirklich.

Daher werde sein Ministerium umgehend in Berufung gehen. Auch zu der Kritik das Konkurrenzangebot zu Edeka seitens des Konkurrenten Rewe sei (irgendwie?) nicht ausreichend gewürdigt worden, sagte Gabriel es sei nicht seine Aufgabe zu entscheiden wer wen übernimmt. Das hätte natürlich Kaisers´s Tengelmann zu entscheiden. Er sei nur für die Ministererlaubnis zuständig, und es habe nun mal nur ein Antrag für die Übernahme durch Edeka vorgelegen. Und ihm ginge es eindeutig, so betonte er mehrmals, um das Allgemeinwohl. Und die Sicherung von 16.000 Arbeitsplätzen bei Kaisers´s Tengelmann sei für ihn ein überwältigendes Argument, denn in der Tat ist die Firma defizitär, und scheint alleine kaum überlebensfähig zu sein. Jetzt befürchtet Gabriel durch das Urteil und eventuelle langwierige Verzögerungen die Gefährdung vieler Arbeitsplätze, da bei einer Zerschlagung von Kaiser´s 5.000-8.000 Arbeitsplätze verloren gehen dürften, so Gabriel.

Dass er mit seiner Meinung eines herausragenden Interesses des Allgemeinwohls nicht alleine dasteht, betonte Gabriel ausdrücklich, denn er möchte wohl nicht alleine als Buhmann dastehen. So zitierte er aus Stellungnahmen der Bundesländer Bayern und Hamburg, die die Übernahme durch Edeka auch für äußerst sinnvoll und positiv erachten. Auch betonte er (durchaus nachvollziehbar) seine Gründe der Übernahme zuzustimmen seien sehr schwerwiegend, da vor allem Mitarbeiter mit sehr geringen Gehältern und einfachen Tätigkeiten von möglichen Jobverlusten betroffen seien, die es auf dem Arbeitsmarkt möglicherweise sehr schwer haben würden.

Auf den Konkrrenten Rewe ging Gabriel erneut ein, in dem er darauf hinwies, dass im Januar und im Februar Anhörungsrunden stattfanden, an denen Rewe auch teilgenommen habe. Aus den sehr knappen Ausführungen von Rewe habe sein Ministerium die Schlussfolgerung gezogen, dass eine spätere evtl. marktbeherrschende Stellung durch Edeka bei einem Käufer Rewe auch nicht besser ausfallen würde. Aber das Angebot von Edeka sei gerade für die Arbeitsplätze und deren Sicherheit gut gewesen. Auch betonte Gabriel die Zustimmung für Edeka sei keine Gefälligkeitsentscheidung gewesen, sondern sei mit sehr harten Auflagen verbunden, so z.B. ein Bestandsschutz für die Kaiser´s-Jobs über 7 Jahre.

Ein Journalist stellte eine sehr interessante Frage. Ab welcher Belegschaftsgröße sei generell das Allgemeinwohl so sehr betroffen, dass die Ministererlaubnis benutzt werden könne um Kartellamt + Monopolkommission zu überstimmen? Seien die von Jobverlust bedrohten 5.000 eine Grenze? Natürlich konnte Gabriel nicht mit einer fixen zahl als Grenze antworten. Daher entschied er sich spontan für einen Kniff. Bei Kaiser´s gehe es ja jeweils um nur z.B. 5 Arbeitsplätze, pro selbständigem Supermarktbetreiber. Nur alle eigenständigen Märkte zusammengerechnet ergäben dann 5.000. Also sei eine feste Größte als Grenze nicht zu benennen.

