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Zeitlicher Zufall? BaFin aktuell im Verbotsrausch

Was muss man tun, wenn man vor einem Desaster steht? Sich in Szene setzen? Aber nein, wollen wir mal nicht unsachlich werden. BaFin-Chef Felix Hufeld bezeichnete den Wirecard-Skandal als „Schande“ (erste Insolvenz eines Dax-Unternehmens, fehlende 1,9 Milliarden Euro in der Bilanz, Milliarden-Schaden für Aktionäre). Und Hufeld machte jüngst vor einem Bundestagsausschuss in Sachen Wirecard gar keine gute Figur. Verantwortung von sich weisen – nicht zuständig, und zu wenig Kontrollmöglichkeiten. Das macht sich nicht gut, sich so zu präsentieren. Erst vorgestern geisterte die Headline „Wie Bafin-Chef Hufeld um Ruf und Posten kämpft“ durch die deutsche Medienlandschaft.

Kämpft er um seinen Posten? Wirklich? Muss die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) also nach außen zeigen, dass sie doch ein scharfer, harter Aufpasser über die Finanzbranche sein kann? Sicherlich ist es eher ein zeitlicher Zufall, dass die BaFin am heutigen Mittwoch den 8. Juli gleich fünf Meldungen über aufsichtsrechtliche Verbote raushaut? Interessant ist, dass die Verbote schon vor Wochen oder mehreren Tagen ausgesprochen wurden, aber alle heute zeitgleich der Öffentlichkeit durch die BaFin zugänglich gemacht werden. Es geht hierbei um kleine Fische, wenn man die Fälle mit der Dimension eines Wirecard-Skandals in Relation setzt. Dennoch, natürlich ist es gut, wichtig und richtig, dass auch solche Problemfälle, die vor allem Privatkunden betreffen, von der BaFin beackert werden. Als da wären, im Wortlaut von der BaFin:

Trustsecure GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Mai 2020 gegenüber der Trustsecure GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Die Trustsecure GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattformen www.fdmtradeonline.com und www.tradesprime.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Perontis GmbH i.Gr.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Juni 2020, zugestellt durch öffentliche Zustellung am 1. Juli 2020 gegenüber der Perontis GmbH i.Gr., Anschrift unbekannt, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Die Perontis GmbH i.Gr. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse europäische Konten verschiedener im Ausland ansässiger Gesellschaften weiter. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Capital Letter GmbH: BaFin ordnet Einstellung des Eigenhandels an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 30. April 2020, zugestellt durch öffentliche Zustellung am 1. Juli 2020 gegenüber der Capital Letter GmbH, München, die sofortige Einstellung des Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf von ihm betriebenen Handelsplattformen www.stsroyal.com, www.gfxroyal.com und www.brightfinance.co finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Forex, Indizes und Rohstoffe laufen. Der Bescheid ist sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.

SCK Securities: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat gegenüber der SCK Securities, Aberdeen, Großbritannien, mit Bescheid vom 23. Juni 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen unterhält die Internetseite www.scksecurities.com und bietet deutschen Kunden den Erwerb von Aktien namhafter Unternehmen aus eigenem Bestand im Rahmen einer Dienstleistung an. Trotz Kaufpreiszahlung durch die Kunden bestehen Zweifel, ob es zur Übertragung dieser Aktien in ihre Depots kommt. Das Unternehmen betreibt gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Rolf Brombacher, Schramberg: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Rolf Brombacher, Schramberg, mit Bescheid vom 22. Juni 2020 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Herr Brombacher nahm Gelder mit dem mündlich abgegebenen Versprechen der unbedingten Rückzahlung und der Verzinsung entgegen. Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Eingang zum BaFin-Gebäude in Bonn
Haupteingang bei der BaFin in Bonn. Foto: © BaFin



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4 Kommentare

  1. Kritisch on fire

    Schönen Tag!
    Vielleicht könnte ja die BaFin gemeinsam mit der ESMA die Hebelungen für Privattrader weiter reduzieren um sie vor Spekulationsverlusten, wie zuletzt bei WIRECARD sicherlich geschehen, zu schützen.

  2. Pingback: Aktuelles vom 10. Juli 2020 | das-bewegt-die-welt.de

  3. Diese Aktion zeigt doch eher, daß die Bafin ein großer stinkender Misthaufen ist. Erst wenn es kracht, reagiert sie bei offensichtlichen Finanzmafiafirmen wie die obengenannten. Krummer gehts doch gar nicht mehr. Aber die Medien werden es schon zu verkaufen wissen. Oder noch beliebter, einfach unter den Teppich. Die Coronazahlen steigen, der 1. FC X kauft neue Spieler für 3 Millionen und Meghan MüllerMaierSchmid erwartet vielleicht ihr neues Baby und nennt es New York oder Brexit oder Donald (Trump).

  4. Jetzt jammern die, die diesen Schlamassel angerichtet haben.
    So ist es hier mit allen angeblichen Sicherungseinrichtungen. Sie kosten nur viel Geld und bringen uns nichts. Es sind alles nur versorgungsposten!

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