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Kosten schnellen in die Höhe Erneuerbare Energien: Bundesregierung will Subventionen kürzen

Erneuerbare Energien erhalten derzeit immer mehr Subventionen, je tiefer der Strompreis fällt. Jetzt will die Bundesregierung kürzen.

Windturbine
Windturbine. Foto: Krisztian Bocsi/Bloomberg

Das Thema Erneuerbare Energien hat ein Riesenproblem: Je tiefer die Strompreise fallen, desto mehr Geld muss der Steuerzahler bezuschussen, damit die Erzeuger von Solar- und Windstrom ihre Mindestabnahmepreise bezahlt bekommen. Das kann sich die Bundesregierung nicht mehr leisten? Die Bundesregierung plant daher jetzt, die Subventionen für Erneuerbare Energien zu kürzen und zu reformieren, da die Kosten steigen. Dieser Schritt könnte die Unsicherheit über zukünftige Investitionen erhöhen.

Ab Januar werden die Zahlungen für mittlere und große Projekte gestrichen, wenn die Strompreise unter Null fallen, so zeigt es laut Bloomberg der heute vom Kabinett verabschiedete Entwurf des Haushaltsgesetzes. Negative Preise treten auf, wenn das Stromangebot die Nachfrage übersteigt, beispielsweise wenn die Witterungsbedingungen zu Spitzenwerten bei der Wind- und Solarstromerzeugung führen.

Die Bundesregierung stellt derzeit sicher, dass die Erzeuger von Strom aus dem Bereich Erneuerbare Energien (Wind und Sonne) einen garantierten Mindestpreis erhalten, und musste daher die Differenz ausgleichen, als die Großhandelspreise für Strom seit dem Höhepunkt der Energiekrise fielen. Der Staat schätzt, dass er bis zum Ende dieses Jahres bis zu 20 Milliarden Euro an Wind- und Solaranlagenbetreiber zahlen wird, doppelt so viel wie die Netzbetreiber im Oktober prognostiziert hatten. Denn Erneuerbare Energien liefern plötzlich so viel Energie, dass die Preise massiv fallen.

Erneuerbare Energien sind ein wichtiger Bestandteil der deutschen Klimaziele, und die größte europäische Volkswirtschaft möchte, dass ihr Anteil an der Stromerzeugung bis zum Ende des Jahrzehnts von derzeit etwa 50 % auf etwa 80 % steigt. Die Kürzung der Subventionen könnte laut Bloomberg zu einer Verunsicherung der Betreiber über ihre künftigen Investitionen in Projekte führen.

Die Bundesregierung hatte zuvor geplant, die Subventionen schrittweise bis 2027 auslaufen zu lassen, wenn die Preise negativ werden. Anfang dieses Monats versprach sie außerdem, die Zahlungen für Erneuerbare Energien in Zukunft generell zu reformieren und Subventionen einzuführen, die sich an den Investitionskosten orientieren, statt an einem garantierten Preis für die Produktion. Dies ist Teil einer größeren Anstrengung, den Strommarkt zu überarbeiten, neue Gaskraftwerke zu bauen und bis 2028 einen Kapazitätsmechanismus zu schaffen.

Laut dem heute Mittag präsentierten Haushaltsentwurf der Bundesregierung sollen die Erzeuger Erneuerbarer Energien keine Subventionen mehr erhalten, sobald der Strommarkt „ausreichend flexibel ist und ausreichende Speicherkapazitäten zur Verfügung stehen“. Die Regierung schlug außerdem vor, den Betreibern Erneuerbarer Energien die Vermarktung ihrer eigenen Produktion zu erleichtern.

FMW/Bloomberg



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3 Kommentare

  1. Ein sehr merkwürdiges Verständnis für das Wort Subvention.

    Als Anlagenbetreiber bekommt man eine feste Vergütung.

    Wenn der Börsenstrompreis steigen sollte, gibt es nicht einen Cent mehr und dementsprechend auch nicht weniger, sollte der Preis an der Börse fallen.

    Bei negativen Strompreisen müssten eigentlich die fossilen Kraftwerke vom Netz gehen, da es einen Einspeisevorrang für die Erneuerbaren gibt. Stattdessen werden jedoch die Windräder oder Solarparks abgeregelt, weil dies einfacher zu bewerkstelligen ist.

    Da dies einen Verstoß gehen die Vorgabe ist, erneuerbare Energien zu bevorzugen, muss auch für nicht eingespeisten Strom bezahlt werden.

