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Warum die EZB das Urteil aus Karlsruhe nicht interessiert

Die Zentrale der EZB in Frankfurt

Die Nachricht zum Urteil der Karlsruher Richter über die Verfassungsbeschwerden gegen Staatsanleihekäufe der EZB sorgte in ganz Europa für Aufregung – nur bei der EZB nicht. Deren Chefin und Juristin stellt klar, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Einfluss auf die Handlungsweise der politisch unabhängigen Zentralbank habe.

Die EZB darf erst einmal so weitermachen, wie bisher

Die Verfassungsrichter des Zweiten Senats gaben am Dienstag einer Klage recht, in der sowohl der Bundesregierung als auch dem Bundestag vorgeworfen wurde, es unterlassen zu haben, zu prüfen, ob das von der Europäischen Zentralbank (EZB) durchgeführte Wertpapierkaufprogramm (PSPP) aus dem Jahre 2015 verhältnismäßig ist. Beschwerdeführer waren neben dem früheren CSU-Politiker Peter Gauweiler auch der Gründer der Alternative für Deutschland (AfD) Bernd Lucke. Die Beschlüsse der EZB zum Kauf von Staatsanleihen seien laut Urteil „kompetenzwidrig“. Ein anderslautendes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 11. Dezember 2018 erklärten die Verfassungsrichter für nicht nachvollziehbar.

In dem Urteil heißt es: “Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung des PSPP entgegenzutreten”. Die Verfassungsrechtler gewähren der Deutschen Bundesbank jedoch eine Übergangsfrist von drei Monaten ab der Urteilsverkündung, um die Mitwirkung an dem EZB-Wertpapierkaufprogramm PSPP einzustellen. Um den Rückzug der Bundesbank aus seinen Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Zentralbank abzuwenden, muss laut Gerichtsurteil der EZB-Rat in einem gesonderten Beschluss nachvollziehbar darlegen, dass das Wertpapierkaufprogramm im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die Wirtschaft verhältnismäßig ist.

Keine verbotene Staatsfinanzierung

Anders als von den Beschwerdeführern erhofft, sieht das Bundesverfassungsgericht die Staatsanleihekäufe der EZB jedoch nicht als verbotene Staatsfinanzierung an. Das erst am 18. März 2020 von der Europäischen Zentralbank beschlossene sogenannte Pandemic Emergency Purchase Programme, kurz PEPP, ist von diesem Urteil nicht betroffen. Bei PEPP handelt es sich um ein Wertpapierkaufprogramm in Höhe von 750 Mrd. Euro für Anleihen öffentlicher und privater Schuldner, das nach Aussagen von Präsidentin Lagarde bei Bedarf weiter aufgestockt und über das Jahr 2020 hinaus verlängert werden könne. Damit handelt es sich theoretisch um ein unlimitiert angelegtes Wertpapierkaufprogramm.

Über das PEPP und andere Maßnahmen, z. B. zur Liquiditätsversorgung der Banken zum Null- und Negativ-Tarif, kann die EZB die Staaten und das Bankensystem der Eurozone weiter am Leben erhalten. Allein die große Zeitverzögerung von der Auflegung des PSPP bis zum Urteil über eine Verfassungsbeschwerde macht den juristischen Streit zu einem ungleichen Rennen zu Gunsten der Notenbanker, die immer neue Programme ins Leben rufen. Solange keine grundsätzliche Entscheidung gegen die indirekte Staatsfinanzierung getroffen wird, was aus juristischen und politischen Gründen nicht passiert, sind Urteile wie die vom letzten Dienstag eher symbolischer Natur und heizen lediglich das Kompetenzgerangel zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten an.

Die Maßnahmen der EZB sind für die Eurozone essenziell

Mittlerweile dürfte es sich auch bis zu den Verfassungsrichtern in Karlsruhe herumgesprochen haben, dass die Fiskalpolitiker der Eurozone bereits bei der Konzeption der EWWU schwere Planungsfehler begingen. Die Eurozone war und ist vor allem wegen der unwiderruflichen Festlegung der Wechselkurse ab 1. Januar 1999 eine Totgeburt. Italien ist mit viel zu hohem Wechselkurs in den Währungsraum eingetreten. Griechenland hat die Voraussetzungen für einen Beitritt von Beginn seiner Mitgliedschaft an nicht erfüllt. Dank Deutschlands Bonität sanken die Zinsen im gesamten Euroraum stark ab, was zu einer enormen Schuldenausweitung geführt hat. Es war daher nur eine Frage der Zeit, bis die Europäische Zentralbank gezwungen war, die Währungsgemeinschaft durch die Alimentierung ihrer wirtschaftlich schwächsten und am höchsten verschuldeten Mitglieder via Notenpresse und Nullzinsen zusammenzuhalten. Wer der EZB dabei die Hände bindet, der zerstört diese Währungsgemeinschaft automatisch. Solange es kein demokratisches Mandat zur Auflösung der Eurozone gibt oder dieses wie im Falle des Griechenland-Referendums im Jahr 2015 ignoriert wird, bleibt die Eurozone bis auf Weiteres erhalten. Natürlich mutiert die Gemeinschaft damit immer mehr zur Zombie-Zone. Aber das ist eben politisch gewollt und juristisch nicht zu unterbinden.

Fazit und Ausblick

Wie lange die Eurozone die wirtschaftlichen Fliehkräfte noch aushält, wird wohl an den Wahlurnen entschieden. Bis dahin kann und wird die EZB unlimitiert Geld drucken und Wertpapiere am Sekundärmarkt aufkaufen. Natürlich hat diese Art des Zusammenhaltens der Eurozone enorme ökonomische Nebenwirkungen. Offenbar sind diese aber noch nicht gravierend genug, um das Währungsexperiment Euro zum Beispiel durch den Austritt Deutschlands, Frankreichs oder Italiens aus der Währungsgemeinschaft zu beenden. Aber mit Sicherheit werden die Wähler irgendwann so entscheiden, spätestens, wenn die Nebenwirkungen der EZB-Politik höhere ökonomische Schäden hervorrufen, als eine Auflösung der Eurozone. Kein Gericht der Eurozone kann und wird den Politikern und Bürgern diese Entscheidung abnehmen.



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3 Kommentare

  1. Warum soll auch das Urteil aus Karlsruhe die EZB interessieren? Das Land geht ja unter.LEO

  2. @Leo, und mit dem Land hoffentlich auch diese Flut an verblödeten Kommentaren. Außer Sie meinen den Klimawandel, den Anstieg der Meerespegel, dann kann man Ihnen teilweise recht geben.

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