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Bundesverfassungsgericht fragt bei EU-Gericht an wegen Rechtmäßigkeit der EZB-Anleihekäufe – warum das eine tolle Sache für die EZB ist

Das Bundesverfassungsgericht klärt gerade, ob die Billionen-Käufe von europäischen Staatsanleihen überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sie könnten nämlich gegen das Verbot monetärer...

FMW-Redaktion

Das Bundesverfassungsgericht klärt gerade, ob die Billionen-Käufe von europäischen Staatsanleihen überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sie könnten nämlich gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen, sowie über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgehen. Damit wäre eventuell auch das höchste deutsche Gericht zuständig, wenn es um ein Verbot dieser Käufe geht.

Die EZB wird aber voraussichtlich Anfang 2018 ihre Aufkäufe beenden. Und von da an werden die gehaltenen Anleihen nach und nach abgebaut, in dem sie einfach bis zum Ablauftermin in der EZB-Bilanz gehalten werden. So erledigt sich das Problem nach und nach von alleine. Würde das Bundesverfassungsgericht jetzt sofort eingreifen, wäre das ein abruptes Ende der noch laufenden Käufe, was eine totale Blamage für sämtliche EZB-Direktoren darstellen würde!

Aber wie praktisch ist doch die heutige Verkündung des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Denn es verkündet aktuell, dass man dieses Verfahren ausgesetzt habe. Man hat nun dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das heißt: Dort muss man nun (sicher im absoluten Eiltempo… Satire) Fragen des deutschen Gerichts klären, die Antworten zurück nach Karlsruhe senden, wo dann das Verfahren wieder aufgenommen wird.

Wie lange all das dauert? Vielleicht genau so lange, bis die EZB Anfang nächsten Jahres eh ihr Programm einstellt? Das wäre doch ein praktisches Timing. Wer die offenen Punkte genauer nachlesen will, klicke bitte hier.

So wird aller Voraussicht nach die EZB entspannt weiter kaufen bis Anfang nächsten Jahres. Nach dem erfolgreichen Ende des amerikanischen Bürgerkriegs stellten Gerichte fest, dass Präsident Lincoln während des Krieges in vielen Punkten Gesetzte gebrochen hatte, und oft auch Bürger ohne Gerichtsbeschluss inhaftierte, was auch im Krieg völlig gesetzeswidrig war. Aber wie gesagt, darum kümmerten sich US-Gerichte erst kurz nach Ende des Kriegs, wo es dann eh egal war. Die Fakten waren geschaffen. Gut, hier geht es nicht um Krieg, aber das Grundprinzip ist das selbe.

Selbst wenn der Vorgang für illegal erklärt wird, lässt man sich vermutlich damit so viel Zeit, bis der Vorgang als Solcher längst abgeschlossen ist, nämlich die monatlichen Käufe.


Mario Draghi hat gut Lachen! Foto: EZB



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2 Kommentare

  1. Wenn es für illegal erklärt werden würde, wäre es auch ein Riesenskandal, dass dies erst nach dem Aufkauf von über 2 Billionen Euro Anleihen festgestellt wird.

    1. Kein Riesenskandal, bestenfalls eine Randnotiz…
      Denn wie auch bei dem Cum-Ex „Skandal“ vor ein paar Wochen, der den Steuerzahler mindestens 32 Milliarden gekostet hat, interessiert keinen, was einmal war und Vergangenheit ist.

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