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Was ist das Sonderkündigungsrecht für Kunden von Stromanbietern?

Verteuerungen bei Stromtarif und Miete muss man nicht akzeptieren. Dafür gibt es das Sonderkündigungsrecht, bei dem man frühzeitig aus einem Vertrag aussteigen kann.

Mit dem Sonderkündigungsrecht direkt zum Stromerzeuger wechseln

Vor allem im Kontext mit Stromanbieter und möglichen Wechseln fällt immer wieder der Begriff Sonderkündigungsrecht. Aber welche Möglichkeiten verbergen sich hinter diesem Begriff? Wann greift dieses Recht und wann nicht? Und wie kann ich das Sonderkündigungsrecht nutzen, um vor Ablauf der Zeit aus einem Vertrag zu kommen? Wir klären diese Fragen für Sie.

Was ist das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Verbrauchern, jenseits der Kündigungsfrist aus einem Vertrag auszutreten. Eigentlich müssen sich ja beide Vertragsparteien an die festgehaltenen Fristen und Laufzeiten halten, doch unvorhersehbare Ereignisse können für grundlegende Änderungen sorgen. Wenn ein solches eintrifft – zum Beispiel ein Umzug oder eine Preiserhöhung durch den Anbieter – greift das Sonderkündigungsrecht. Und dieses Recht gilt unabhängig von der im Vertrag festgeschriebenen Vertragslaufzeit.

Grundsätzlich kann das Sonderkündigungsrecht in allen Kontexten geltend gemacht werden, in denen Verträge laufen: bei Mietangelegenheiten, Versicherungsverträgen wie zum Beispiel Krankenversicherung oder auch beim Stromanbieter. Je nach Kontext gelten andere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit das Sonderkündigungsrecht angewendet werden kann. Beim Fitnessstudio etwa kann man nur dann vorzeitig kündigen, wenn eine Erkrankung oder ein Unfall sportliche Betätigung unmöglich machen. Bei Stromanbieter oder Mietverhältnis kann dann gekündigt werden, wenn eine der Parteien Änderungen ohne Zustimmung der anderen Seite vornimmt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Stromanbieter oder Vermieter die Beiträge erhöhen, dafür aber nicht mehr Leistung anbieten. Übrigens können auch Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen dafür sorgen, dass diese Ausnahme gemacht werden kann. Das ist natürlich abhängig davon, was geändert wurde. Wenn sich die Steuern und damit der Tarif erhöht hat, können Sie ebenfalls vor der Frist kündigen. Wenn allerdings ein Bonus plötzlich wegfällt, der Ihnen anfangs einen günstigeren Preis beschert hat, ist das kein valider Grund für den Einsatz dieses Rechtes.

Sonderkündigungsrecht beim Stromanbieter durchsetzen

Auf einmal flattert eine Mitteilung ins Haus, dass der Preis pro Kilowattstunde sich erhöht oder die Grundgebühr nun teurer wird? Das ist ein Fall für das Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie das bei Ihrem Stromanbieter durchsetzen wollen, haben Sie dafür nach dem Eintreffen einer Benachrichtigung zwei Wochen Zeit, vorausgesetzt es handelt sich um eine Tariferhöhung. Innerhalb dieser zwei Wochen können Sie dann zum Beispiel den Stromanbieter wechseln.

Vorzeitig Kündigen bei Umzug

Auch bei einem Umzug kann Ihnen das Sonderkündigungsrecht helfen, dem Stromanbieter zu kündigen. Das ist der Fall, wenn sich durch den Umzug eine Tariferhöhung ergeben würde, oder wenn Ihr neuer Wohnort außerhalb des Gebietes des jeweiligen Anbieters liegt. Sollten sich andere Probleme bei dem Umzug zeigen, können Sie zwar versuchen, das Sonderkündigungsrecht anzuwenden, müssen aber auf die Kulanz des Gegenparts hoffen. Möglicherweise wird es Ihnen trotzdem gewährt. Um darüber Klarheit zu gewinnen, sollten Sie frühstmöglich Ihren Stromanbieter kontaktieren, optimalerweise sechs bis sieben Wochen vor Ihrem Umzug. Dann können Sie sich bei einer Kündigung des Vertrages schon einmal über die Möglichkeiten für Ihre neue Wohnung informieren.

Wie mache ich von meinem Recht Gebrauch?

Studieren Sie zunächst das Schreiben Ihres Anbieters. Wie ist die Preiserhöhung formuliert? Gern verstecken sich nämlich solche Angaben hinter scheinbar neutralen Ausdrücken. Der Anbieter ist dazu verpflichtet, Ihnen Änderungen vier bis sechs Wochen im Voraus mitzuteilen, bevor sie in Kraft treten.

Verfassen Sie zunächst eine formlose Kündigung. Damit die ganz einfach bearbeitet werden kann und keine Gründe für eine mögliche Verzögerung gegeben werden, sollten Sie in diesem Schreiben auch Ihre Adresse, Kundennummer und Telefonnummer hinterlegen. Benennen Sie in dem Schreiben den Grund, der das Sonderkündigungsrecht legitimiert. Dann senden Sie Ihr Schreiben per Post, nutzen Sie dabei gern das Extra Einschreiben, damit Sie erfahren, wann Ihr Brief angekommen ist. Bei manchen Anbietern können derlei Dinge auch digital erledigt und per Mail gesendet werden. Wenn alles geklärt ist, können Sie einen neuen Stromanbieter suchen.

Wie finde ich einen neuen (grünen) Stromanbieter?

Ein Stromanbieterwechsel ist die perfekte Gelegenheit, um zu grünem Strom zu wechseln. Wussten Sie schon, dass auch immer mehr Landwirte unter die Stromproduzenten gehen und einwandfrei klimaneutralen Strom herstellen? Wer also Landwirtschaft UND erneuerbare Energien fördern will, sollte einen Stromanbieterwechsel dazu nutzen, sich über nahe gelegene Anlagen zu informieren, in denen Landwirte Biomasse oder Solarenergie zur Stromgewinnung nutzen. Die Vorteile: die Preise sind fix und unterliegen nicht den üblichen Schwankungen, die bei konventionellen Stromanbietern an der Tagesordnung sind. Für die Landwirte ist die Stromproduktion eine gute zusätzliche Einnahmequelle, weil auch die Preise für Milch, Fleisch, Gemüse oder Obst oft gedrückt werden. Insgesamt ist das also eine Win-Win-Situation.

Fazit

Das Sonderkündigungsrecht kann in mehreren Kontexten unter bestimmten Auflagen zur Anwendung gebracht werden. Bei Stromanbietern hat man allerdings nur zwei Wochen Zeit, um sein Recht einzufordern. Ist alles glücklich verlaufen, können Überlegungen zu einem neuen Stromanbieter angestellt und vielleicht sogar der grüne Weg gegangen werden. Insgesamt sollte man Änderungen und Verteuerungen nie einfach akzeptieren, sondern die Formulierungen hinterfragen. Wenn Sie eine Chance wittern, sollten Sie auf jeden Fall versuchen, Ihr Recht durchzusetzen. Das Schlimmste, was passieren kann, ist eine Ablehnung.

Das Sonderkündigungsrecht beim Wechseln des Stromanbieters



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