IPO

Die Abkürzung IPO steht für „Initial Public Offering“. Gemeint ist damit das erstmalige öffentliche Angebot von Aktien eines Unternehmens. Als Folge des Angebots und der Zuteilung der Aktien an interessierte Anleger folgt kurz danach der Börsengang an einer regulierten Wertpapierbörse. Dann wird zum ersten Mal ein handelbarer Börsenpreis für die Aktie festgestellt. Beim IPO unterliegt das öffentliche Angebot an Anleger einer Prospektpflicht.

Gründe für ein IPO sind entweder der Wunsch von Alteigentümern ihre Anteile verkaufen zu wollen, oder der Wunsch der Aktiengesellschaft, im Zuge des IPO über eine Kapitalerhöhung frisches Eigenkapital in das Unternehmen zu bekommen. Oft sind auch beide Gründe gleichzeitig vorhanden. Durch den Börsengang wird das Unternehmen auch grundsätzlich bekannter bei Anlegern, und durch Veröffentlichungspflichten steigt die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.