Kassamarkt

Der Kassamarkt bedeutet für die Anleger streng genommen eigentlich „sofortige Bezahlung und Lieferung nach Ausführung einer Börsenorder“, egal ob es um Aktien, Anleihen oder sonstige Waren oder Wertpapiere geht. An einer Börse, die als Kassamarkt fungiert (zum Beispiel Aktienbörsen), findet die „Erfüllung“ der Transaktion direkt nach Abschluss statt.

In der Realität sieht es aber nicht so aus. Denn zwecks der tatsächlichen Abwicklung von Transaktionen gibt es zum Beispiel am deutschen Kassamarkt für Aktien wie auch in den USA eine Frist von 2 Werktagen. Dies ist der zeitliche Abstand zwischen der Ausführung eines Börsenauftrags und der tatsächlichen Erfüllung (Erfüllungstag), also Bezahlung und Lieferung. Findet die Ausführung der Kundenorder an der Börse zum Beispiel an einem Montag statt, wird das Geschäft tatsächlich erst am Mittwoch abgewickelt.

Diese kurze Zeitspanne zwischen Börsenauftrag und tatsächlicher Erfüllung des Geschäfts kann man aber dennoch als relativ zeitnahe und sofortige Ausführung des Geschäfts bezeichnen, und wird als Kassamarkt bezeichnet. Im englischen Börsenjargon bezeichnet man ihn als „Spot Market“.