    Normalerweise müssten die Kraftwerksbetreiber, die ihre Fossilkraftwerke weiterlaufenlassen, dafür aufkommen und nicht der Endkunde. Die Regierung ist vor der Kohlelobby eingeknickt und hat den Weg des geringsten Widerstands gewählt.

    1. Die Backup-Kraftwerke müssen stets im Stand-by mitlaufen (vgl. das ‚Ruhefeuer‘ der alten Dampfloks). Nachts scheint keine Sonne und der Wind weht alles andere als stetig.
      Neu anfeuern, wenn der Bedarfsfall eintritt, geht nicht. Auch nicht bei Gaskraftwerken, die sind halt etwas flotter.
      Natürlich laufen die Dinger mit schlechtem Wirkungsgrad, was den super-hohen CO2-Ausstoß Deutschlands bei der Stromerzeugung im Vergleich mit den Nachbarländern erklärt (vgl.Seite der europäischen Netzbetreiber
      electricitymaps.com).

      1. @Annemaria Hübner
        Sie schreiben: „Neu anfeuern, wenn der Bedarfsfall eintritt, geht nicht. Auch nicht bei Gaskraftwerken, die sind halt etwas flotter.“
        Ihr technisches Wissen scheint ebenfalls noch der Zeit alter kohlebetriebener Dampfloks zu entstammen 😉

        Bei Gas existieren verschiedene Technologien zur Stromerzeugung. Ich befürchte fast, Sie sind noch immer viel zu sehr den Denkkonzepten hin zu zentralisierten Großkraftwerken mit hierarchischer Netzstruktur verhaftet.
        Stattdessen sollten Sie erwägen, sich einmal mit der Idee dezentraler und flexibler Versorgung vertraut zu machen.

        Große GuD-Kraftwerke benötigen maximal etwa 30 Minuten, um vom Kaltzustand die volle elektrische Leistung zu erreichen.
        Das Strommarktgesetz z.B. erlaubt für die Reserve nur Neuanlagen, die diese Kaltstartzeit nicht überschreiten.
        Andere Gas-Technologien hingegen stehen innerhalb weniger Minuten vom Kaltzustand bis zur Maximalleistung zur Verfügung.
        https://www.ingenieur.de/wp-content/uploads/2020/01/EF-BA9265-Verma_B3.jpg
        https://www.wartsila.com/deu/home/08-12-2022-das-von-wartsila-errichtete-flexible-94-mw-kraftwerk-in-dresden-ist-bereit-die-energiewende-in-deutschland-zu-unterstuetzen

        „Das An- und Abfahren eines Gasturbinenkraftwerks benötigt nur wenige Minuten. Ein Abschalten der Anlage ist daher auch bei Betriebspausen von wenigen Stunden zweckmäßig. Gasturbinenkraftwerke sind vor allem geeignet als Spitzenlastkraftwerke und als Reservekraftwerke.“
        https://www.enargus.de/wiki/?q=Gasturbinenkraftwerk

        Das Gaskraftwerk Leipheim kann flexibel an- und ausgeschaltet werden und soll nur im Notfall Strom erzeugen.
        https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/gaskraftwerk-leipheim-als-reserve-gegen-stromausfall-100.html

        „Gas-Kraftwerke sind zu­dem schwarzstartfähig, das heißt: Sie können zum Beispiel bei einem Blackout ohne externe Energiezufuhr wieder angefahren werden und Deutschland innerhalb weniger Minuten wieder mit Strom versorgen.“
        https://gas.info/gas-im-energiemix/strom-aus-gas/versorgungssicherheit-strom/gas-kraftwerke

        „Moderne schnell- und mittelschnelllaufende Gasmotoren können innerhalb von Minuten starten, synchronisieren und 100 % Last erreichen. Damit erfüllen sie die Anforderungen an die Sekundärregelleistung (SRL). Je nach den vorliegenden Projektbedingungen sind auch noch kürzere Start- und Lastzeiten möglich.“
        https://www.ingenieur.de/fachmedien/vdi-energie-umwelt/energie-vdi-energie-umwelt/erneuerbare-energien/gasmotoren-kraftwerke-in-kombination-mit-erneuerbaren-energien/

        Wie sollte es sonst auch funktionieren, wenn Bayern wieder einmal einen der vielen sehr kurzfristigen Redispatches verursacht, weil man jahrzehntelang den Ausbau von Stromtrassen blockiert hat, und damit der Windstromüberschuss aus dem Norden oder der Solarstromüberschuss aus dem Süden die Netze in der Mitte überlasten würde?

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