Sigmar Gabriel stellte nochmal klar, dass er das Problem beim anscheinend schlecht informierten Düsseldorfer Gericht sieht. Denn dessen Urteil enthalte „falsche Tatsachenbehauptungen“ – dieser Hinweis schien ihm sehr wichtig zu sein. Auch dass es kein objektives Verfahren gegeben habe, sei schlichtweg falsch. Auch betonte Gabriel, dass der Vorwurf der Befangenheit von KEINEM Verfahrensbeteiligten erhoben worden sei, nicht mal von Rewe. In einer längeren Ausführung sagte er auch sinngemäß zusammengefasst, dass Gerichte sich nicht in den Erhalt der Sozialen Marktwirtschaft einmischen sollten – so verstehen wir seine Aussage. Denn ihm ginge es um den Erhalt der Arbeitsplätze, was nun durch das Gericht massiv behindert werde. Abschließend noch erwähnen wir die Frage eines Journalisten, ob nach dieser Blockade durch das Gericht die Ministererlaubnis als Instrument modifiziert werden müsse, damit sie in Zukunft überhaupt noch wirksam angewendet werden könne. Antwort: Ja, es müsse geprüft werden, ob die Ministererlaubnis in ihrer jetzigen Form angepasst werden muss. Auf Deutsch: Durch neue Gesetze wird man wohl diese Erlaubnis so umbauen, dass Gerichte sie deutlich schwieriger blockieren können.



