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07.09.2024 09:21
Bitcoin mit zäher Drift tiefer, aber die US Inflation kommenden Mittwoch könnte alles ändern… Aktuelle Nachrichten zum Bitcoin Trading 🔴…
06.09.2024 14:25
Die heutigen Daten zum offiziellen US-Arbeitsmarktbericht konnten die im Vorfeld durch Ökonomen getätigten Erwartungen (160.000) nicht ganz erfüllen. Außerhalb der…
06.09.2024 10:32
Der Nikkei (JAP225), der sich größtenteils aus Technologieunternehmen zusammensetzt und anfällig für eine Aufwertung des Yen ist, gab heute um…
06.09.2024 08:31
Der DAX fällt zu Beginn unter eine wichtige Marke. Sollte nun der US-Arbeitsmarktbericht die Zinshoffnungen der Anleger nicht vollumfänglich bestätigen,…
06.09.2024 08:05
Unsere Tageseinschätzung zum DAX Der DAX ist gestern Morgen bei 18.583 Punkten in den vorbörslichen Handel gegangen. Der Index formatierte…

Bekanntmachung zur Oldenburgische Landesbank AGBaFin ordnet erhöhte Eigenmittelanforderungen und die Beseitigung der Mängel an

Die BaFin hat am 30. Januar 2024 gegenüber der Oldenburgischen Landesbank AG gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet. Außerdem muss die Bank Mängel an der Geschäftsorganisation gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG und weitere Mängel in der Organisation des Wertpapiergeschäfts beseitigen.

Das Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen. Nach einer vorgenommenen Sonderprüfung im Jahr 2023 war die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Absatz 1 KWG bei der Oldenburgischen Landesbank AG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben. Eine andere in den Jahren 2022 und 2023 durchgeführte Sonderprüfung nach § 88 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) deckte weitere Verstöße gegen die Organisationspflichten nach §§ 80, 81 WpHG sowie nach den Artikeln 21, 22, 25 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 auf.

Die Maßnahmen sind seit dem 15. März 2024 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG und § 126 WpHG.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/meldung_240529_Oldenburgische_Landesbank.html;jsessionid=8F3E2CC746AC0173FB490741C42BA61A.internet952