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Warnung vor Kaufempfehlungen von Aktien der „uhr.de AG“ – Aktie verliert heute 45%

Schon mal was von der "uhr.de AG" gehört? Schon mal Uhren gekauft über uhr.de? Wir auch nicht. Das Unternehmen hatte an der Börse vor Kurzem noch gerade mal eine...

FMW-Redaktion

Schon mal was von der „uhr.de AG“ gehört? Schon mal Uhren gekauft über uhr.de? Wir auch nicht. Das Unternehmen hatte an der Börse vor Kurzem noch gerade mal eine Marktkapitalisierung von 10 Millionen Euro und 900.000 vorhandene Aktien. Alleine in den letzten drei Wochen hatte sich der Kurs der Aktie verdreifacht.

Es ist ein seit Jahren bekanntes Phänomen, dass dubiose Börsenbriefe, deren Empfehlungen vor allem in Internet gestreut werden, gerade die Aktien von kleinen Aktiengesellschaften empfehlen. Denn ihre Kurse können dank geringem Handelsvolumen leichter manipuliert werden. So auch in diesem Fall? Belegen können wir das nicht, aber wenn die BaFin schon mal explizit vor Kaufempfehlungen auf eine einzelne Aktie warnt, dann sollte man sich in Acht nehmen.

Die Aktie der „uhr.de AG“ verliert heute 45% an Wert, wohl vor allem dank des folgenden Hinweises der BaFin (Originalwortlaut):

Uhr.de AG: BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien

Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der Uhr.de AG (ISIN: DE000A14KN47) durch E-Mail-Börsenbriefe zum Kauf empfohlen.

Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main (inklusive Xetra) und München in den Freiverkehr einbezogen.

Die BaFin rät allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren. Hinweise dazu, wie sie sich vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, finden Anleger in den Broschüren der BaFin.



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3 Kommentare

  1. Was hat Uhr de falsch oder anders gemacht als Tesla dass es nicht funktioniert.Sie hätten einige Bestellungen mit Verkaufspreis unter Einstand ( Verlust wie bei Tesla) machen müssen,dann hätte das Spiel sicher funktioniert !

    1. Klar ist, auf Grund von dieser Aussendung kam es zu dem massiven Einbruch. Begründet oder nicht ist das genauso eine Art von Manipulation die einen größeren Schaden ausgelöst hat als diese Börsenbriefe (vergleich Stand Aktie bei Austausch Management vs. Stand der Aktie am 06.09.)
      Das Unternehmen befindet sich dennoch im Umbruch/ Restructuring – weshalb nicht ein erneuter Anstieg wenn die ersten Resultate eintreffen. Die Story ist nach wie vor da und klar – alle die jetzt einsteigen haben eine einmalige Chance!

  2. Diese Warnung verstehe ich nicht. Wenn Börsenbriefe verschickt werden weiß jeder, dass die Leute nun kaufen um den schnellen Euro zu machen und die Aktie dann auch wieder sinken kann. Interessenkonflikt genannt? Dann ist es nicht mal anrüchig sondern auf gut Deutsch völlig legal. Hier wird halt gezockt und man muss wissen, dass die Herausbringer der Aktien selbst abladen. Kaufempfehlungen sind nicht verboten. Es darf nur nicht gelogen werden. So steht es jedenfalls im Gesetz. MaKonV …die Nutzung eines gelegentlichen oder regelmäßigen Zugangs zu traditionellen oder elektronischen Medien durch Kundgabe einer Stellungnahme oder eines Gerüchtes zu einem Finanzinstrument oder dessen Emittenten, nachdem Positionen über dieses Finanzinstrument eingegangen worden sind, ohne dass dieser Interessenkonflikt zugleich mit der Kundgabe in angemessener und wirksamer Weise offenbart wird.

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