FMW-Redaktion
Seit 2013 sind in Großbritannien Provisionen für Anlageberatungen verboten. Produktanbieter dürften also an Berater keine Provisionen mehr zahlen, wenn sie Geldanlageprodukte an Kunden verkaufen. Die Kunden zahlen stattdessen Honorare an ihre Berater. Laut britischer Finanzaufsichtsbehörden seien durch das Verbot Beratungsqualität und Verbrauchervertrauen gestiegen, wie eine aktuelle Studie zeigen soll. Zitat auszugsweise:
„Over the past few years, there have been major improvements to the quality of financial advice, driven by the Retail Distribution Review (RDR) and other regulatory initiatives. These have raised standards of professionalism and enhanced consumer protection.”
Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen (vzbv) fordert heute in einer Veröffentlichung daher mit Bezug auf die britischen Erfahrungen dieses Provisionsverbot auch für Deutschland einzuführen. Die Logik dahinter ist nachvollziehbar und auch sinnvoll. Denn oft werden horrende einmalige und laufende Provisionen in Anlageprodukten optisch gut versteckt. Der Kunde merkt rein optisch von all den Gebühren nichts, und zahlt sie mit seiner Unterschrift bei der Geldanlage einfach mit. Was man nicht sieht, schmerzt auch nicht. Hierzu schreibt die „vzbv“ heute:
„Der Bericht aus Großbritannien zeigt, dass ein Provisionsverbot wirkt. Sowohl die Beratungsqualität als auch das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzberatung nehmen zu. Die Qualität der Anlageberatung in Deutschland ist nachweislich schlecht. Deshalb braucht es auch in Deutschland dringend ein Provisionsverbot“, sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim vzbv.
Großbritannien hat im Jahr 2013 ein Provisionsverbot für Anlageberatungen eingeführt. Dazu zählen etwa Beratungen zu Investmentfonds und Lebensversicherungen. Ihre Vergütung erhalten Anlageberater seitdem ausschließlich von ihren Kunden.
Beratungen auf Provisionsbasis sind nicht gratis
In Deutschland finanzieren sich die meisten Berater dagegen über Provisionen, die sie von den Produktanbietern erhalten – allerdings erst bei Abschluss eines Anlagevertrags. Kunden zahlen diese Kosten indirekt über höhere Produktkosten. Bei unabhängiger Beratung zahlen Kunden hingegen ein Honorar an den Berater. Dafür fallen die Produktkosten im Falle eines Abschlusses geringer aus.
„Beratung ist nie kostenlos. Im Gegensatz zur Finanzierung durch Provisionen steht bei einer Beratung auf Honorarbasis aber das Kundeninteresse im Mittelpunkt. Das ist wichtig, damit Verbraucher passende Produkte empfohlen bekommen“, so Mohn.
Unabhängige Finanzberatung ist bezahlbar
Die Erfahrungen aus Großbritannien zeigen auch, dass unabhängige Beratung für alle Verbraucher bezahlbar gemacht werden kann. Der Bericht der Finanzaufsicht listet eine Reihe von Maßnahmen auf, die ergriffen wurden, um eine unabhängige Finanzberatung für mehr Verbraucher attraktiv zu machen. Beispielsweise können Arbeitgeber die Kosten für die Beratung ihrer Angestellten steuerlich geltend machen oder Verbraucher können eine unabhängige Beratung aus ihren Rentenansprüchen finanzieren.
Den größten Effekt erhofft sich die Aufsicht aber vom steigenden Verbrauchervertrauen. Bisher führt der Mangel an Vertrauen dazu, dass viele Verbraucher überhaupt keine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Was der „vzbv“ schreibt, ist im Grundsatz richtig. Die britische Studie sagt aber auch Zitat:
Verbraucher nehmen die Möglichkeit einer unabhängigen professionellen Beratung aus Kostengründen nicht war. Durch das Provisionsverbot hat sich die Wahrnehmung der Kosten einer Finanzberatung verändert. Bei einer unabhängigen Beratung auf Honorarbasis sind die Kosten direkt vom Verbraucher an den Berater zu zahlen. Auch bei einer Provisionsberatung tragen Verbraucher die Kosten der Beratung. Allerdings werden diese vom Verbraucher nur indirekt bezahlt, meist über die laufenden Kosten der verkauften
Produkte.
Und genau da sehen wir das Problem. Es gibt oder besser gesagt gab schon vereinzelt Anbieter, die versucht haben die Honorarberatung in Deutschland zu etablieren. Bislang mit mäßigem Erfolg. Der Grund ist die menschliche Psyche, gerade bei uns Deutschen (so möchten wir von FMW es mal behaupten). Auch wenn man dem Menschen mehrmals sagt, dass er beispielsweise 1.000 Euro versteckte indirekte Kosten hat, die als Provision an den Berater fließen, und wenn man dann sagt, dass bei der Honorarberatung nur 700 Euro zu zahlen sind, wird der Kunde aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Honorarberatung wählen.
