Wie gut, dass es den Bundesrechnungshof gibt. Denn da wären wir im Traum nicht drauf gekommen, was Sie nun gleich lesen werden. ARD und ZDF sind bisher im Stande auf ihre Werbeeinnahmen pauschale Steuerbeträge zu zahlen, welche seit 20 Jahren unverändert geblieben sind. Und auch fehle den Pauschalen eine gesetzliche Grundlage. Jeder Handwerker, der 5 Euro zu wenig Umsatzsteuer zahlt, hat sofort die Vollstreckungsbeamten des Finanzamts vor der Tür. Und die Rundfunkanstalten?
Ja, nun könnte man sagen: ARD und ZDF als Rundfunkanstalten sind doch Staatsorgane? Nein, Gott bewahre. Politik sowie ARD und ZDF selbst betonen ja stets, dass die Öffentlichen Rundfunkanstalten zwar einen öffentlichen Auftrag haben, aber völlig unabhängig vom Staat agieren, und auch in keinster Weise staatliche Einrichtungen sind. Von daher sollten doch bei Werbeeinnahmen von ARD und ZDF auch die normalen Steuergesetze gelten?
Offenbar nicht. Und darauf weist der Bundesrechnungshof in einer heutigen Veröffentlichung hin. Der Finanzminister reagiere aber nicht auf die Hinweise der Rechnungsprüfer. Tja, wenn ARD & ZDF mutmaßlich höhere Steuern für ihre Werbeeinnahmen zahlen müssten, wäre das zwar gut für den Bundeshaushalt. Aber dann, ohhh Wunder, müssten ARD und ZDF die Bundesländer ja dazu drängen als Ausgleich den Rundfunkbeitrag noch stärker anzuheben? Oder Gott bewahre, die Rundfunkanstalten müssten „noch mehr“ sparen als ohnehin schon? Hier die Rechnungsprüfer im Wortlaut:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten genießen steuerliche Vorteile bei gewerblichen Einnahmen, die nicht gerechtfertigt sind. Dies führte in den letzten zehn Jahren zu Subventionen von rund 55 Mio. Euro. Mit ihrer hoheitlichen Sendetätigkeit unterliegen die Rundfunkanstalten zwar keiner Besteuerung. Soweit sie sich aber wirtschaftlich betätigen, z. B. Werbung senden oder Programme verwerten, müssen sie die Erträge versteuern. Dabei dürfen sie die Steuer weitgehend pauschalieren. Die Pauschalen sind seit 20 Jahren unverändert, obwohl Anpassungen notwendig gewesen wären. Teilweise fehlt den Pauschalen auch die erforderliche gesetzliche Grundlage. Der Bundesrechnungshof hat bereits mehrfach auf den Handlungsbedarf hingewiesen. Das Bundesministerium der Finanzen hat jedoch bis heute keine Maßnahmen ergriffen. Es sollte die notwendigen Reformen bei der Besteuerung der Rundfunkanstalten umgehend einleiten.
Wie der Bundesrechnungshof weiter ausführt, gehe es um jährliche Vorteile für ARD & ZDF in Höhe von ca 5,5 Millionen Euro.
Der Bundesrechnungshof in Bonn. Foto: Nicolas17 CC BY-SA 2.5
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Scheint als würde es sich um eine stille „Propaganda Vereinbarung“ handeln.
Verbreitet nur das was uns (Bundesregierung) passt und wir drücken beide Augen zu.
Das nennt sich Demokratie und Freie Unabhängige Medien Welt oder so…
HALLO aufwachen wer ist da noch überrascht!!!!
Gibt es nicht den Gleichheitsgrundsatz? Also, ihr lieben Unternehmer in D, setzt doch eure Steuern abenfalls nach eigenem Gutdünken fest. So wie es eure Einkommensituation eben möglich macht.
Viel Glück!
Dieser ist von regierungsseite schon bei der Realbesteuerung der Einkommen nicht mehr gegeben, durch RMS(Risiko-Management-System), durch Personalmangel, Einsparungen etc.
Wenn juckt unsere Verfassung, die Politik nicht….
Wer in 40 Jahren 32 Jahre (80%) an der Macht ist und die restlichen 20% der Zeit als extrem starke Opposition vieles blockieren, sabotieren oder verzögern kann, den jucken lästige Mückenstiche wie Verfassung, Gleichheit, Gerechtigkeit, offensichtliche Skandale, Betrügereien, Seilschaften und Gutdünken nicht mehr im Geringsten.
#niemehrCDU #niemehrSPD #niemalsAfD
Lieber bescheißen sie den Fiskus um 5,5 Millionen p.a., als dass sie uns Bürgern zusätzlich das Doppelte an Gebührenerhöhungen abluchsen ;)