Aktien

Deutsche Bank: BaFin deckt fehlerhaften Konzernabschluss auf

Für die Deutsche Bank deckt die BaFin aktuell einen fehlerhaften Konzernabschluss auf. Hier die Original-Aussagen.

Deutsche Bank-Türme in Frankfurt
Deutsche Bank-Türme in Frankfurt. Foto: frimufilms-Freepik.com

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Stichprobenprüfung festgestellt, dass die Deutsche Bank für 2019 einen fehlerhaften gebilligten Konzernabschluss veröffentlicht hat. Die Angaben zu latenten Steuern im Konzernanhang waren laut BaFin nicht vollständig. Die Bank hat demnach für ihr USA-Geschäft aktive latente Steuern von 2,076 Milliarden Euro nicht gesondert im Anhang angegeben. Die Angabe hätte sie machen müssen, weil sie über mehrere Jahre hinweg Verluste verzeichnet hatte. Zudem hätte die Bank konkret erklären müssen, warum sie davon überzeugt ist, künftig ausreichende Gewinne zu erwirtschaften. Auch das hat sie  laut aktueller Mitteilung nicht getan.

Aktive latente Steuern

Aktuell erläutert die BaFin zu diesem Vorgang wie folgt: Aktive latente Steuern umfassen künftige Steuervorteile. Sie ergeben sich aus Unterschieden zwischen der Steuerbilanz und der Handelsbilanz und bauen sich voraussichtlich in den nachfolgenden Geschäftsjahren ab. Mit der aktiven latenten Steuer wird also ein künftiger Steuervorteil bilanziert, um damit künftig zu erwartende Steuereffekte für die Abschlussadressaten in der Gegenwart transparent zu machen.

Damit sich diese Steuervorteile tatsächlich auswirken werden, ist es erforderlich, dass ein Unternehmen in der Zukunft auch Gewinne erwirtschaftet, auf die entsprechende Steuern fällig werden. Verzeichnete ein Unternehmen in der Vergangenheit Verluste, muss dies nach Auffassung des Standardsetzers der International Financial Reporting Standards (IFRS) besonders berücksichtigt werden. Die bisherige Unternehmensentwicklung spricht dann eher dafür, dass das Unternehmen auch künftig keine oder keine ausreichenden Gewinne erwirtschaften wird.

Will ein Unternehmen trotz einer Reihe von Verlusten in der Vergangenheit aktive latente Steuern bilanzieren, verlangt der International Accounting Standard (IAS) 12 einen entsprechenden Hinweis an die Abschlussadressaten. Das Unternehmen muss in seinem Konzernabschluss den Betrag der latenten Steuern angeben, der trotz einer solchen Verlusthistorie angesetzt wird. Außerdem hat es anzugeben, warum es überzeugt ist, künftig Gewinne zu erwirtschaften.

Die Deutsche Bank AG hat im Konzernabschluss des Jahres 2019 diese Angaben für ihr USA-Geschäft unterlassen, obwohl sie dort in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Verluste im Sinne des IAS 12 verzeichnet hatte. Die BaFin hat mit dieser Fehlerfeststellung ein noch von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) eröffnetes Verfahren abgeschlossen. Die DPR hatte es als stichprobenartige Prüfung mit erheblichem Prüfungsumfang begonnen.



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

1 Kommentar

  1. Dies bekräftigt die Tatsache, daß der frühere Deutsche Bank-Ceo Alfred Herrhausen mein Lieblingsbanker ist, in dessen Ära die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einen solchen Missstand sicherlich nicht vorgefunden hat.

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage