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Bundesverfassungsgericht aktuell: Rundfunkbeitrag ist rechtskonform, aber…

Mehrere Klagen von Bürgern und Unternehmen gegen den Rundfunkbeitrag kamen bis vor das Bundesverfassungsgericht, und wurden heute entschieden. Dabei ging es um Privatleute, die Zweitwohnungen besitzen, und daher auch zwei mal zahlen sollen. Und es ging um eine Autovermietung, bei der für Radios in Autos kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden solle.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, wie alle anderen Gerichte vorher auch schon diverse Male: Der Rundfunkbeitrag ist rechtskonform. Es gibt also nach wie vor keine Chance per Gericht die Abschaffung zu erwirken. Dies ist also nur auf politischem Wege zu erzielen, wenn man als Bürger den Beitrag denn abschaffen will. Aber eine Sache wurde dennoch erreicht. Bürger, die eine Zweitwohnung besitzen, müssen nicht ein zweites Mal den Rundfunkbeitrag bezahlen. Hier wichtige Kernaussagen des höchsten deutschen Gerichts von heute zum Rundfunkbeitrag, Zitat:

Wohnungen:

I. Die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich mit Ausnahme der Beitragspflicht für Zweitwohnungen ist verfassungsgemäß.

Autovermieter:

1. Die Möglichkeit des Rundfunkempfangs vermittelt den Betriebsstätteninhabern einen Vorteil. Sie können sich aus dem Rundfunkangebot Informationen für den Betrieb beschaffen sowie das Rundfunkangebot zur Information oder Unterhaltung ihrer Beschäftigten und ihrer Kundschaft nutzen.

2. Ein zusätzlicher erwerbswirtschaftlicher Vorteil erwächst den Betriebsstätteninhabern durch die Möglichkeit, Rundfunk in betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen zu empfangen. Bei Unternehmen, deren erwerbswirtschaftliche Betätigung schwerpunktmäßig in der Nutzung von Kraftfahrzeugen liegt, wird der Nutzungsvorteil zum Hauptvorteil. Bei Mietwagen liegt der abgeltungsfähige Vorteil im preisbildenden Faktor der Empfangsmöglichkeit.

3. Die Gesamtheit dieser zusätzlichen Vorteile haben die Gesetzgeber in verfassungsgemäßer Weise erfasst. Der Vorteil ist den Inhabern von Betriebsstätten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen zurechenbar. Die konkrete Ausgestaltung der Beitragspflicht für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge ist belastungsgleich.

Mit diesem folgenden Text liefert das Bundesverfassungsgericht eine Art vereinfacht ausgedrückte Zusammenfassung des heutigen Urteils (1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17):

Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom heutigen Tage auf die Verfassungsbeschwerden dreier beitragspflichtiger Bürger und eines Unternehmens hin entschieden und die gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht für Zweitwohnungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Er hat den zuständigen Landesgesetzgebern aufgegeben, insofern bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen. Nach dem Urteil steht das Grundgesetz der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr – potentiell – einen Nutzen haben. Beim Rundfunkbeitrag liegt dieser Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an. Die Rundfunkbeitragspflicht darf im privaten Bereich an das Innehaben von Wohnungen anknüpfen, da Rundfunk typischerweise dort genutzt wird. Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung allerdings nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden.


Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Foto: Tobias Helfrich (CC BY-SA 3.0)



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8 Kommentare

  1. Lächerlich ! Die Behörden verheimlichen den Menschen, daß sie FIRMEN sind und in internationalen Registern aufgeführt werden.

    Seit wann darf eine Firma Steuern oder Abgaben erheben?

    1. oh bitte keine Reichsbürger hier.

  2. Weil sie lügen, betrügen, stehlen ohne dass das Volk einsieht was hier abgeht. Das Volk, mehrheitlich ist so gehirngewaschen dass sie das nicht verstehen wollen.

