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Trader dürften aufatmen! Verlustverrechnung auf Termingeschäfte: Beschränkung wird abgeschafft

Die irrwitzige Praxis einer begrenzten Verlustverrechnung auf Termingeschäfte wird abgeschafft, dies wird aktuell gemeldet.

Trader vor Bildschirmen
Grafik: alisaa-Freepik.com

Ein Beschluss vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 5. Dezember 2023 machte Anlegern bereits Hoffnung, jetzt wird es konkret! Trader dürften aufatmen: Die auf 20.000 Euro begrenzte Verlustverrechnung auf Termingeschäfte wird aufgehoben. Laut RND haben sich nach dem Kabinett nun auch die Bundestags­fraktionen der Ampelregierung in Berlin unter anderem auf diese Änderung für das Jahres­steuer­gesetz 2024 geeinigt.

Seit dem 1.1.2021 konnten Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus Optionen, Swaps, Forwards, Differenzkontrakten (CFDs), Futures und aus Stillhalterpositionen, nur noch mit Gewinnen aus solchen Termingeschäften und nur noch bis zu 20.000 Euro pro Jahr verrechnet werden. Dadurch konnte die obskure Situation entstehen, dass Anleger letztlich auf ihre Kapitalerträge so hohe Steuern zahlen, dass man effektiv nach Steuern sogar Verluste macht.

Dass dies juristisch kaum haltbar sein kann, war nachvollziehbar. Jetzt schafft die Bundesregierung diesen Steuer-Wahnsinn ab – bevor man gerichtlich final eine Klatsche erleidet? Hat sich die FDP hier in der Ampel durchgesetzt? Wie auch immer – dieser wirkliche Irrsinn der begrenzten Verlustverrechnung auf Termingeschäfte hat also bald sein Ende.



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11 Kommentare

  1. Verbesserte Rahmenbedingungen für das wichtige Finanzprodukt Rohstoffsicherungsgeschäft/Hedgefonds.

  2. Wenn Amateure am Werk sind, dann kommt derartiger Mist dabei heraus! Gut, dass das jetzt gerichtlich gestoppt wird.

  3. Wie lautet die Quelle? Ich habe dies noch nirgends verifizieren können.

  4. Es wurde noch mehr entschieden. Z.B. auch, dass Verlustvorträge auch Steuern auf Dividenden mindern müssen. Alles logisch. Die erste Reaktion der Regierung war aber, dass „man erst noch mehr Erkenntnisse sammeln müßte“. Ich kann mir vor dem Hintergrund der Haushaltsprobleme kaum vorstellen, dass diese Regierung noch vor ihrer Abwahl eine Korrektur auf den Weg bringt, die ihre Einnahmesituation weiter verschlechtert. Zumal die betroffenen Trader bereits abgewandert sind. In einem Interview beschreibt der „Kasseltrader“ eindrucksvoll, wie er dadurch regelrecht aus dem Land vertrieben wurde, aber auch wie viel besser es ihm jetzt geht.

      1. @Steve

        Quellen kennen diese Herren nicht, sie finden sie überflüssig.
        Sie „stellen sich was vor“, das muß reichen.
        Was brauchen wir Fakten, wir haben doch Phantasie🙈.

        1. Vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz wurde nicht entschieden, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung unter anderem zwischen Aktienverlusten und Dividenden unzulässig ist.

          Wohl aber hat der Bundesfinanzhof (also ein noch höheres Gericht) in einem Beschluss vom 17.11.2020 seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert (https://datenbank.nwb.de/Dokument/857843/). Leider führt das aber erst mal „nur“ dazu, dass der BFH den Sachverhalt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat. Dort ist das Verfahren 2 BvL 3/21 anhängig ( https://datenbank.nwb.de/Dokument/860153/ ). Wann es eine Entscheidung gibt – unklar. Natürlich könnte das Bundesfinanzministerium in Anbetracht des BFH-Beschlusses genauso wie bei den Termingeschäften einlenken, ohne weitere Gerichtsurteile abzuwarten. Aber es gibt 2 Parteien in der Bundesregierung, die das sicher nicht wollen.

  5. Gott sei Dank hat dieser Irrsinn endlich ein Ende. Ich hoffe, dass irgendwann auch kein Unterschied bezüglich den Finanzgeschaften gemacht wird und alles in einem Topf verrechnet werden kann.

  6. Was passiert denn dann rückwirkend ? Kann ich mir die Steuer wiederholen die ich zu viel entrichtet habe ?

  7. Die grösste Ungerechtigkeit wäre, dies nur zukünftig und nicht rückwirkend zu korrigieren. Entweder es war falsch oder eben nicht. wenn es faldch war kann es ja nicht für 21-24 richtig gewesen sein.

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