Europa

Verbraucherpreise im April 7,4 Prozent – Nahrungsmittel +8,5 Prozent

Brennender Geldschein als Symbol für stark steigende Verbraucherpreise

Soeben hat das Statistische Bundesamt als Erstmeldung die Verbraucherpreise für den Monat April veröffentlicht. Im Jahresvergleich steigen sie um 7,4 Prozent nach 7,3 Prozent im März. Erwartet wurden für heute 7,2 Prozent. Energie verteuert sich mit 35,3 Prozent nach 39,5 Prozent im März. Nahrungsmittelpreise geben den aktuellen Schub mit +8,5 Prozent nach 6,2 Prozent im März.

Die Statistiker merken aktuell an, im Wortlaut:

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie merklich angestiegen und beeinflussen die hohe Inflationsrate erheblich. Ähnlich hoch war die Inflationsrate in Deutschland zuletzt im Herbst 1981, als infolge des Ersten Golfkriegs zwischen dem Irak und Iran die Mineralölpreise ebenfalls stark gestiegen waren. Hinzu kommen Lieferengpässe durch unterbrochene Lieferketten aufgrund der Corona-Pandemie und die deutlichen Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen.

Grafik zeigt Details der deutschen Verbraucherpreise



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3 Kommentare

  1. Erstaunlich, wie gelassen die Sparer, Besitzer von Lebensversicherung usw. die Inflation hinnehmen, die sie jetzt in einem Jahr um hunderte von Milliarden enteignet hat.
    Was wäre wohl für ein Aufstand gewesen, wenn vor einem Jahr ein Gesetz geschaffen worden wäre, mit dem die Sparer einmalig 8% Sondersteuer wegen den teuren Lockdowns hätte bezahlen müssen.
    Mal sehen, wieviel hunderte von Milliarden bis zum Abpril im nächsten Jahr fällig sind. Oder wird es schon in die Billionen gehen?
    Es wird spannend

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. Ach Helmut, eine Inflation kann niemanden enteignen, denn das können nur Staaten bzw. Regierungen. Und selbst da gibt es meistens eine Entschädigung. Man sollte es also lieber korrekt als Entwertung bezeichnen.

      Es ist ja auch kein außergewöhnliches oder unbekanntes Phänomen, dass Inflation bzw. Teuerungsraten Geldvermögen oder Lebensversicherungen entwerten, sofern der erzielte Gewinn durch Zins und Zinseszins unter diesen Raten liegt. Das war schon immer so. Bis 2017 lag der Garantiezins von Lebensversicherungen immer über der Teuerungsrate. Verträge aus den 1990er Jahren haben sogar eine Garantieverzinsung von 4%.
      Die durchschnittliche laufende Verzinsung liegt zudem noch deutlich höher.
      Und wer das Todesfallrisiko nicht mitversichert, weil die Versicherung als reine Rentenversicherung gedacht ist, erspart sich zudem die Risikokosten und erhöht somit den tatsächlich verzinsten Sparanteil deutlich.
      https://finavers.de/wie-hat-sich-der-garantiezins-bei-lebensversicherungen-entwickelt/
      https://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/versicherung/entwicklung-von-1986-bis-2009-lebensversicherung-garantiezinsen-auf-dem-rueckzug/3150502.html
      https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?sequenz=tabelleErgebnis&selectionname=61111-0001&startjahr=1991#abreadcrumb

      Von 2009 bis 2021 (13 Jahre) beläuft sich die Teuerungsrate in der Summe auf 17,1%, also durchschnittlich 1,3% p.a.
      Natürlich sind die aktuellen Inflationszahlen schrecklich. Angenommen, das zieht sich durch noch das ganze Jahr 2022 und auch 2023, dann landen wir bei einer durchschnittlichen Inflation von etwa 2% für die letzten 15 Jahre.

      Es ist also alles gar nicht so dunkelgrau und dramatisch, wie Sie es immer wieder gerne schildern.
      Natürlich können solche sicheren Geldanlagen nicht mit Gold mithalten, zumindest derzeit nicht, wo eine unvorhersehbare Krise die nächste jagt. Betrachtet man allerdings einmal den Zeitraum von 2009 bis 2019, war Gold der pure Rohrkrepierer. Wer weiß, wie es in 2 bis 4 Jahren aussieht.

      Und bitte kommen Sie nun nicht wieder mit dem Goldpreis in EUR vom Jahr 2000 daher, ich kenne das aus Ihren Kommentaren inzwischen auswendig und träume schon davon 🙄

      1. Ja, Michael, ich halte es aber für Enteignung, weil der Staat, bzw. die EZB, die Inflation bewusst weiter hochlaufen lässt.
        Enteignung auch noch ohne Entschädigung.

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