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Mahnung an die Politik Verband: „Strompreisbremse ist zum 1.1.2023 nicht zu schaffen“

Die von der Politik geforderte Strompreisbremse ist zum 1.1.2023 nicht zu schaffen, so sagt es aktuell ein wichtiger Energieverband.

Stromverbrauch

Die Strompreisbremse soll kommen, am besten sofort. Aber gut, ist es bis Januar 2023 zu schaffen? Ist es technisch überhaupt von den Energieversorgern umsetzbar? Denn die Politik will die Umsetzung laut jüngsten Berichten bereits ab Januar. Der Strompreis für Privathaushalte soll bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Dies soll für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs gelten. Was für die Verbraucher gut wäre, könnte an der tatsächlichen Umsetzung scheitern, und bei den Abrechnungen für die Kunden ins Chaos führen?

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt aktuell. So sagt die Verbandschefin Kerstin Andreae: „Diese geplante Strompreisbremse ist zum 1.1.2023 nicht zu schaffen“. Hier das aktuelle Statement des Verbands im Wortlaut:

„Diese geplante Strompreisbremse ist zum 1. Januar 2023 nicht zu schaffen! Es soll am 17.11. ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das die Kontigentlösung für Strom ab 1.1.2023 UND die Mehrerlösabschöpfung (Übergewinnsteuer) beinhaltet. Das ist zeitlich völlig unrealistisch. Das Gesetz wird erst kurz vor Weihnachten in Kraft treten. Es geht nicht darum, wie bei einem Radio die Lautstärke und die Klangfarbe zu regeln. Sondern es muss eine umgebaute Stereoanlage für einen Massenmarkt mit 40 Millionen Haushalten entwickelt werden.

Wir sprechen über ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Entlastung für die Menschen ist notwendig, muss aber auch umsetzbar sein, damit sie auch wirklich ankommt. Wichtig sind einfache und pragmatische Lösungen – so wie es die Gaskommission auch dargelegt hat.“



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