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Wertpapierprospekte: BaFin prüft keine Inhalte!

Menschen im Büro

Wir hatten schon vor Jahren auf ein nach unserer Meinung wichtiges Detail im Vorgehen der BaFin hingewiesen. Und wir wollten auf Nummer sicher gehen, ob sich bei diesem Detail etwas getan hat. Rückschau: Wirecard ging letzten Sommer pleite – ein Total-Desaster für die BaFin und die deutsche Politik. Man gelobte Besserung, und im vor vier Wochen veröffentlichte die BaFin ihren Maßnahmenkatalog, was nun alles besser werden soll im Rahmen der Finanzmarktaufsicht (sehen Sie dazu hier das Dokument). Man liest dort von Reformen und Stärkung der Kontrollen. Doch was ist eigentlich mit den ganzen Wertpapierprospekten, die von Emittenten bei der Finanzaufsicht eingereicht werden, und aus denen sich Anleger für mögliche Geldanlagen informieren sollen?

BaFin prüft formale Vollständigkeit, aber nicht auf inhaltliche Richtigkeit

Bisher war die Praxis folgendermaßen: Die Emittenten reichen ihre Wertpapierprospekte bei der BaFin ein. Die Aufseher kontrollieren lediglich, ob Formalien eingehalten werden, also vollständige Angaben zum Unternehmen, ob die im Prospekt gemachten Aussagen verständlich ausgedrückt sind usw. Aber ob die im Prospekt gemachten Aussagen der Emittenten überhaupt der Wahrheit entsprechen, das prüfte die BaFin bislang nicht. Wir hatten die naive und hoffnungsfrohe Erwartung, dass im Rahmen der großen Reform der Finanzaufsicht nach dem Wirecard-Skandal genau diese Praxis doch eigentlich geändert werden müsste.

Da wir in den Veröffentlichungen der BaFin dazu nichts finden konnten, haben wir direkt bei der BaFin nachgefragt. Die Antwort: Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz habe den Anwendungsbereich der Prospektpflicht erweitert, etwa auf bestimmte Edelmetall-Investments. Das Vermögensanlagengesetz wurde entsprechend ergänzt. Der Prüfungsumfang habe sich nicht geändert – er sei gesetzlich festgelegt, die BaFin habe darauf keinen Einfluss. Wertpapier- und Vermögensanlagenprospekte müssen demnach weiterhin „vollständig, verständlich und widerspruchsfrei“ sein. Eine inhaltliche bzw. materielle Prüfung von Geschäftsmodellen und/oder Produkten war und ist nicht Gegenstand der Prospektprüfung, so das Statement der Finanzaufsicht.

Im Klartext: Die Prüfungspraxis bei der BaFin ändert sich nicht. Die Emittenten reichen von Top-Anwälten erstellte Hochglanzprospekte ein. Die BaFin prüft auf formale Vollständigkeit der Angaben. Aber man wird auch zukünftig nicht prüfen, ob die im Prospekt gemachten Angaben überhaupt der Wahrheit entsprechen. Aber genau das wäre ja die erste Schutzmauer im Sinne der Anleger, um mögliche Betrügereien im Keim zu ersticken. Aber hier liegt das Problem vermutlich nicht bei den Aufsehern selbst?

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Nachfrage im Ministerium

Man liest aus den Aussagen der Aufseher, dass der Prüfungsumfang der BaFin gesetzlich festgelegt sei, und dass die BaFin selbst darauf keinen Einfluss habe. Hier liegt also die Verantwortung beim Dienstherrn der BaFin in Person von Olaf Scholz und seinem Bundesfinanzministerium. Er kann der Behörde sagen was sie tun soll, und wie sie es tun soll. Hat man dort gepennt, oder erachtet man dieses Thema schlichtweg als nicht wichtig? Also gut, treiben wir von FMW die Spurensuche jetzt noch ein Stück weiter voran. Daher fragen wir jetzt beim Bundesfinanzministerium nach, ob man dieses Thema überhaupt auf dem Schirm hatte bei der Reform der Behörde.

Jenseits der Theorie würde sich natürlich in der Praxis die Frage stellen: Würde das ernsthafte inhaltliche Prüfen der von Emittenten eingereichten Wertpapierprospekte auch zum Aufgabengebiet der BaFin werden, wie sollte man das bewältigen? Man bräuchte dafür womöglich dutzende oder hunderte neue Mitarbeiter, die sich dazu vor allem produkttechnisch bestens auskennen müssten. Die BaFin bräuchte hier wohl eine dramatische Budgeterhöhung und müsste aus der Finanzbranche dutzende Experten anwerben, die die Hintergründe der einzelnen Produktkategorien aus Sicht der Emittenten kennen.



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1 Kommentar

  1. Wen an den Aussagen des Ministerium etwas dran ist und es tatsächlich um Anlegerschutz gehen sollte, so stellt sich folgende Frage:
    Wenn sich das Ministerium darüber im klaren ist gar nicht für Anlegerschutz sorgen zu können, warum spielen sie dann mit Fake-Persilscheine zu erzeugen um eine Haifischindustrie zu füttern ?

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