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Wegweisendes Urteil: Richter entmündigen Fondsanleger, denn die wissen selbst nicht, was gut für sie ist

"Diese Entscheidung ist alternativlos". Diesen Satz kennen wir eigentlich nur von Mutti. Aber anscheinend haben sich die Richter vom Oberlandesgericht Düsseldorf gedacht, dass sie dieses Motto übernehmen können. Die Dimension dieses Urteils ist jetzt noch gar nicht...

FMW-Redaktion

„Diese Entscheidung ist alternativlos“. Diesen Satz kennen wir eigentlich nur von Mutti. Aber anscheinend haben sich die Richter vom Oberlandesgericht Düsseldorf gedacht, dass sie dieses Motto übernehmen können. Die Dimension dieses Urteils ist jetzt noch gar nicht abzuschätzen. Worum geht es? Ein Immobilienfonds der Firma „Gebau“ besitzt ein Hotel im Westerwald, das von einer bekannten Hotelgruppe betrieben wird.

Der Fonds geriet in Schieflage. Um die Rendite der Anleger zu steigern, arbeiten „geschlossene Fonds“ (Kommanditgesellschaften mit unbegrenztem Nachschusspflicht-Risiko für die Anleger) oft zusätzlich mit Bankkrediten. Das war bis zur Finanzkrise auch bei Schiffsfonds vollkommen normal. Nun, irgendwann forderte die Bank die Kredite aufgrund der Probleme zurück. Dann hieß es: Die Anleger als Eigentümer der Kommanditgesellschaft (also des Fonds) sollten entscheiden, ob die Immobilie verkauft wird, damit die Bank wie gefordert ihr Geld zurückerhält.

Mit nur 48% stimmte nicht mal die Hälfte der Anleger für den Verkauf. Trotz fehlender Mehrheit der Gesellschafter, die notwendig gewesen wäre, verkaufte die Geschäftsleistung des Fonds die Immobilie trotzdem. In der Folge dieses „Events“ berichtet das MM aktuell über die Klage des Anwalts eines betroffenen Investors, der logischerweise diesen Verkauf als rechtswidrig ansah.

Es ist einfach nicht zu glauben

Nun das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf: Man gibt der Geschäftsführung recht, obwohl sie offensichtlich gegen die formalen Voraussetzungen und gegen den Willen der Anleger handelte. Wie begründet das Gericht diese Entscheidung? Man kann es kaum glauben. Das Gericht bestätigt sogar, dass die einfache Mehrheit von 48% formal nicht ausreichte, damit die Geschäftsführung die Immobilie verkaufen durfte.

Der verkauf sei dennoch rechtens, weil die prekäre Lage des Fonds den zur Abstimmung gestellten Verkauf „alternativlos“ gemacht habe (Merkel-Parallele). Daher seien die Gesellschafter des Fonds dazu verpflichtet gewesen die Geschäftsführung in ihrer Entscheidung zu unterstützen („Treuepflicht“). Die Eigentümer haben eine Treuepflicht gegenüber der Geschäftsleitung? Läuft die Sache mit der Treuepflicht nicht eigentlich genau andersrum? Wie nennt man sowas? Die offensichtliche Entmündigung von geschäftsfähigen Personen?

Zwar wird nun die höhere Instanz (Bundesgerichtshof) angerufen, und wohl im Sommer entscheiden. Aber dass ein Oberlandesgericht so ein Urteil fällt, hat schon mal das Prädikat „Skandal erster Klasse“ verdient. Es könnte wegweisend sein für quasi das gesamte Geschäftsleben. Man könnte auf dieses Urteil verweisen, und selbst behaupten als Anbieter von Finanzprodukten aller Art, dass die eigene Entscheidung ja alternativlos war, und daher zwingend durchzuführen sei. So könnten Fondsanbieter Fonds geplant in den Ruin treiben, und dann im Fonds enthaltene Werte am Anlegerwillen vorbei weit unter Wert verscherbeln – an Strohleute zum Beispiel, ohne dass die Anleger sich dagegen wehren können. Man muss zukünftig nur noch die magischen Worte aussprechen „dieser Verkauf war zwingend notwendig und alternativlos“. Daher ist der Wille der Anleger irrelevant. Natürlich wollen wir hiermit nichts Börsartiges bezüglich des Anbieters „Gebau“ andeuten!

Es geht gar nicht darum, ob die Anleger dumm sind, und die Geschäftsführung doch viel besser informiert ist. Es geht darum die Entscheidung der Eigentümer eines Unternehmens zu respektieren. Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Man überlege sich mal folgendes Szenario: Auf der Hauptversammlung der Deutschen Bank werden von den Aktionären Beschlüsse gefasst, und der Vorstand hält sich einfach nicht daran. Und die Begründung lautet, dass der Vorstand viel besser weiß, was richtig und was falsch ist – und oben drauf findet sich noch ein Richter, der dem Vorstand recht gibt.


Hauptgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Foto: Charlie1965nrw / Wikipedia (CC BY-SA 3.0)



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10 Kommentare

  1. Das dürfte beim BGH keinen Bestand haben, zeigt aber wieder einmal, dass bei der Justiz einiges im Argen liegt. Vielleicht sollte man die Ausbildung der Richter noch mal überdenken und ein paar Jahre praktische Berufsausübung außerhalb der Justiz zur Zugangsvoraussetzung machen.

  2. AG, OLG Duesseldorf hat schon mehr als eine „suspekte“ Entscheidung getroffen. Mag an der „KOE“ liegen, wo wahrscheinlich viele „Wuerdentraeger“ der dt. Justiz um den Verstand gek… aeh gebracht werden!
    Na Ja, Murksel-Land eben…

  3. Das ist echt ein Hammer. Der Deutsche Justizapparat ist von Sozialisten und Linksgrünen unterwandert. Nicht nur im Strafrecht, sogar im Zivilrecht zeigt die Deutsche Justiz ihre sozialistische. Die Deutsche Justiz spricht ganz sicher nicht im Namen des Volkes.

    1. Frank. Was hat das mit “ Der Deutsche Justizapparat ist von Sozialisten und Linksgrünen unterwandert“ zu tun.
      Das ist schlicht stümperhaft. Aber so wie Du schreibst willst Du sicher darauf hinaus, dass mit der AfD alles besser wird.

      1. Burberg, Eigentum wird konfisziert. Das ist doch typisch Links. Wegnehmen von dem, der was hat. Richtig wäre, die Fondsgesellschaft aufzulösen. Da würde halt der Fondsbetreiber seinen Job verlieren. Und ein Masseverwalter würde zusammen mit den Eigentümern schauen, wie die Schulden zu tilgen wären.

    2. @frank, weil ein Gericht zugunsten der Kapitalisten und Millionäre entschieden hat, schließen Sie daraus, dass die Richter Sozialisten und Linksgrüne sein müssen? Interessante Logik, echt beeindruckend!

      1. Perfid Pegid: Kapitalist und Sozialist/Kommunist sind manchmal näher zu einander, als man denkt. Es geht um Macht und Heuchelei. Heute Kapitalist, morgen Kommunist. Oder umgekehrt. (z.B. Georg Soros und Freunde)

  4. Oder doch einfach die Prügelstrafe einführen, wenn der Weg der Vernunft und des Denkens verlassen wurde und gutes Zusprechen ignoriert wird.

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