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US-Sanktionen: Das Recht des Stärkeren

 
 

Für deutsche Unternehmen ist es wenig vielversprechend, gegen US-Sanktionen vor amerikanischen Gerichten zu klagen, da diese Erfahrungsgemäß die nationalen Interessen proirisieren. Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts betraf extraterritoriale US-Jurisdiktion vorwiegend Schadensersatzforderungen und Piraterie. Seit dem frühen 20. Jahrhundert erfolgte eine schrittweise Ausweitung auf die Umwelt-, Handels- und Wirtschaftspolitik, insbesondere im Kartell‑, Banken-, Konkurs‑, Aktien- sowie Steuerrecht. Allein die aktuelle Blacklist des Office of Foreign Assets Control (OFAC) umfasst mehr als 223.900 Unternehmen, Organisationen und Personen.

Mittlerweile ist der automatisierte Abgleich von Listen mit US-Sanktionen (Compliance Screening) für Unternehmen rund um die Welt überlebenswichtig geworden und damit zu einem lukrativen Geschäft für IT-Anbieter. Schwieriger ist es, wieder von einer Sanktionsliste gestrichen zu werden, wenn man dort erst einmal erfasst wurde, und sei es nur aufgrund eines Anfangsverdachts oder eines Irrtums.

Willkür zugunsten der eigenen Interessen

Aktuell machen die vom US-Kongress verhängten Maßnahmen gegen das deutsch-russische Pipeline-Projekt „Nord Stream 2“ Schlagzeilen. Hier richten sich die US-Sanktionen gegenwärtig gegen die Betreiber der Verlegeschiffe der Unterwasser-Gasleitungen, konkret gegen Firmen aus der Schweiz und Italien.

An dem Beispiel des Projekts „Nord Stream 2“ wird deutlich, wie heuchlerisch die Gründe für derartige US-Sanktionen sind. Angeblich machen sich unsere Freunde in Übersee Sorgen wegen einer zu starken Abhängigkeit Deutschlands von russischem Erdgas. Auf der anderen Seite bieten sie unverhohlen ihr teureres und wegen der langen Transportwege über den Atlantik umweltschädlicheres Flüssiggas als bessere Alternative an. Als Pragmatiker kann man da nur entgegnen, dass wir sehr gern auf US-Flüssiggas zurückgreifen, sofern Russland eines ungewissen Tages wider Erwarten und wider die Erfahrung der letzten Jahrzehnte seinen Lieferverpflichtungen nicht nachkommen sollte.

Sogar die Kanzlerin sah sich genötigt klar zu stellen, dass sie eine Einmischung in die Sicherstellung der deutschen Energieversorgung von Seiten der USA nicht akzeptiert und Deutschland sich zur Wehr setzen werde. Von der deutsch-russischen Auslandshandelskammer (AHK) werden bereits Gegensanktionen wider die USA gefordert.

Fazit und Ausblick

Es ist davon auszugehen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika im Zuge des fortschreitenden globalen Bedeutungsverlusts auf vielen Ebenen (u. a. militärisch, ökonomisch und moralisch) noch unverhohlener als jetzt ihre noch vorhandene Macht einsetzen werden, um ihre Interessen mittels extraterritorialer US-Sanktionen zu wahren.

Den Schaden, den sich das Land dabei in Form von massivem Vertrauensverlust bei den internationalen Partnern langfristig selbst zufügt, scheint im Interesse des kurzfristigen Nutzens nachrangig zu sein. Das US-Establishment, zu dem natürlich auch der US-Präsident Donald J. Trump gehört, verfährt nach dem Motto: „Nach uns die Sintflut“. Anders ist nicht zu erklären, warum man den Weg des Rechts des Stärkeren geht, anstatt den Weg des Ausgleichs der Interessen.



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4 Kommentare

  1. Aussage von Putin bei heutiger Pressekonferenz:
    Russia and China will strengthen bilateral ties, which will benefit both peoples and help maintain global stability, Russian President Vladimir Putin told an annual press conference Thursday.
    Ich hoffe, dass diese Aussage auch eine gewisse Wahrheit in sich trägt und durch solche Maßnahmen die Amis zumindest ein wenig in ihrer Selbstherrlichkeit einebremst werden. Viel mehr müßte die übrige Welt zusammenrücken um die USA mit ihrem unglaublichen Wirtschaftsterror in die Schranken zu weisen.

  2. kann man boykottieren ohne zu verhungern McDonald, Starbucks, Burger King, Subway

    weniger Facebook, Instagram, Google, Netflix

    und das meiste von Amazon liefern auch andere

    Kaufe regional, ist gut für weniger Transporte

    Kaufe offline, das unterstützt die Innenstadt und sichert Arbeitsplätze, ist gesund sich ein paar Meter zu bewegen und man trifft noch Menschen :)

  3. Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts betraf extraterritoriale US-Jurisdiktion vorwiegend Schadensersatzforderungen und Piraterie. Seit dem frühen 20. Jahrhundert erfolgte eine schrittweise Ausweitung auf die Umweltpolitik

    Seit dem frühen 21. Jahrhundert begann man, die beiden Begriffe neu zu definieren. Piraterie wurde mit den Begriffen Fortschritt und nationale Sicherheit verschmolzen, Umweltpolitik steht diesen zwei obersten Geboten seither diametral entgegen und ist als Hochverrat an der großartigen clowngewandähnlichen Flagge zu werten.

  4. Eine sehr interessanter Bericht in der Global Times, wie ich finde.
    https://www.globaltimes.cn/content/1174901.shtml

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