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2 Kommentare

  1. Danke für den Bericht! Sehr aufschlußreich. Es wurde von anderer Seite aus der Lebensmitteldicountbereich betont, daß hier die Regierung wiedermal schwache Riesen stützt, und damit kleinere noch starke Firmen an die Wand drückt.
    Z.B. die Arbeitsplätze bei vielen Lieferanten sind jetzt gefährdet:
    „Öffentlich weniger präsent, aber aus Kartellamtssicht womöglich noch gravierender sind die Folgen der Übernahme für die Lieferanten. Also für all jene Wurst-, Bier- und Käseproduzenten. Ihre Abhängigkeit vom größten deutschen Lebensmittelhändler ist schon jetzt immens und würde weiter steigen, wenn eine Absatzalternative wegbricht. Durch den Machtzuwachs erhöht sich zudem die Möglichkeit, die Preise der Lieferanten zu drücken. Dass es dabei nicht um einen theoretischen Disput geht, bewies Edeka bei der Plus-Übernahme: Nach dem Kauf forderte Edeka sogenannte „Hochzeitsrabatte“ von rund 500 Lieferanten aus unterschiedlichen Warenbereichen ein. Sprich: nur noch die jeweils günstigsten Einkaufspreise sollten plötzlich gelten.“
    http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/rewe-edeka-und-das-kartellamt-worum-es-im-fall-tengelmann-wirklich-geht/11574030.html
    Und da wären noch Stellenstreichungen bei Edeka nach Übernahme:
    http://www.n-tv.de/wirtschaft/Edeka-will-bei-Kaisers-Stellen-abbauen-article17599006.html
    Die Argumente gegen Gabriel damals, heute genauso aktuell:
    http://www.monopolkommission.de/index.php/de/homepage/84-pressemitteilungen/312-ruecktritt-des-vorsitzenden-der-monopolkommission-wegen-ministererlaubnis-fuer-edeka-kaiser-s-tengelmann
    Die nun vom Minister gewährte Ministererlaubnis erscheint unter Gemeinwohlgesichtspunkten als die schlechteste aller Lösungen:
    Sie schadet dem Wettbewerb. Überall dort, wo bisher Edeka und Kaiser’s Tengelmann in Konkurrenz standen, entfällt dieser Wettbewerb – zum Nachteil der Verbraucher, die künftig mit weniger Auswahl und höheren Preisen rechnen müssen.
    Dieser Nachteil für den Wettbewerb wird nicht durch Gemeinwohlvorteile aufgewogen. Es ist insbesondere nicht davon auszugehen, dass die erteilte Erlaubnis beschäftigungsfördernde Effekte hat. Die Monopolkommission hat während des Verfahrens wiederholt darauf hingewiesen, dass unter Gemeinwohlgesichtspunkten nicht der Erhalt ganz bestimmter Arbeitsplätze, sondern allenfalls eine beschäftigungsfördernde Wirkung im Ganzen eine den Wettbewerb beschränkende Fusion zu rechtfertigen vermag. Von einer beschäftigungsfördernden Wirkung des heute genehmigten Zusammenschlusses ist schon deshalb nicht auszugehen, weil das fusionsbedingte Wachstum von Edeka zu Lasten anderer Einzelhandelsunternehmen gehen wird: Es ist nicht davon auszugehen, dass die Verbraucher in Deutschland infolge des Zusammenschlusses insgesamt mehr konsumieren als zuvor. Wären Kaiser’s Tengelmann-Filialen von anderen Unternehmen erworben worden, hätten diese entsprechende Umsätze erwirtschaften und Arbeitnehmer beschäftigen können. Würden einzelne Filialen nicht fortgeführt, sondern geschlossen, so würde dies zu einer Umsatzerhöhung und damit zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten bei anderen Handelsunternehmen führen.
    Auf lange Sicht ist davon auszugehen, dass die Ministererlaubnis der Beschäftigung schadet. Edeka hat schon heute das dichteste Filialnetz. Eine Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka führt zu mehr „Doppelstandorten“ (Standorte mit zwei Filialen desselben Unternehmens) als eine solche durch ein oder mehrere andere Handelsunternehmen. Edeka hat deshalb langfristig mehr Anreize zur Schließung von Filialen als irgendein anderer potentieller Erwerber. Altfilialen von Edeka können sofort geschlossen werden, da die Bedingungen der Ministererlaubnis sich nur auf die neu erworbenen Kaiser’s Tengelmann-Filialen beziehen. Sobald die mit der Ministererlaubnis einhergehenden Beschäftigungsgarantien enden, ist auch bei den neu erworbenen Filialen mit Schließungen zu rechnen. Im Ganzen ist wegen der Überschneidungen bei den Filialnetzen nach einer Übernahme durch Edeka mit einem größeren Stellenabbau zu rechnen als in jedem anderen Szenario.
    Die Bedingungen der Ministererlaubnis stehen schließlich auch einer wirtschaftlich sinnvollen Weiterentwicklung der Strukturen im Einzelhandel entgegen.
    a) Sie verbieten Edeka für einen Zeitraum von fünf Jahren die Weitergabe von bisherigen Kaiser’s Tengelmann-Filialen an selbständige Edeka-Kaufleute. Auch dort, wo eine solche d e z e n t r a l e Führung der Filialen die wirtschaftlich sinnvollste Lösung darstellt, ist Edeka künftig zur Führung dieser Filialen als „Regiebetriebe“ der Edeka-Zentrale gezwungen.
    b) Zudem ist Edeka während der Laufzeit der Bedingungen nicht frei darin, Überschneidungen der Filialnetze durch Schließung der weniger wirtschaftlichen Filiale an einem Ort aufzulösen. Vielmehr ist das Unternehmen durch die Bedingungen gehalten, unabhängig von Effizienzüberlegungen allein Edeka-Altfilialen zu schließen (s.o. unter 3). Edeka wird also durch den einseitigen Bestandsschutz für bisherige Kaiser’s Tengelmann-Filialen daran gehindert, die effizienteste – und damit auch volkswirtschaftlich kostengünstigste – Vertriebsstruktur zu schaffen.
    Mit der Niederlegung meiner Ämter in der Monopolkommission möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es mit der Erteilung der Ministererlaubnis zu einer äußerst problematischen wirtschaftspolitischen Entscheidung gekommen ist. Eine Fortführung meiner Tätigkeit in der Monopolkommission erscheint mir nicht sinnvoll, wenn eine einstimmig erteilte Empfehlung der Kommission in einem eindeutigen Fall nicht angenommen wird.

  2. So setzt sich ein unfähiger spD- Bonze eben sein Denkmal.
    Wer hat uns verraten ?
    Spezialdemokraten.
    spD- Projekt BT-Wahlen 2017 : 10 %

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