    1. Es ist herrlich, wie das Prinzip: „Teile und Herrsche“, weiterhin auf die Masse wirkt. Genauso, wie das Prinzip: „These, Antithese = Synthese“, nicht korrekt erkannt wird! Prinzipien der Weltherrschaft. Wir leben in einer Diktatur. diese wird, NUR, von analog, auf virtuell „umgepolt“. Sonst nichts! ALLES andere ist Beschäftigungstherapie! Auch die Diskussion um den Zwangsbeitrag GEZ!
      Es geht, allein, um die Erhaltung der Macht Matrix, wie gehabt.
      Dazu muß man wissen, daß die Dominanten ein Riesenproblem haben. Ihr, „Perpetuum Mobile“ der Macht, das FIAT Schuldgeldsystem ist endlich, weil es als Ponzi-System so angelegt ist! Die Exponentialität ist das Problem! Jeder, noch, normal denkende Mensch müßte begreifen, daß keinerlei „Wirtschaft“ auf der Erde fehlt. Es gibt keine Konjunkturkrise, es sei denn die der Überschuldung. Dies ist aber nie und niemals das Problem der Schuldner, sondern das der Gläubiger, im FIAT Money System, da die Geldmengen aus „purer“ Luft, kostenminimal, geschaffen wurden! Deshalb, sind die uneinbringbar und nichts wert! DAS, aber, liebe Leute, ist, garnicht, das Problem!!! Es geht, NUR, um die Macht, das die Lizenz zum Gelddrucken ausmacht! Zum Machterhalt, ohne Einrede, gehört die GEZ MeinungsDiktatur!
      Exkurs I: Es wird immer noch nicht verstanden, daß eine Dominanz/Herrschaft, NUR, dann funktioniert, wenn die Opfer, selbigst, auch Protagonisten sind. Wie, im analogen FIAT Schuldgeldsystem! Wir ALLE sind Mittäter! Deshalb die Metapher des „Perpetuum Mobile´s“. OHNE, uns, wäre die Funktion/Dynamik der Ausbeutung nicht umzusetzen, Wir selbst sind die Betreiber, die nützlichen Idioten, für die Dominanz!!!
      Jetzt kommt´s. Das neue System, allerdings, nein, insbesondere, geht genauso.
      Die Virtuelle DiktaturTotal Orwell 3.0 funktioniert, NUR, durch unser „begeistertes“ und dummes Zutun. (Facebook, google, youtube, whatsapp!!! Geht´s noch!)
      Exkurs II: Was die Vasallen (Deep State/Linken/Grünen/Beamten/Frühstücksdirektoren und Rechten Parasiten) noch nicht geschnallt haben ist, daß in der VIRTUELLEN Diktatur ihre „schleimigen“ und kriminellen Dienste NICHT mehr gebraucht werden!
      Auf „Kopfdruck“ werden auch sie dominiert und ihre Dienste/Schweigegeldkosten eingespart. SOOO, einfach geht Macht!
      Exkurs III: Auch die Harz IV „Elite“ wird keine Freude an der Zukunft haben! Es ist kaum anzunehmen, daß die Dominanz all diese 20/30% der Menschheit „am Kacken“ hält. Wozu!? In der Industrialisierung 4.0, machen die Roboter die Drecksarbeit, ohne zu „mucken“ und kosten nur einen Bruchteil! Die „Deagel Liste“ ist weit reeller, als die Meisten es sich vorstellen können! GEZ Meinungsdiktatur, ohne Gegenwehr, Bargeldabschaffung, Orwell 4.0!
      Es kommt IMMER anders, als man denkt!

    2. Wie gut, dass ausgerechnet Leute mit ausgeprägter Rechtschreibschwäche den Durchblick haben und nicht gehirngewaschen sind. Wie war das noch mit dem Geisterfahrer?

  3. globalvoterorg hat`s trotz Rechtschreibschwäche kapiert , allerdings fehlt ihm noch die Erkenntnis das die Schwarmdummheit ein Massenphänomen ist gegen die man nicht anschreiben kann ! Und unser tm ist mal wieder ein Troll der mit dümmlichen Plattheiten versucht dagegen zu halten

  4. laut meines wissens hatte einstein legasthenie.
    des weiteren trug er keine brille und einen doktor hatte er auch nicht.

    tm sollte sich mit den inhalten auseinandersetzen und nicht mit der verpackung.

    wenn man mit seinen mitmenschen redet und sich deren situation anhoert, stellt sich eine diskrepanz zu den Nachrichten (nach richten) ein.

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