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Was Anlegerschützer am Koalitionsvertrag gut und weniger gut finden

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat sich den gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP angesehen und heute kurz zusammengefasst, welche Veränderungen die Vereinbarung für Privatanleger enthält. Schauen wir uns das mal an. Auch wenn an manchen Stellen offenbar der Mut gefehlt hat konkreter zu werden, so gibt es laut DSW doch etliche gute Ansätze. Nun hänge alles davon ab, wie die gesetzliche Umsetzung aussehen wird.

Besonders wichtig war der DSW, dass sich ihre Kernforderung in Bezug auf die Zukunft von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften im Koalitionsvertrag wiederfindet. Das Hauptversammlungsformat dürfe nicht die Aktionärsrechte bestimmen. Es müssten, unabhängig davon, ob eine HV nun virtuell oder als Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, gleiche Rechte gelten. Man sei froh, dass dies sinngemäß im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde.

Ebenfalls positiv bewertet die DSW die Tatsache, dass die Aktienrente es in den Koalitionsvertrag geschafft hat (dies hatten wir vorhin bereits separat besprochen). Damit werden zukünftig alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Aktie und vom Kapitalmarkt profitieren. Was aus Sicht der DSW allerdings fehlt, sind weitere konkrete Aussagen in Bezug auf die Förderung der privaten Altersvorsorge. Auch die angekündigte Erhöhung des Sparerfreibetrages auf 1.000 Euro könne allenfalls ein Anfang sein. Die DSW fordert hier eine Aufstockung auf mindestens 2.500 Euro pro Jahr sowie eine Kumulation nicht genutzter Freibeträge.

Da in Verträgen ja auch immer von Interesse ist, was nicht darin vorkommt, ist es laut DSW positiv zu werten, dass Pläne zur Abschaffung oder Erhöhung der Abgeltungsteuer dem Vertrag nicht zu entnehmen sind. Die viel diskutierte Transaktionssteuer komme ebenfalls nicht vor. Weniger erfreulich sei allerdings, dass von der Wiedereinführung einer Spekulationsfrist beziehungsweise der Intention, das langfristige Anlegen bewusst steuerlich zu fördern, ebenfalls nicht die Rede ist.

 



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