Aktien

Aktien sind verbriefte Eigentumsrechte an einem als Aktiengesellschaft (AG) organisierten Unternehmen – man wird am Grundkapital der AG beteiligt. Aktien sind an Börsen oder auch außerbörslich handelbar. Auch wer nur eine einzige Aktie an einem Unternehmen besitzt, ist Mitinhaber der AG und hat zum Beispiel auch ein Rederecht auf der jährlichen Hauptversammlung.

Als Aktionär kann man auf der Hauptversammlung seine Rechte als Miteigentümer der Aktiengesellschaft ausüben. Man kann Fragen stellen, Vorstand sowie Aufsichtsrat die Entlastung verweigern oder diese gewähren, den Aufsichtsrat wählen, und auch über die Höhe der Dividende bestimmen. Die Dividende ist die Gewinnausschüttung der AG an seine Aktionäre. Auch hat der Aktionär das Recht auf Bezugsrechte bei der Ausgabe neuer Aktien. Ferner hat man das Recht am Liquidationserlös im Falle einer Auflösung des Unternehmens.

Es gibt verschiedene Arten von Aktien. Die gängigste Form ist die Stammaktie, bei der man als Aktionär alle Rechte hat. Einige Unternehmen geben neben Stammaktien aber auch Vorzugsaktien (als Vorzüge oder Vz abgekürzt) heraus. Die Vorzüge haben in der Hauptversammlung kein Stimmrecht, dafür aber erhält der Aktionär in der Regel eine höhere Dividende im Vergleich zu Inhabern von Stammaktien. Auch gibt es noch Sonderformen wie die Vinkulierte Namensaktie, bei der das Unternehmen selbst über Kauf- und Verkauf der Aktien zwischen verschiedenen Anlegern bestimmen kann – damit schützt man sich gegen nicht erwünschte neue Aktionäre.