Denn hier muss er selbst 700 Euro an seinen Berater überweisen. Der Kunde sieht diese 700 Euro real von seinem Konto als Buchung abfließen. Das schmerzt. Bei den versteckten Provisionen schmerzt gar nichts. Der Kunde investiert eine Bruttosumme mit dem oberflächlich tollen Gefühl, dass auch wirklich diese Bruttosumme nun in seinem Sinne am Kapitalmarkt arbeitet. Dass aber von dieser investierten Bruttosumme ein guter Teil an Provisionen abgezogen wird, ist nicht so schlimm, denn der Kunde bekommt davon ja nichts mehr mit. Das läuft alles zwischen Produktanbieter und Berater.
So ist es nun mal mit der menschlichen Psyche. Gerade der deutsche „Geiz ist geil“-Bürger will alles billig oder am liebsten umsonst haben. Dass er bei der jetzigen Beratung wohl oft teurer fährt als bei einer möglichen Honorarberatung, das zählt nicht. Denn bei Honoraren sieht er ja, dass er Geld zahlt. Bei den jetzigen Beratungen sieht er davon nichts. Was ich nicht sehe, muss mich auch nicht aufregen. Genau dieses Prinzip wird wohl der Honorarberatung vor allem in Deutschland nicht zum Sieg verhelfen!
Hier mehr Details zur britischen Studie der dortigen verbotenen Provisionen.
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Kunden wollen nicht extra für Beratung zahlen. Ob Versicherungen, Finanzdienstleistern oder Reisebüro. Alles soll gratis sein.
Bei Finanzprodukten wird außerdem oft alles geglaubt und unterschrieben, ohne Vergleiche anzustellen da das Fachwissen fehlt.
Dafür wird beim Kauf eines Toasters um 25€ stundenlang im Internet nach dem billigsten Anbieter gesucht. So ist es leider.
Wenn die Verbraucherzentralen das ernst meinen, müssten sie sich konsequenterweise selbst abschaffen. Die Finanzierung läuft nämlich nahezu vollständig indirekt über öffentliche Mittel. Wenn die Leistung direkt bepreist würde, käme keiner mehr.
Ja, ja die Verbraucherzentralen. Die kümmern sich um das Wesentliche im Leben – oder vielleicht auch nicht.
Z.Bsp. Gebühren fürs Bargeldabheben bei
Sparkassen und Volksbanken:
Verbraucherschützer ziehen gegen einzelne Kreditinstitute vor Gericht. „Wir haben klare Belege, dass d r e i Institute ihre Kunden v o r h e r nicht ausreichend über die Preisänderung i n f o r m i e r t haben“, sagt Herr Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Görner zufolge müssen Banken und Sparkassen ihre Kunden zwei Monate vor geplanten Preisänderungen informieren und sie auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen. „Bei den drei Instituten fehlte der korrekte Verweis auf das fristlose und kostenfreie Kündigungsrecht.“
… Besonders ärgerlich ist aus Sicht Görners, wenn Kunden am Automaten nicht auf die Gebühr hingewiesen werden. Zwar seien die Finanzhäuser dazu nicht grundsätzlich verpflichtet. „Im Einzelfall kann aber Irreführung des Verbrauchers vorliegen. Dann können wir dagegen vorgehen.“.
(Auszug aus dem Handelsblatt)
Sauerei, jetzt hat doch der eine oder andere Kunde womöglich 2 Monate jeweils 1Euro Gebühren bezahlt – ohne dass er informiert war.
Wenn man mich schon um 1-2 fette Euro ärmer macht, möchte ich doch wenigstens vorher informiert werden. Nee aber auch. Dann hätte ich mich auf e i n e Abhebung beschränkt oder hätte gekündigt.
Und wenn so eine Obersauerei mit diesem immens hohen Schaden auch nur von drei Instituten verursacht wurde ( bei wie viel Tausend Sparkassen und Volksbanken?),
ist das für die Verbraucherzentralen Grund genug vors Landgericht (Halle) zu ziehen.
Und wenn dann mal alle Banken nachziehen, und nur die Hälfte aller Bundesbürger 5 Mal pro Monat Geld abhebt, macht das lächerliche 40 Millionen x 5 x 12 = schlappe 2,4 Milliarden EUR aus.
Man sollte nicht so kleinlich gegenüber den armen Banken sein, vor allem, da sie ja nur noch 10 bis 12% Zinsen für Überziehungen kassieren.
Michael, Sie wollten es eventuell in einem anderen Licht betrachtet wissen, aber in Ihrem Text finde ich trotzdem genau den Grund, warum ich das Vorgehen der Verbraucherzentralen als ein lächerliches Scheingefecht ansehe. (zur Ablenkung?)
Es geht bei allen Kunden der drei Banken (übrigens nur bei denen mit einem ganz bestimmten Billig-Konto-Modell) zusammen womöglich nur um ein paar Hundert Euro.
Sie zeigen aber richtigerweise auf, dass es demnächst um Hunderte Millionen, unter Umständen sogar Milliarden gehen könnte.
Und diese Gebühren kann kein Gericht den Instituten verbieten. Und wenn das alle Banken machen, nützt es dem Kunden auch nicht, wenn er vorher informiert wird und sein Konto kündigt.
Warum die Institute nicht freiwillig was erstattet haben, falls sie denn zuvor aufgefordert wurden, verstehe ich allerdings auch nicht.