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Warum die Zahl der Insolvenzen aktuell sogar rückläufig ist

Insolvenzen aktuell rückläufig - interessante Gründe!

Wow, helfen die staatlichen Zuschüsse und KfW-Kredite etwa derart umfangreich und flächendeckend, dass derzeit wirklich alle Unternehmen und Unternehmer liquide sind, so dass Insolvenzen ausbleiben? Kann das sein? Denn schaut man auf die heutige Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts zum Thema Insolvenzen, könnte man fast diesen Eindruck gewinnen. Schauen wir erstmal auf die Headline-Aussage der Statistiker. Die ist ziemlich irrelevant, denn sie bespricht die Entwicklung der Insolvenzen im Monat Februar im Vergleich zu Februar 2019, als es einen Rückgang von 3,2 Prozent gibt. Im Februar war die Coronakrise in der deutschen Volkswirtschaft nun wirklich noch gar nicht angekommen. Thema abgehackt. Aber die Statistiker besprechen auch aufgrund der aktuellen Brisanz solcher Daten erstmals auch vorläufige Angaben, in diesem Fall für März und April. Und siehe da? Zitat von den Statistikern:

Demnach nahm die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren im März 2020 im Vergleich zum März 2019 um 1,6 % zu. Für den April 2020 sank die Zahl der eröffneten Verfahren dagegen deutlich um 13,4 % im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Also, hat der deutsche Staat derart viel Geld rausgehauen, dass die Unternehmen kurzfristig total liquide sind, und Insolvenzen ausbleiben? Nein, dem ist nicht so. Die Insolvenzvelle kommt wohl erst noch! Die Statistiker liefern gute Erklärungen aus dem deutschen Bürokraten-Kämmerlein (so nennen wir es mal), warum die Zahl aktuell so toll aussieht. Hier die Erklärung im Wortlaut:

Das Ausbleiben eines solchen Anstiegs, oder gar ein Absinken der Zahlen wie im April, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht überraschend. Zum einem vergeht zwischen dem Antrag und der Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens Bearbeitungszeit. Erst nach der Entscheidung bei Gericht über die Eröffnung oder Abweisung eines Verfahrens gehen diese in die Statistik ein. Diese Bearbeitungszeit hat sich zudem durch den teilweise eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte verlängert.

Zum anderen werden die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen während der Corona-Pandemie voraussichtlich eine schnelle Zunahme der Insolvenzanträge verhindern. Hierzu zählt in erster Linie die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020, geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020). Demnach sind Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit.



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1 Kommentar

  1. Kurzarbeitergeld kann am Ende nur denen helfen, die einen kurzfristigen Einbruch haben und anschließend weiterarbeiten wir vorher. Das macht dann auch Sinn, um die Zerstörung von Strukturen zu vermeiden.

    Für alle anderen ist es nichts anderes als eine Art verlängertes Arbeitslosengeld, kaschiert also eine verdeckte Arbeitslosigkeit.

    Außerdem zeigt die Insolvenz ja nur die Unternehmen an, die ihre Verpflchtungen nicht mehr bedienen können.
    Die Unternehmen, die einfach ihr Geschäft aufgeben, weil es sich nicht mehr rechnet, aber ihre Verpflchtungen noch ablösen können, tauchen hier gar nicht auf. Und deren Zahl ist schon in „normalen“ Zeiten exorbitant höher als die der Insolvenzen.

    Deshalb ist auch irgendwie niemand aufgegangen, dass bereits seit Jahren die Zahl der Unternehmen nicht mehr steigt. Bei Trend zum verschachteln von Großunternehmen und vielen Briefkastenfirmen, sowie der Explosion von Kleinstunternehmen zeigt das eher einen bereits laufenden Rückgang der Unternehmensanzahl an.

    Spannend wird es also zu sehen wie sich diese Zahl verändert. Die entsprechend validen Statistiken für dieses Jahr gibt es aber frühestens in zwei Jahren.

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